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Nr. 109b Königliches Reskript zur Auflösung des ungarischen Landtags, Wien, am 21. August 1861 (Beilage zu: MRP-1-5-02-0-18610819-P-0109.xml) - Retrodigitalisat (PDF)

  • Gemäß dem Beschluß im MR. v. 17. 8. 1861 legte der ungarische Hofkanzler im MR. v. 19. 8. 1861 einen kürzergefaßten Entwurf des Auflösungsreskripts vor; er wurde ohne Diskussion angenommen und vom Kaiser genehmigt; siehe dazu Sammelprotokoll v. 16., 17. und 19. 8. 1861, Anm. 18. Der nachstehende Druck folgt der deutschen Übersetzung, die dem Vortragsextrakt, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2654/1861 , beiliegt.

MRZ. – KZ. –

[Tagesordnungspunkte]

Wir Franz Joseph I. von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, apost. König von Ungarn etc.

Den Reichsbaronen, den geistlichen und weltlichen Magnaten und Repräsentanten Unseres getreuen Ungarns und der damit verbundenen Teile, welche auf dem durch Uns für den 2. April 1861 einberufenen Landtage versammelt sind, Heil und Gnade!

Liebe Getreue! Nachdem der ungarische Landtag nach einer mehr als viermonatigen Dauer Unseren an denselben ergangenen Aufforderungen nicht nachgekommen ist und nachdem Wir von einem Landtage, der seinen hochwichtigen Beruf in so schwerer Zeit zum größten Nachteile aller Beteiligten so arg mißkennt, daß er den Faden möglicher Vereinbarungen geradezu für abgerissen erklärt, weil Forderungen, deren Tragweite das Maß der Zulässigkeit bei weitem überschreitet, nicht willfahrt werden konnte, zum großen Leidwesen Unseres Herzens keine fernere für das Wohl Ungarns gedeihliche Wirksamkeit erwarten dürfen, so finden Wir den gegenwärtigen für den 2. April 1861 einberufenen Landtag hiemit aufzulösen, indem Wir die Wiedereinberufung eines neuen Landtages womöglich im Verlaufe von sechs Monaten Uns vorbehalten.

|| S. 313 PDF || Denen Wir übrigens in Unserer kaiserlich-königlichen Huld und Gnade fortwährend gewogen bleiben.

Gegeben in Unserer Reichshauptstadt Wien, in Österreich, am 21. August 1861. Franz Joseph m. p. Graf Anton Forgách m. p. Ignaz Rohonczy m. p.