MRP-1-4-03-0-18601214-P-0242.xml

|

Nr. 242 Ministerkonferenz, Wien, 14. Dezember 1860 – Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet (RS. Klaps); VS. Kaiser; BdE. und anw. (Rechberg 15. 12.), Mecséry 16. 12., Degenfeld 17. 12., Vay 18. 12., Schmerling 17. 12., Szécsen 15. 12., Szőgyény, Mailáth.

MRZ. – KZ. 4150 –

Protokoll I der Ministerkonferenz am 14. Dezember 1860 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

[I.] Gang der Regierung gegenüber den in Ungarn sich kundgebenden Bewegungen, jetzt und eventuell in deren späteren Phasen

Gegenstand der heutigen Beratung war der Gang, den die Regierung den in Ungarn sich kundgebenden Bewegungen gegenüber jetzt und eventuell in deren späteren Phasen einzuhalten haben wird1.

Der ungarische Hofkanzler erinnerte, man sei bei dem Erscheinen des Ah. Diploms vom 20. Oktober d. J. darauf gefaßt gewesen, daß die Schwierigkeiten in Durchführung desselben sich hauptsächlich bei den nachfolgenden drei Stadien äußern würden: 1. Bei der Wahl der Obergespäne und Organisierung der Komitate2; 2. bei der Graner Konferenz3 und 3. bei Abhaltung des ersten Landtages. Die erste Klippe scheint bald überwunden zu sein: die Komitate konstituieren sich, die Stimmung im allgemeinen ist besser geworden, die Komitatsversammlungen haben ohne Exzesse stattgefunden, und wo Redner leidenschaftlich ausschritten, wurden sie von den Massen der Anwesenden „zur Sache“ gerufen. Allein das Pest-Solter Komitat, welches bei politischen Fragen im Lande den Ton angibt, hat die Sistierung der Steuerzahlung und Rekrutenstellung und eine || S. 152 PDF || Repräsentation4 beschlossen, womit es die Bestimmungen des Diploms völlig ignoriert und Petita und Behauptungen vorbringt, welche von der Regierung entschieden und in einer Weise zurückgewiesen werden müssen, welche auch für die übrigen Komitate, welche ähnliche Beschlüsse bereits gefaßt haben oder zu fassen geneigt wären, als Kynosur zu gelten haben wird. Deswegen wäre auch die dem Pester Komitate zu gebende Erledigung allen übrigen ungarischen Komitaten bekannt zu geben. Daß diese Erledigung Agitationen, möglicher-, jedoch nicht wahrscheinlicherweise, Ruhestörungen zur Folge haben würde, ist vorauszusehen, und man muß daher im Lande über die nötigen militärischen Kräfte zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Ordnung gebieten können.

Der Minister Graf Szécsen bemerkt, daß die gegenwärtigen Bewegungen nicht unvorhergesehen kommen. Man mußte darauf gefaßt sein, daß die Umsturzpartei in Ungarn, aufgestachelt durch Intriguen vom Auslande, bestrebt sein werde, die hochherzigen Entschließungen Sr. Majestät vom 20. Oktober in einem falschen Lichte darzustellen, zwischen dem Throne und den Massen einen Schleier zu ziehen, die künstlich genährte Unklarheit der Bevölkerung für die Zwecke der Revolution auszubeuten und in einem ihr günstig scheinenden Augenblicke loszuschlagen. Die Aufgabe der Regierung muß daher sein, die im Diplome und den gleichzeitigen Ah. Handschreiben hingestellten Ah. Absichten in ihrer Klarheit der Bevölkerung gegenwärtig zu erhalten, den festen Willen kundzugeben, von dem Gewährten nichts zu entziehen, aber auch von den Ah. reservierten Rechten nichts abtrotzen lassen zu wollen, alle damit in Widerspruch stehenden Ansinnen der Komitate zurückzuweisen und, nötigenfalls mit der größten Anstrengung, den Beweis zu liefern, daß die Regierung die Macht hat, den kaiserlichen Entschließungen durch Anwendung von Gewaltmaßregeln Geltung zu verschaffen, aandererseits aber durch möglichst schnelle Einberufung des Landtages ihre Versprechungen zu verwirklichen.a

