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Nr. 234 Ministerkonferenz, Wien, 27. November 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 27. 11./ 3. 12.), Gołuchowski 30. 11., Mecséry 1. 12., Lasser vidit, Szécsen 1. 12., Plener 1. 12., FML. Schmerling 1. 12.; abw.: Degenfeld, Vay.

MRZ. – KZ. 3931 –

Protokoll der zu Wien am 27. November 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.

I. Deputation aus Kroatien

Aus Anlaß eines Telegramms des Banus von Kroatien, worin er bittet, an der Spitze einer aus sechs Mitgliedern der Banalkonferenz bestehenden Deputation die Bitten a) um Errichtung einer kroatischen Hofkanzlei, b) um Wiedereinführung der Komitatsverfassung und c) Besetzung der Obergespanstellen, endlich d) um Vereinigung Dalmatiens mit Kroatien vor den Ah. Thron bringen zu dürfen1, haben Se. Majestät den Ministerpräsidenten zu beauftragen geruht, das Gutachten der Konferenz einzuholen, ob die Deputation zuzulassen und welche Antwort auf ihre Bitten zu erteilen sei.

Nachdem Se. Majestät bereits die Ah. Geneigtheit, die Deputation zu empfangen, auszusprechen geruht haben, so wurde der Staatsminister eingeladen, dem Banus telegrafisch zu eröffnen, daß er mit den vom ihm bezeichneten sechs Personen vor Sr. Majestät erscheinen möge. Es sollte auf diese Weise, nach der Bemerkung des Ministers Graf Szécsen , der Schein vermieden werden, als könne diese Banalkonferenz, welcher, aus bloßen Vertrauensmännern zusammengesetzt, ein repräsentativer Charakter nicht innewohnt, Deputationen entsenden, was der Exemplifikation wegen bedenklich wäre.

Belangend die auf die vorzutragenden Bitten zu erteilende Antwort unterläge es keinem Anstande, den Punkten b) und c) mit Rücksicht auf dasjenige, was diesfalls in der Konferenz vom 15. d. M. sub III. besprochen worden, eine gewährende Erledigung zuzusichern. Bezüglich der zwei wichtigen Punkte a) und d) aber vereinigte sich die Konferenz im Grundsatze dahin, daß eine dilatorische Erledigung zu erteilen sein dürfte.

Was insbesondere ad a) die Errichtung einer kroatischen Hofkanzlei betrifft, so hängt, bemerkte Minister Graf Szécsen , die Entscheidung darüber von der Schlußfassung ab, welche Se. Majestät in dem Ah. Kabinettschreiben vom 20. Oktober an den Banus über das Verhältnis Kroatiens zu Ungarn nach der Beratung und Verständigung der Landtage beider Königreiche sich vorbehalten haben2. Jede andere als eine auf diese Entscheidung hinweisende Antwort würde der Entscheidung über die Hauptfrage der Union oder Nichtunion vorgreifen oder doch nach der einen oder anderen Richtung hin || S. 104 PDF || als vorgreifend angesehen werden. Das Beispiel Siebenbürgens kann hier nicht gelten, weil Siebenbürgen immer, Kroatien nie eine eigene Hofkanzlei gehabt hat. Graf Szécsen war daher der Meinung, daß in der hierwegen zu erteilenden Antwort lediglich der Standpunkt des vorbelobten Ah. Kabinettschreibens festzuhalten und es für jetzt bei der Bestimmung desselben zu verbleiben habe, wornach im kroatischen Departement des Staatsministeriums Angehörige des Königreichs zu verwenden sind. FML. Ritter v. Schmerling und der Ministerpräsident teilten diese Ansicht, indem letzerer noch insbesondere bemerkte, daß selbst dann, wenn beide Landtage sich gegen die Union Kroatiens und Ungerns ausgesprochen hätten, es noch sehr in Frage käme, ob der Umfang der politisch-administrativen Geschäfte Kroatiens die Bestellung einer eigenen politischen Zentralstelle, Hofkanzlei, für es notwendig und zulässig mache.

