MRP-1-4-03-0-18610126-P-0277.xml

|

Nr. 277 Ministerkonferenz, Wien, 26. Jänner 1861 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 26. 1.), Mecséry 28. 1., Schmerling, Plener 30. 1., Lasser 1. 2., Szécsen 6. 2., FML. Schmerling 29. 1.; abw. Vay.

MRZ. – KZ. 429 –

Protokoll der zu Wien am 26. Jänner 1861 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.

I. Einteilung der Landesstatute in drei Teile: Landtagsordnung, Wahlordnung und Geschäftsordnung

Der Staatsminister machte die Mitteilung, daß er sich nachträglich zufolge reiflicher Erwägung bestimmt gefunden habe, die Landesstatute in drei gesonderte Hauptabteilungen: Landesordnung, Wahlordnung und Geschäftsordnung, zu teilen und diese Abteilung bei dem in der Konferenz vom 17. d. [M] beratenen Landestatute für das Erzherzogtum Österreich unter der Enns in Anwendung zu bringen, um selbe sodann, wenn sie von dem zur Revision desselben vom Ministerpräsidenten eingeladenen Polizeiminister gutgeheißen worden, sofort auch bei allen übrigen Landesstatuten in Anwendung zu bringen1.

II. Landesstatut für Österreich ob der Enns

Gegenstand der Beratung war das im Entwurfe beiliegende Landesstatut für Österreich ob der Ennsa .

Dasselbe wurde in der Hauptsache angenommen, nur ergaben sich dabei zwei Bemerkungen: eine allgemeine, welche für alle Landesstatute zu gelten haben wird, und eine nur auf Österreich ob der Enns Bezug nehmende.

Jene wurde vom Polizeiminister vorgebracht und betrifft die Notwendigkeit, für den im § 3 erwähnten Landeshauptmann oder Vorsitzenden des Landtags und Landesausschusses im Falle der Erkrankung oder sonstigen Verhinderung einen (ebenfalls von Sr. Majestät aus der Mitte des Landtags zu ernennenden) Stellvertreter zu bestimmen.

|| S. 319 PDF || Bezüglich des Landtagspräsidiums wurde die Notwendigkeit eines solchen Stellvertreters allseitig anerkannt, da die Landtagsversammlung nie ohne Vorsitzenden gelassen werden kann. Es wird daher der Staatsminister hierwegen sowohl in dem vorliegenden als in allen übrigen Landesstatuten den entsprechenden Zusatz einschalten.

Was dagegen das Präsidium im Ausschusse anbelangt, so schiene es dem Staatsminister schwierig zu sein, für eine solche bleibende Funktion immer einen geeigneten Stellvertreter zu finden; auch dürfte die unbedingte Notwendigkeit dazu nicht bestehen, weil das älteste Ausschußmitglied die Funktion des Vorsitzenden übernehmen könnte. Indessen behielt sich der Staatsminister vor, die Sache noch näher zu erwägen und dann seine Meinung abzugeben2.

Die zweite, bloß für das obennsische Statut sich beziehende Bemerkung machte der Finanz­minister . Wie schon bei dem ersten, unterm [3. und 5. November 1860] zur Konferenzberatung gelangten Statutsentwurfe, so müsse er auch jetzt die besondere Vertretung des für das Land so hoch wichtigen Montan- und Salinenärars durch den Chef der Salinendirektion beantragen, weil diese dem Lande eigentümliche Industrie, welche, von dem größten Einfluß auf dessen Wohlstand und auf die Beschäftigung so vieler Tausende seiner Bewohner, sonst nicht repräsentiert wäre, während man in dem Statute für Kärnten der dortigen Eisenproduktion eine besondere Berücksichtigung habe angedeihen lassen. Nicht darum, weil die Salzerzeugung im Besitze des Ärars sich befindet, sondern weil sie einer der wichtigsten Industriezweige des Landes ist, dem, wäre er auch in Privathänden, eine besondere Vertretung nicht versagt werden dürfte, nehme der Finanzminister einen besondern Vertreter dafür in Anspruch.

