Nr. 4 Ministerrat, Wien, 11. Februar 1861 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Erzherzog Rainer; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Erzherzog Rainer 11. 2.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Plener, Wickenburg, Lasser, Szécsen 15. 2., Pratobevera, FML. Schmerling 15. 2., Vay (im Formular als abw.abwesend geführt); BdR.Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 20. 2.
MRZ. – KZ. 511 –
Protokoll der zu Wien am 11. Februar 1861 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.
I. Entwurf der Einberufungsschreiben zum ungarischen Landtag
Der ungrische Hofkanzler las den Entwurf der königlichen Einberufungsschreiben zum ungrischen Landtag und des hierwegen an Se. Majestät zu erstattenden au. Vortrags1.
Gegen den ersteren erhob der Minister des Äußern zwei Bedenken: 1. daß die Erwähnung der Verzichtleistung Sr. Majestät Kaiser Ferdinands auf den Thron etc.2 Anlaß zu Verhandlungen auf dem Landtage geben dürfte, denen ausgewichen werden sollte; 2. daß von der Wahl des Palatins Erwähnung getan wird, ehe die Regierung mit sich darüber im reinen ist, ob ein Palatin gewählt werden soll und welche Personen sie dafür kandidieren werde. Ad 1. bemerkte der ungrische Hofkanzler , daß die Erwähnung der Tatsachen, welche der Thronbesteigung Sr. Majestät vorangegangen, nicht zu vermeiden sei, und Minister v. Lasser setzte hinzu, daß es angemessen sein dürfte, derselben mit Berufung auf deren Verkündigung im Thronbesteigungspatente vom 2. Dezember 1848 3 zu erwähnen, damit es nicht den Anschein gewinne, als ob diese Tatsachen den Ungern hier zum ersten Male verkündigt würden. Mit dieser Modifikation erklärte sich die Konferenz einverstanden. Ad 2. Ohne Palatin keine Organisation des Landes, keine Krönung! Mit der Herstellung der alten ungrischen Verfassung muß auch der Palatin wieder eingesetzt werden. Die Erwähnung desselben ist also nicht zu umgehen. Bestehen für den Augenblick Schwierigkeiten wegen der praktischen Ausführung, so werden sich diese bis zur Eröffnung des Landtages wohl ausgleichen lassen, und es [sei] zu bemerken, daß mit der Wahl des Palatins ein Teil der 1848er Gesetzte fällt, was gewiß im Interesse der Regierung ist. Die Konferenz stimmte daher auch in diesem Punkte mit dem ungrischen Hofkanzler, aum so mehr, als nach dessen Versicherung diesen Einberufungsschreiben ein eigentlicher staatsrechtlicher Charakter nicht beigelegt wirda .
|| S. 17 PDF || Bezüglich des Landtagsortes ist an dem Ah. Befehle, Ofen dafür zu bestimmen, festgehalten worden. Da aber eine Eingabe der Stadt Pest vorliegt, worin sie um Abhaltung des Landtages in ihrer Mitte bittet, und der ungrische Hofkanzler nicht verkennt, daß Ofen sowohl bezüglich des Versammlungslokales als auch der Unterkunft der Deputierten etc. manche Unbequemlichkeit hat, so gedachte er der Stadt zu antworten, daß es für dieses Mal zwar bei Ofen sein Bewenden haben müsse, daß sie sich jedoch wegen Ausmittlung eines geeigneten Landtagslokales in Pest für die Zukunft mit der Statthalterei ins Einvernehmen setzen möge. Letzteres widerriet jedoch der Staatsminister und mit ihm die Mehrheit der Konferenz als nicht notwendig und den künftigen Beschlüssen Sr. Majestät vorgreifend, obwohl Minister Graf Szécsen es unbedenklich fände, eine Verhandlung dieser Art zuzulassen, indem es nicht die Absicht ist, hierwegen schon eine definitive Zusage zu machen, sondern nur anzudeuten, daß Pest von jener Begünstigung nicht für immer ausgeschlossen sein soll4.
II. Ernennung von Rizy und Mitis zu provisorischen Sektionschefs im Justizministerium
Der Minister Freiherr v. Pratobevera bedarf zur Bewältigung der im Justizministerium bis zur ersten Reichsratssession zu lösenden organisatorischen und legislativen Aufgaben sehr tüchtiger Arbeitskräfte und gedenkt daher, Se. Majestät zu bitten, daß der Oberlandesgerichtsvizepräsident Rizy und der Landesgerichtspräsident Mitis an die Stelle der beiden Sektionschefs, von denen der eine, Hye, besonderer Umstände wegen für jene Arbeiten nicht verwendet werden kann5, der andere, Kindinger, bereits sein Pensionierungsgesuch überreicht hat, als provisorische Sektionschefs mit der Funktionszulage von je 1000 f. in das Justizministerium berufen werden dürfen. Beide bleiben in ihrem dermaligen Status, da ihre Stellen einstweilen unbesetzt bleiben, und treten nach Vollendung ihrer Aufgabe wieder in den alten Posten zurück, so daß hiermit dem Ärar nur eine zeitweilige und unbedeutende Mehrauslage erwüchse, für welche überdies in der Dotation des Justizministeriums die Deckung bereits vorhanden ist. Der Finanzminister hätte zwar geglaubt, daß die beiden Präsidenten als in loco befindlich den bestehenden Normen gemäß ohne Anspruch auf eine höhere Charakterisierung und Gebühr beim Justizministerium verwandt werden könnten. Allein Freiherr v. Pratobevera versicherte, daß sein diesfälliger Antrag durch die Notwendigkeit, denselben in den Kommissionen eine angemessene höhere Stellung und einigen Lohn für ihre angestrengte Dienstleistung zu gewähren, begründet sei und hieraus bei ihrem einstigen Rücktritte kein Anspruch auf Beibehaltung des Charakters und der || S. 18 PDF || Zulage erwachsen werde. Sohin fand auch die Konferenz nichts dagegen zu erinnern, nachdem der um seine Ansicht besonders befragte Minister v. Lasser erklärt hatte, daß die Verwendung Hyes ein Internum des Justizministeriums, die Pensionierung Kindingers aber mit dem Finanzminister auszutragen sei und gegen die Persönlichkeit der in dieses Ministerium zu berufenden Präsidenten sich nicht die mindeste Einwendung ergebe6.
III. Titulatur Sr. k. k. Hoheit Erzherzog Rainers
Se. k. k. Hoheit geruhten aus Anlaß mehrerer von Zentralstellen an Höchstdieselben gelangten Zuschriften mit der Aufschrift: „An Se. k. k. Hoheit den Ministerpräsidenten“ die Konferenz zu erinnern, daß dieser Titel nicht zu gebrauchen sei, indem Höchstdieselben in dem Ah. Kabinettsschreiben vom 4. d. M. nur „mit der Leitung der Geschäfte des Ministerrates und mit dem Präsidium in demselben“ beauftragt worden sind7.
Wien, am 11. Februar 1861. Erzherzog Rainer.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 18. Februar 1861. Empfangen 20. Februar 1861. Erzherzog Rainer.