Minister Ritter v. Lasser war zwar auch für eine dilatorische Erledigung der Bitte ad a), weil die Entscheidung darüber von der Lösung der Unionsfrage abhängt. Er würde jedoch vorziehen, wenn für den Fall der Nichtunion die Ah. Zusicherung gegeben würde, daß alsdann die Frage über die Errichtung einer eigenen Hofkanzlei werde in Verhandlung genommen werden. Denn alsdann ist sie nicht mehr eine staatsrechtliche, sondern eine reine Administrationsfrage, und die Zusicherung, daß sie in Verhandlung genommen werden wird, sobald es das Resultat der in den beiden Landtagen über die Union anzustellenden Beratung gestattet, wird, ohne dieser letzteren selbst vorzugreifen, in Kroatien mit Befriedigung vernommen werden. aEine solche Inaussichtstellung, daß Se. Majestät seinerzeit, wenn der am 20. Oktober d. J. für die Regelung der Verhältnisse Kroatiens und Ungarns bestimmte Weg auch bestimmte Resultate herausgestellt haben werde, Ag. geneigt seien, die für eine eigene politische Zentralstelle sich laut machenden Wünsche Kroatiens in Erwägung zu ziehen, könnte auch in Ungarn dermalen nicht Anstoß erregen.a Der Polizeiminister bezweifelte sogar, daß selbst durch Errichtung einer kroatischen Hofkanzlei der Unionsfrage vorgegriffen würde, und zwar umso minder, als man sonst auch in der Errichtung eines kroatischen Departements aus Landesmitgliedern im Staatsministerium eine der Union vorgreifende Bestimmung erkennen müßte. Die wesentliche Garantie dagegen liege wohl in den vom Grafen Szécsen zitierten Worten des Ah. Kabinettschreibens vom 20. Oktober, und kommt es dereinst wirklich zur Union, so würde die kroatische Hofkanzlei so gut wie das Departement im Staatsministerium mit der Ungrischen Hofkanzlei vereinigt werden können. Der Polizeiminister trat sonach, wie auch der Leiter des Finanzministeriums, dem Antrag des Ministers v. Lasser bei. Der Staatsminister endlich bemerkte, so wenig jetzt vor der Austragung der Unionsfrage durch die Landtage beider Königreiche auf eine definitive Entscheidung der Bitte ad a) eingegangen werden könnte, zumal da die gegenwärtige Banalkonferenz hierin nicht einmal als kompetent anzusehen ist, so [wenig] vermöchte er doch auch gegen den vom Minister v. Lasser angetragenen Zusatz einer eventuellen Behandlung der Kanzleifrage etwas zu erinnern, weil dieser Antrag im Wesen mit jenem des Grafen Szécsen übereinstimmt.

|| S. 105 PDF || Über den Punkt d) wegen Vereinigung Dalmatiens mit Kroatien bemerkte der Ministerpräsident , er halte diese Vereinigung besonders unter den gegenwärtigen Verhältnissen für umso wünschenswerter, als damit das slawische Element in Dalmatien gestärkt, ein entscheidendes Übergewicht über das italienische erlangt und alle Stimmen in Kroatien – eventuell auch in Ungern – für die Verteidigung dieses kleinen, für eine selbständige Vertretung und Administration kaum geeigneten Landes gewonnen werden würden.

Der Staatsminister wäre im Grundsatze ebenfalls für die Vereinigung, glaubte jedoch nicht, daß hierwegen gegenwärtig schon etwas auszusprechen wäre, bevor nicht über das Verhältnis Kroatiens zu Ungern entschieden ist.