Ihm trat der Polizeiminister bei; die übrigen, also mehreren Stimmen der Konferenz, sprachen sich jedoch gegen diesen Antrag aus, weil, wie der Staatsminister bemerkte, dem Ärar, das unter so mancherlei Titeln ausgedehntes Eigentum besitzt oder industrielle Unternehmungen betreibt, sonst überall eine besondere Vertretung zugestanden [werden] müßte, was den ganzen Charakter der Landesvertretung ändern würde, und weil es einer besonderen Vertretung im Landtage umso weniger bedarf, als dem Statthalter oder dessen Stellvertreter das Recht zusteht, den Landtags­versammlungen beizuwohnen, jederzeit das Wort zu ergreifen und Beschlüsse sistieren zu machen, mithin die ausreichendste Garantie geboten ist, seine Interessen, falls sie durch einen Landtagsbeschluß gefährdet werden könnten, gehörig zu vertreten und zu wahren. Minister v. Lasser fügte noch bei, die Wichtigkeit des Salinenwesens in Ob der Enns beruht vornehmlich auf dem dazu gehörigen großen Grundbesitze. Nur wenn dieser ausnahmslos, also auch dann, wenn er einer Stiftung, einem Fonds oder [einer] Gemeinde gehört, zur Vertretung berufen würde, könnte auch das Ärar darauf Anspruch machen. Nachdem aber der Grundsatz der persönlichen Wahlberechtigung vorangestellt ist, scheint jeder prinzipielle Anspruch des Ärars auf einen Vertreter zu entfallen3.

III. Landesstatut für Schlesien

Gegen den beiliegenden Entwurf eines Landesstatuts für das Herzogtum Ober- und Niederschlesien fand niemand was zu erinnernb .4

IV. Eingabe der Olmützer Handelskammer an den Finanzminister

Minister Graf Szécsen machte den Finanzminister auf eine in der „Presse“ abgedruckte Adresse der Olmützer Handelskammer aufmerksam, worin die Frage wegen Wiederherstellung der Valuta behandelt, dabei aber an einer Stelle das kaiserliche Diplom vom 20. Oktober unverschämterweise als das Ergebnis einer Partei bezeichnet wird5. Er glaubte, daß die Handelskammer darum eine Zurechtweisung verdiene und daß ihr gesagt werde, sie hätte sich bei ihrer Äußerung auf die ihr gestellte Aufgabe beschränken und gegenüber den Grundgesetzen der Monarchie keine positive Verletzung erlauben sollen.

Der Finanzminister , an welchen übrigens diese Eingabe noch nicht gelangt ist, sowie der Staatsminister fanden nach dem, was anderwärts, namentlich in Ungern, vorgekommen, die fragliche Äußerung nicht strafbarer als so viele andere Angriffe auf die bestehenden Einrichtungen, cwogegen Minister Graf Szécsen bemerkte, daß, so sehr er die Äußerungen vieler ungarischer Munizipien mißbillige und ihre Ansichten über ihren rechtlich unbegrenzten Wirkungskreis nicht teile, dieselben dennoch mit der Handelskammer in Beziehung politischer Befugnis nicht in eine Linie zu stellen seien.c wogegen Minister Graf Szécsen bemerkte, daß, so sehr er die Äußerungen vieler ungarischer Munizipien mißbillige und ihre Ansichten über ihren rechtlich unbegrenzten Wirkungskreis nicht teile, dieselben dennoch mit der Handelskammer in Beziehung politischer Befugnis nicht in eine Linie zu stellen seien. Insbesondere glaubte der Finanzminister die Frage stellen zu sollen, wer denn zur Ahndung jener Äußerung kompetent wäre. In dieser Beziehung glaubte Minister v. Lasser andeuten zu sollen, daß es dem Finanzminister selbst zustehe, der Handelskammer ihre Eingabe, wenn sie wirklich so abgefaßt ist, wie sie abgedruckt wurde, mit der Weisung zurückzustellen, daß sie daraus den die Achtung vor dem bestehenden Grundgesetze des Reiches im hohen Grade verletzenden Angriff ausscheide; und der Polizeiminister bemerkte, daß es die Sache des lf. Kommissärs gewesen wäre, in der Versammlung der Handelskammer, in der die Eingabe beschlossen worden, der Aufnahme einer solchen der Ah. Autorität Sr. Majestät nahetretenden Äußerung sich zu widersetzen. Um dieser Außerachtlassung willen wäre derselbe vom Statthalter zur Verantwortung zu ziehen, und hätte sich, damit dieses geschehe, der Finanzminister mit dem Staatsminister in das Einvernehmen zu setzen6.

