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Nr. 93 Ministerrat, Wien, 9. Juli 1861 — Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 11. 7.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Pratobevera 13. 7., Lichtenfels; BdR. Erzherzog Rainer 16. 7.

MRZ. 884 – KZ. 2246 –

Protokoll II des zu Wien am 9. Julius 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Ausschreitungen der Wiener Presse und offiziöser Artikel für den sächsischen Minister Graf Beust

Se. k. k. apost. Majestät finden Ah. sich veranlaßt, die wahrhaft deplorablen Ausschreitungen der Wiener Blätter zur Sprache zu bringen, welche einer Abhilfe dringend bedürfen. So ist in den letzten Tagen der sächsische Minister Graf Beust wegen einer Äußerung in der Deputiertenkammer der Gegenstand maßlos gehässiger Angriffe in den Journalen, namentlich in der „Presse“ vom 6. d. M. (No. 182)a, geworden, und es hat die „Österreichische Zeitung“ am 9. d. M. (No. 166)b in einem Artikel, „Unser Lehrmeister“ betitelt, alle übrigen Blätter an Gemeinheit überboten. Der sächsische Gesandte1 hat auch bereits eine förmliche Beschwerde bei dem Ministerium des Äußern über diese Angriffe erhoben2. Eine sehr tadelnswerte Insinuation enthält ferner der Leitartikel der „Presse“ am 7. Juli (No. 183)c über das Vorhandensein einer andern bestimmenden Macht an der Seite des Thrones außer dem in sich einigen Ministerium3.

Der Polizeiminister referierte, er habe den Staatsanwalt zur Äußerung über den Artikel in der „Presse“ vom 6. [d. M.] gegen Graf Beust aufgefordert und derselbe habe sich vorläufig dahin ausgesprochen, es scheine ihm nicht möglich, auf Grund dieses Artikels eine gerichtliche Verurteilung zu erwirken. Eine administrative Ahndung — die Verwarnung — würde sich durch die schlechte Tendenz der „Presse“ allerdings motivieren lassen. Aber eben diese allgemeine Motivierung würde der Verwarnung den speziellen Charakter einer Satisfaktion für den sächsischen Minister nehmen. Andererseits sei Baron Mecséry der Ansicht, daß man Verwarnungen jetzt wohl nur dann noch aussprechen sollte, wenn das k. k. Ministerium entschlossen ist, dieses Koerzitivmittel in dem künftigen Preßgesetze || S. 195 PDF || beizubehalten4. Endlich müsse man auch die vielen und unliebsamen Konsequenzen ins Auge fassen, die sich daraus ergeben werden, wenn die österreichische Regierung den Grundsatz annimmt, Angriffe der Presse auf fremde Minister und Regierungen zu ahnden. Der Minister des Äußern beleuchtet die unangenehme Lage, in der er sich solchen Reklamationen fremder Diplomaten gegenüber befindet, wobei man sich auf das österreichische Preßgesetz beruft. Soll man darauf erwidern: „Wir haben zwar ein Preßgesetz, aber man wendet es nicht an.“? Allerdings hat Graf Beust durch seine Äußerung in der Kammer den Sturm selbst provoziert5. Allein Österreich hat viele Gründe, sich diesem Staatsmann dankbar zu bezeigen und ihn namentlich vor einem Sturz zu bewahren, der den Eintritt eines preußisch gesinnten Ministeriums zur Folge haben würde. Baron Könneritz habe neuerlich gegen Graf Rechberg geäußert, er würde sich damit zufriedenstellen, wenn in einer hiesigen Zeitung ein offiziöser Artikel erschiene, in welchem das Bedauern über die feindseligen Angriffe auf einen Minister, der Österreich bei vielen Gelegenheiten wesentliche Dienste geleistet hat, ausgesprochen würde. Der vom sächsischen Gesandten diesfalls verfaßte Entwurf ist im Preßbüro zu einem gelungenen Artikel verarbeitet worden. Allein wenn derselbe in der „Donau-Zeitung“ erscheint, so werde er wahrscheinlich nur die ärgerliche Polemik mehr verlängern.

Der Minister des Äußern stellte daher die Anfrage, 1. ob der fragliche Artikel erscheinen solle und 2. wie er sich in bezug auf die Handhabung der Preßgesetze in Österreich zu äußern habe? Der Polizeiminister glaubte ad 1., daß die vorauszusehende längere Polemik nicht abhalten dürfte, den sächsischerseits gewünschten Artikel erscheinen zu lassen. Den über heftige Angriffe in Journalen beschwerdeführenden Diplomaten dürfte bemerkt werden, daß gerichtliche Schritte — solang das Strafgesetz nicht geändert wird — kaum von Erfolg sein würden, Verwarnungen aber nicht wegen eines einzelnen Artikels, sondern nur wegen einer fortgesetzten schlechten Tendenz erteilt werden können6. Minister Baron Pratobevera äußerte, daß er zwar die in Rede stehenden Artikel nicht gelesen habe, aber doch glaube, daß sich dieselben als persönliche Beleidigungen zur gerichtlichen Verurteilung eignen dürften, worauf der Polizeiminister erwiderte, daß der Oberstaatsanwalt nach Prüfung des Artikels in der „Presse“ vom 6. d. M. bestimmt erklärt hatte, darin keinen hinlänglichen Anhaltspunkt zur gerichtlichen Verfolgung finden zu können. Über den Artikel der „Österreichischen Zeitung“ sei der Staatsanwalt noch nicht vernommen worden. Der Staatsminister stimmte für den Abdruck des Artikels in der „Donau-Zeitung“: Facta loquantur! Übrigens dürften dem sächsischen Gesandten auch unsererseits || S. 196 PDF || die ungestraft fortgesetzten leidenschaftlichen Angriffe der „Leipziger Allgemeinen Zeitung“ auf Österreich gegenwärtig gehalten werden können. Der Artikel in der „Presse“ vom 7. Julius würde im Zusammenhang mit allem Vorausgegangenen Grund zu einer Verwarnung bieten. Der Finanzminister würde in diesem Artikel Stoff zu einer gerichtlichen Verfolgung finden. Der Handelsminister sprach sich rühmend über die österreichfreundliche Tätigkeit des Ministers v. Beust — namentlich auch in Angelegenheiten der Elbeschiffahrt — aus und stimmte daher für das Erscheinen des offiziösen Artikels.

Schließlich geruhten Se. k. k. apost. Majestät , das Erscheinen des Artikels in der „Donau-Zeitung“ Ah. zu genehmigen und den Polizeiminister zu beauftragen, wegen des Leitartikels der „Presse“ vom 7. d. M. (No. 183) die gerichtliche Verfolgung einzuleiten und, wofern auf diesem Weg nichts zu erreichen wäre, eine Verwarnung aussprechen zu lassen7.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 16. Juli 1861. Empfangen 16. Juli 1861. Erzherzog Rainer.