Mit letzterem Antrage waren auch die übrigen Stimmen im wesentlichen einverstanden. Es sei, bemerkte der Polizeiminister , hiebei vorläufig wohl zu erwägen, was für ein Königreich daraus entstünde. Wenn ein großes südslawisches Reich, dann sei die Vereinigung zu wünschen; ginge es aber in Ungern auf, so würde dieses ein solches Übergewicht gegenüber den anderen Provinzen erlangen, daß es bedenklich sein dürfte, dasselbe noch durch eine weitere Zugabe zu verstärken. Wäre, setzte Minister Ritter v. Lasser hinzu, die Frage des Verhältnisses von Kroatien zu Ungern im Sinne der Selbständigkeit des erstern gelöst, so würde auch dieser Votant unbedenklich für die Vereinigung Dalmatiens mit Kroatien stimmen. Der Wunsch darnach, der in letzterem schon 1848 laut geworden, wird nie aufhören; auch hat bis zum Tode des Grafen Jellačić, der den Titel „Banus von Kroatien, Slawonien und Dalmatien“ führte, eine Art Personalunion schon bestanden. Gegenwärtig aber, wo man nicht weiß, ob Kroatien mit Ungern vereinigt werden wird, sei der ungrische Standpunkt ins Auge zu fassen und zu berücksichtigen, daß es im Falle jener Vereinigung nicht bloß auf die Einverleibung Dalmatiens ankommen, sondern dieselbe auch rücksichtlich der Militärgrenze werde in Anspruch genommen werden. Ob es nun wünschenswert sei, das Königreich Ungern in einer solchen Weise übermächtig den anderen Kronländern gegenüberzustellen, verdiene die reiflichste Erwägung; er, Votant, wenigstens würde dies für bedenklich halten und daher allerdings auch für eine dilatorische Erledigung dieser Bitte, jedoch in derselben Weise wie ad a) stimmen, daß nämlich die eventuelle Verhandlung wegen Vereinigung Dalmatiens mit Kroatien in Aussicht gestellt werde für den Fall, daß die Verhandlung mit Ungern zur Aufrechthaltung der Selbständigkeit Kroatiens führen sollte. Minister Graf Szécsen legte vor allem Verwahrung dagegen ein, Ungern als grundsätzlich in Opposition mit den übrigen Ländern der Monarchie stehend anzusehen. Bei der revolutionären Partei im Lande möge dies gelten, nicht aber vom ganzen Königreiche. Und selbst wenn man jenen Standpunkt einnehmen wollte, auf welchen sich die beiden Vorstimmen gestellt haben, so läge in der Vereinigung Dalmatiens mit Kroatien und beziehungsweise mit Ungern nicht nur nichts Bedenkliches, sondern eine Garantie mehr für die Erhaltung der slawischen Nationalität, weil eben durch den Beitritt Dalmatiens das slawische Element verstärkt werden würde. Hat doch Kroatien, setzte der Ministerpräsident hinzu, trotz seiner mehrhundertjährigen Vereinigung mit Ungern doch immer seine Nationalität zu behaupten gewußt. So sehr nun auch Graf Szécsen den Wunsch der Kroaten nach der Einverleibung Dalmatiens für berechtigt erkennt, so wenig glaubte er, daß der Standpunkt des 20. Oktober verlassen und schon itzt über eine Vereinigung entschieden werden könne, || S. 106 PDF || bevor nicht die Stellung Kroatiens ausgemacht und auch Dalmatien in der Lage ist, seine Wünsche und Ansichten hierwegen auszusprechen. Der Leiter des Finanzministeriums würde es insbesondere sehr bedenklich finden, bei dem vorliegenden Anlasse irgendeine Zusicherung über einen Anschluß Dalmatiens an Kroatien anzudeuten, weil hievon in dem Ah. Kabinettschreiben vom 20. Oktober an den Ban nicht das Mindeste erwähnt, vielmehr durch das kaiserliche Diplom dem Lande Dalmatien ebenso wie allen anderen Kronländern eine selbständige Landesvertretung zugesichert ist, mithin ein Aufgeben dieser Selbständigkeit, ohne sie zu hören, im Widerspruche mit den Bestimmungen des Diploms sein würde. Möge daher die Regierung auch in diesem Punkte den korrekten staatsrechtlich vorgezeichneten Weg einhalten, bwelcher derzeit, wo die Banalkonferenz keineswegs das Recht zur diesfälligen Initiative hat, nicht vorhanden ist.b FML. Ritter v. Schmerling endlich hielt Dalmatien zwar nicht für geeignet, seine Selbständigkeit auf die Dauer zu behaupten, glaubte aber auch, daß nach dem Grundsatze „audiatur et altera pars“ ohne Einvernehmung des Landes selbst nichts über dessen künftige Stellung verfügt werden dürfte3.

II. Botschafterstelle in London

Der Minister des Äußern brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß er, nachdem von Seite Großbritanniens künftig ein Botschafter nach Wien geschickt werden wird, Sr. Majestät den Antrag zu stellen beabsichtige, auch Österreich durch einen Botschafter in London vertreten zu lassen und hierzu den Grafen Apponyi vorzuschlagen, wodurch eine Mehrauslage von nur 12.000 f. gegen itzt sich ergeben würde.

Die Konferenz fand dagegen nichts zu erinnern4.

III. Reaktivierung der sächsischen Nationsuniversität

Ein aus Siebenbürgen eingelangtes Telegramm, daß die Stadt Hermannstadt ein Gesuch um Reaktivierung der Sächsischen Nationsuniversität einreichen werde und daher bitte, daß ohne deren Einvernehmung nichts über die Sächsische Nation verfügt werden möge, wurde dem Staatsminister zur geeigneten Verfügung nach Einlangung des Gesuchs übergeben5.

IV. Nachtrag zum böhmischen Landesstatut

Nachträglich zum § 6 ad 6 der böhmischen Landesordnung erstattete der Staatsminister die vorbehaltenen Anträge wegen Bestimmung eines Wahlzensus rücksichtlich der || S. 107 PDF || von der Konferenzmehrheit angetragenen Erweiterung des passiven Wahlrechts in den böhmischen Städten6. Dem Antrage des Landeschefs, begründet durch einen Ausweis über das Zahlverhältnis der eine gewisse Steuerquote entrichtenden Kontribuenten, gemäß schlug der Staatsminister für Prag einen Zensus von 150 f., für Pilsen, Kuttenberg, Eger, Budweis und Reichenberg 50 f. und für die dritte Gruppe der Städte, von denen mehrere zusammen einen Abgeordneten wählen, 30 f. vor, mit welchen Ziffern die Konferenz einverstanden war.