Der zweite ungarische Hofkanzler teilt völlig die Meinung der Vorstimmen, auch ihm scheint der Augenblick gekommen, daß man dem offenen anarchischen Treiben mit Entschiedenheit und selbst durch Anwendung materieller Gewalt entgegentrete. Er zeigt, wie die Komitate beinahe in allen Punkten von den hinausgegebenen Instruktionen abweichen, ja noch mehr, selbst die Rekrutenstellung und die Steuerentrichtung hemmen, die bestehenden Zivil- und Strafgesetze abolieren wollen. Diesem Treiben wäre durch einen Statthaltereierlaß an das Pester Komitat ein Ziel zu setzen und dieser Erlaß zugleich allen Obergespänen mitzuteilen, was umso nötiger erscheint, da dieses Komitat ohne Zweifel den Inhalt seiner Repräsentation allen übrigen Komitaten wird mitgeteilt haben. Der Inhalt der fraglichen Erledigung sei übrigens so wichtig, daß er aufs reiflichste zu erwägen und der Ah. Genehmigung zu unterziehen sein dürfte. Man könnte fragen, ob es unter den gegenwärtigen Verhältnissen angezeigt sei, die Graner Konferenz abhalten|| S. 153 PDF || zu lassen. Hofkanzler v. Szőgyény glaube: ja! Denn ungeachtet das Wahlgesetz von 1848 dort die Majorität erhalten wird, werden sich doch gewichtige Opponenten im konservativen Sinne geltend machen, und so gewinnt die Regierung Stützpunkte zur Erlassung eines provisorischen Wahlgesetzes.

Der Tavernikus v. Mailáth teilt, was die Erledigung der Repräsentation betrifft, die bisher geäußerten Meinungen und bemerkt, daß die Tragweite dieser Erledigung wesentlich durch die materiellen Mittel bedingt erscheine, über die man behufs der Durchführung gebieten könne. Hat man nicht die Mittel, um unter allen Umständen bleibend Herr der Bewegung zu sein, so dürfte es geraten scheinen, sich auf die Zurückweisung der Angriffe auf die drei Kardinalpunkte (Steuer, Rekrutierung, Gerichtspflege) zu beschränken. Die Graner Konferenz müsse jedenfalls abgehalten werden, wenn sie gleich sich für das (ausschließend vom konservativen Standpunkte betrachtet nicht zu billigende) 1848er Wahlgesetz erklären wird. Die Regierung hat aber wichtige politische Gründe, dieses Wahlgesetz nicht absolut zurückzuweisen, obgleich es ein Produkt der Übereilung ist und als ein bloßes Provisorium für den damaligen Landtag niemals bleibende Gesetzeskraft erlangt hatte. Die große Mehrheit des Landes ist nämlich entschieden dafür gestimmt, weil dieses Wahlgesetz die Schranken eingerissen hat, welche die Volksklassen in Absicht auf politische Rechte bis dahin so strenge geschieden hatten. Das bürgerliche Element, das früher nur äußerst ungenügend, die unadeligen Grundbesitzer, die gar nicht vertreten waren, sie gelangten dadurch zu einer reellen Vertretung im Landtage. Deswegen klammert sich insbesondere das bürgerliche Element beinahe frenetisch an dieses Wahlgesetz, und da jene beiden Stände als Stützen für die Regierung gewonnen werden müssen, glaubt der Tavernikus, daß man im äußersten Falle das erwähnte Wahlgesetz selbst simpliciter et pure annehmen solle.