V. Maßregeln zur Hintanhaltung des Steigens des Silberagios

Der Stand des Silberagios nimmt einen so bedrohlichen Charakter an, daß, wenn dem fortwährenden Steigen desselben nicht bald Einhalt getan wird, eine völlige Zerrüttung in unserem Geld- und Kreditwesen zu besorgen ist. Als Ursache dieses beständigen Steigens und der Entwertung der Banknoten wird unter anderem der gegenwärtige Zustand in Ungern und der Mangel an Vertrauen im Publikum über das Zustandekommen einer Verfassung für die übrigen Kronländer mit dem Beifügen bezeichnet, daß man in den jüngsten an die ungrischen Komitate erlassenen Reskripten den Anfang einer allgemeinen Reaktion zu erblicken vermeint7. Der Finanzminister hält es daher für dringend notwendig, 1. das Publikum über seine Besorgnisse durch eine Erklärung zu beruhigen, daß die Veröffentlichung verfassungsmäßiger Einrichtungen demnächst bevorstehe, und 2. durch materielle Mittel dem weiteren Steigen des Silberagios Einhalt zu tun. Als solche bezeichnete er die Ermächtigung der Nationalbank, 10 – 15 Millionen Gulden ihres Barschatzes und Devisenvorrats zum Verkaufe zu bringen, um durch das hiermit vermehrte Anbot den Kurs des Silbers herabzudrücken. Der Barschatz der Bank liegt tot. Eine teilweise Verwendung desselben zur Einlösung der Banknoten würde nicht nur der Bank, sondern auch den Noteninhabern, den Gläubigern der Bank, zum Vorteil gereichen, weil dadurch augenblicklich die Menge der im Umlauf befindlichen Noten vermindert und die eingelösten Noten bei einem niedrigern Silberkurse wieder zum Ankauf von Silber verwendet werden könnten.

Der Polizeiminister äußerte das Bedenken, ob eine solche Verwendung nicht gegen die Bankstatuten verstoße, und wenn nicht, warum die Bank dazu einer Ermächtigung von Seite der Regierung bedürfe. In ersterer Beziehung gab der Finanzminister die Aufklärung dahin, daß diese Operation nichts Statutenwidriges enthalte, die Ermächtigung der Regierung dazu aber darum erforderlich sei, weil das Verhältnis des Barschatzes zum Notenumlaufe von der Regierung festgesetzt, mithin nur sie berechtigt ist, eine vorübergehende Änderung desselben zu gestatten.

Unter diesen Verhältnissen und wenn, wie Minister v. Lasser bemerkte, die Operation mit Vorsicht und Geschick [so] geleitet wird, daß sich dagegen keine kompakte Opposition bilden kann, stimmte die Konferenz den Anträgen des Finanzministers bei; nur hielten der Polizeiminister und Minister v. Lasser eine Veröffentlichung ad 1. für überflüssig, weil über die Verfassungsfrage nichts Neues mehr gesagt werden kann und nach der Versicherung des Staatsministers die Publikation der Statute für die Landtage und den Reichsrat ohnehin bis halben Februar bevorsteht, wogegen wieder der Ministerpräsident , obwohl mit den Vorstimmen einverstanden, doch hervorhob, wie notwendig es sei, den Einwirkungen vom Auslande her, welche vornehmlich durch Verbreitung des Gerüchts über den bevorstehenden Bankrott die Panik auf unsrer Börse || S. 322 PDF || hervorgerufen haben, durch einen offiziösen Zeitungsartikel entgegenzutreten, dwas der Finanzminister nach Maßgabe des eventuellen günstigen Erfolges des aufliegenden Anlehens zu[sagte]d .8

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 9. Februar 1861.