Es kam aber wieder die Frage in Anregung, welche direkten Steuern darunter begriffen sein sollen. An dem Grundsatze festhaltend, daß die Wählbarkeit für eine Stadt an den Besitz einer Realität oder eines Gewerbes in derselben geknüpft und nicht einem bloß zufällig in ihr wohnenden Kapitalisten eingeräumt sein soll, daß aber auch andererseits bei dem Umstande, wo die eigentliche Real- und Erwerbsteuer zumal in den kleineren Städten meist in geringen Beträgen abgenommen wird, es wünschenswert erscheint, in die oben vorgeschlagenen Steuerquoten auch die Einkommensteuer einzurechnen, damit die Zahl der Wählbaren nicht auf ein Minimum beschränkt bleibe, schlug Minister v. Lasser vor zu sagen, wählbar sei, wer von seinem Realbesitze oder ceinem Erwerbec 150 beziehungsweise 50 und 30 f. direkte Steuern zahlt.

Hiermit waren stante concluso über die Ausdehnung des passiven Wahlrechts über den Kreis der Gemeindevertretung der Staats- und der Polizeiminister einverstanden. Der Leiter des Finanzministeriums , welchem sich Minister Graf Szécsen und FML. v. Schmerling anschlossen, befürwortete dagegen die Bestimmung, daß überhaupt nur von direkten Steuern der Wahlzensus berechnet werde, weil es unbillig wäre, jemand von der Wählbarkeit für eine Stadt auszuschließen, in welcher er, ohne gerade ein Haus oder ein Gewerbe zu besitzen, sein Einkommen verzehrt.

Bei dieser Gelegenheit hat das Landespräsidium auch den Antrag gemacht, zur Wählbarkeit im mittleren und kleinen Grundbesitze (§ 6 ad 5) statt des Erfordernisses eines Realbesitzes mit mindestens 300 f. Katastralreinertrag, welcher ein fixes Steuerperzent von 64 f. repräsentiert, zur Wählbarkeit einen niedereren Steuersatz zu bestimmen, weil in mehreren Kreisen Böhmens der Grundbesitz so geteilt ist, daß nur wenige mit einem auf 300 f. Reinertrag geschätzten Besitzstande vorkommen und davon 64 f. Steuer entrichten. Um also solche Gemeinden und Besitzer nicht auszuschließen, würde ein niedereres Steuerquantum etwa von 30 fr. als Wahlzensus zu bestimmen sein. Der Staatsminister verkannte nicht die Richtigkeit der Bemerkung bezüglich der Höhe des geforderten Katastralertrages und würde daher im Sinne der Majorität der Konferenz, welche für die Erweiterung des passiven Wahlrechts ist, keinen Anstand nehmen, die Herabsetzung des Katastralertrages von 300 fr. auf 200 fr. zu beantragen, was einer Steuerquote von 40 fr. entspräche. Er fände jedoch keinen besonderen Grund, hier von dem im ganzen Statute festgehaltene Prinzip der Wahlberechtigung nach dem Maßstabe des Katastralertrages abzugehen.

|| S. 108 PDF || Hiergegen bemerkte der Polizeiminister, nachdem bei den Städten dieses Prinzip aufgegeben und ein fixer Steuerbetrag als Wahlzensus angenommen worden ist, so scheint es angemessen, auch hier diese letztere Modalität zu wählen, und zwar umso mehr, als es nur hierdurch möglich wird, denjenigen Städten, welche im § 6 ad 6. nicht genannt sind, die Teilnahme an der Landesvertretung zu sichern.

Die Mehrheit der Konferenz trat diesem Antrage bei. Bei der Wahl des Steuerbetrags erklärten sich der Staatsminister (stante concluso), dann Graf Szécsen und der Ministerpräsident für den Satz von 40 f., Minister v. Lasser hingegen im Hinblick auf dObderenns und Steiermarkd, dann der Leiter des Finanzministeriums und FML. v. Schmerling für 30 fr., welchem Antrage schließlich auch der Polizeiminister in der Rücksicht beistimmte, weil für die dritte Gruppe der Städte auch nur 30 f. angenommen wurden, mithin die zahlreichen kleineren, im § 6 sub 6 nicht benannten böhmischen Städte im Zensus nicht wohl höher als jene gehalten werden könnten7.

V. Statthaltersposten in Mähren

Gegen das Vorhaben des Staatsministers , Sr. Majestät für den erledigten Statthalterposten in Mähren den bisherigen Statthalter von Krain Grafen Chorinsky in Vorschlag zu bringen, ergab sich keine Erinnerung8.

VI. Revolutionäre Demonstration in Eperies

Nach einem soeben an den Polizeiminister gelangten Telegramm haben in Eperies revolutionäre Demonstrationen stattgefunden9.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 6. Dezember 1860.