Der Ministerpräsident ist mit den Anträgen der beiden Kanzler und des Minister Grafen Szécsen völlig einverstanden. Der Polizeiminister fand gegen die vorgeschlagene Erledigung der Pester Repräsentation nichts zu erinnern und teilte in bezug auf die Graner Konferenz die Ansicht des Tavernikus. Der Staatsminister Ritter v. Schmerling 5 betrachtet diese Repräsentation als eine erwünschte Gelegenheit, gegenüber von Ungarn und den übrigen Teilen der Monarchie die entschiedene Ah. Willensmeinung in dieser hochwichtigen Angelegenheit – besonders über das Festhalten an die drei Kardinalpunkte und die Überweisung der 1848er Landtagsbeschlüsse an den Landtag – auszusprechen. Dieser Ausspruch würde namentlich in den deutsch-slawischen Ländern, wo man das Gebaren in Ungarn mit steigender Mißbilligung und Besorgnis betrachtet, den besten Eindruck machen. Was das Wahlgesetz betrifft, halte der Staatsminister die Frage maßgebend, ob durch eine Modifikation des 1848er Wahlgesetzes eine Majorität für das Diplom herbeigeführt werden könne. Wenn nicht, erscheine es angezeigt, daß die Regierung das fragliche Gesetz bohne Widerstreben und ohne Versuche, es zu modifizieren,b || S. 154 PDF || adoptiere, um die Bürger und Bauern zu beruhigen. Der ungarische Hofkanzler entgegnete hierauf, daß selbst im Falle der Durchführung von konservativen Modifikationen dieses Gesetzes das Endresultat – die gewählten Personen – dasselbe sein wird, und er müsse sich daher der Meinung des Staatsministers anschließen. Man muß vor allem suchen, den Landtag zusammenzubringen, selbst auf die Gefahr hin, ihn vielleicht auflösen zu müssen. Minister Graf Szécsen teilt gleichfalls die Meinung des Staatsministers über das Wahlgesetz, da man sich den großen Zweck vor Augen halten müsse. Es sei nicht alles in den Landtagsgesetzen von 1848 verwerflich, man könnte sich daher in der Erledigung auf die Repräsentation darüber in beruhigender Weise aussprechen und dadurch der Umsturzpartei einen Teil ihrer Waffen entwinden. Übrigens hegt der Minister keine Besorgnis vom Ausschlage der in ihrer Aufgabe eng begrenzten Graner Konferenz, die vielmehr eine Verständigung erleichtern, cjedenfalls sich aber nur auf die Frage des Wahlgesetzes beschränkenc werde. Die beiden Kanzler und der Tavernikus trennten sich von der Ansicht des Ministers Grafen Szécsen, insofern sie dafür halten, daß die Erledigung nicht über die Repräsentationspunkte hinauszugehen hätte, um keine unvorzeitige Erörterung von Fragen zu provozieren, über die sich die Regierung erst gegenüber dem Landtage auszusprechen haben wird.

Der Kriegsminister bittet, von der Begutachtung der politischen Fragen Ag. enthoben zu werden. Was die militärischen Kräfte zur Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung betrifft, so glaubt der Kommandierende, Fürst Liechtenstein, mit den vorhandenen auslangen zu können; nötigenfalls könnten noch mehr Truppen nach Ungarn disponiert werden. Wenn man das Gewicht der militärischen Mittel erwägt, muß man auch in Betracht ziehen, daß der Belagerungszustand die Aktion derselben bedeutend verstärkt. Derselbe könne nach Umständen über einzelne Städte, Komitate oder das ganze Land verhängt werden. Mobile Kolonnen werden das Land durchziehen und den entstehenden revolutionären Komitees nirgends gestatten dürfen sich festzusetzen, insbesondere aber verhindern müssen, daß ein Teil von Ungarn sich zum bleibenden Herd des Aufstandes ausbilde und mit dem Auslande in Verbindung setze, wie dies 1848 geschehen.

Über den vom Tavernikus ausgesprochenen Zweifel, ob das vorhandene Militär zur Handhabung des Belagerungszustandes in einem so großen Lande genügen werde, zumal, wenn es sich nicht mehr bloß um Unterdrückung sporadischer kurzer Bewegungen, sondern um das bleibende Niederhalten eines organisierten Systems von Harzellieren der Truppen in weiten Gebieten handeln sollte, geruhten Se. Majestät der Kaiser zu befehlen, daß er hierüber mit dem Landeskommandierenden in Beratung trete, welch letzterer sofort seine allfälligen Verstärkungsanträge erstatten wird6.

Nachdem Se. k. k. apost. Majestät die Frage aufgeworfen hatten, wie in den unter dem Belagerungszustande befindlichen Landesteilen die öffentliche Verwaltung besorgt werden solle, äußerte Kanzler v. Szőgyény , daß hiezu die noch vorhandenen Staatsbeamten zu verwenden wären, sollten deren keine mehr oder nicht in hinlänglicher Zahl || S. 155 PDF || vorhanden sein, so würden die in das Komitat mit ausreichender militärischer Assistenz zu entsendenden königlichen Kommissäre die nötigen Vorkehrungen zu treffen haben. Baron Vay und der Tavernikus sprachen gleichfalls die Überzeugung aus, daß es an geeigneten Individuen für die Administration in diesem Falle nicht fehlen werde7.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 22. Dezember 1860.