Nr. 195 Ministerkonferenz, Wien, 31. Juli 1860 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Rechberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Rechberg 31. 7./11. 8.), Thun vidit, Nádasdy 2. 8., Gołuchowski 4. 8., Thierry 4. 8., Plener 4. 8., FML. Schmerling 6. 8.
MRZ. – KZ. 2653 –
- I. Reorganisierung des Fuhrwesenkorps
- II. Vermehrung der Garnisonen einiger ungarischer Plätze
- III. Reduktion und Reorganisation der Postdirektionen
- IV. Besetzung der Statthalterposten in Mähren und Niederösterreich
- V. Besetzung der Gesandtenstelle in Brüssel
- VI. Verhalten der Minister im verstärkten Reichsrate
- VII. Steuerfreijahre für Neu- und Umbauten vor den Linien Wiens
- VIII. Übersiedlungsgebühr für von den Statthaltereiexposituren in Ungarn nach Ofen versetzte Beamte
Protokoll der zu Wien am 31. Juli 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.
I. Reorganisierung des Fuhrwesenkorps
FML. Ritter v. Schmerling referierte die Anträge des Armeeoberkommandos wegen Reorganisierung des Militärfuhrwesenkorps.
Der bisherige Stand dieses Korps war im Kriege 27.837 Mann, 40.340 Pferde; im Frieden 2753 Mann, 1968 Pferde, also das Verhältnis des Friedens- zu dem Kriegsstande bei der Mannschaft wie 1 zu 10¾, bei den Pferden wie 1 zu 21¾. Hieraus ergibt sich der Übelstand, daß im Falle der Mobilisierung das Korps fast nur mit neuen, uneingeübten Leuten und Pferden ausrückt, ein Übelstand, der heutzutage umso größer ist, je schneller die Ausrüstung und Versetzung auf den Kriegsschauplatz notwendig wird. Zwei Mittel zur Abhilfe gibt es: Erhöhung des Friedensstandes oder Herabsetzung des Kriegsstandes. Das erstere ist unter den gegenwärtigen finanziellen Verhältnissen unausführbar; zur Bewirkung des letzteren wird vorgeschlagen: Verminderung des Trains für Monturs- und Medikamentenkolonnenmagazine, dann Überweisung der Proviantkolonnenmagazine an die einzelnen Regimenter, wodurch 17 Eskadronskörper und 110 vierspännige Wägen entfallen würden. Eine vorzügliche Erleichterung aber würde die Besorgung gewisser Trains, namentlich derjenigen, so in die 2. und 3. Linie gehören, als schwere Artilleriemunition, Munitionsfelddepots, Feldbäckerei und großer Belagerungspark, durch gemietete Fuhren bewirken. Vorsichtig angestellte Erkundigungen haben ergeben, daß in Böhmen drei Unternehmer bereit wären, zu diesem Ende 1[000]–3[000] und 4000 Paar Pferde zu stellen. Ihre Anbote sind zwar teuer; allein, man erspart die Leute und Beschirrung, und ist der namhaften Verluste beim Ankauf und Wiederverkauf der Pferde nicht ausgesetzt. Hierdurch wird es möglich sein, den oben ausgewiesenen Kriegsstand um 8440 Mann und 12.815 Pferde zu vermindern.
Es ist aber zugleich erforderlich, dem Korps im Friedensstande eine solche Einrichtung zu geben, daß es einen tüchtigen Rahmen zur Einreihung der neuen Mannschaft und Pferde abgibt. Zu diesem Ende wird vorgeschlagen: 1. Die Wiederherstellung des Fuhrwesen-Korpskommandos statt der gegenwärtigen [General-Fuhrwesen]Inspektion als Hilfsbehörde beim Armeeoberkommando, damit eine konzentrierte Leitung und Einwirkung im Frieden die schnellere Ausrüstung etc. für den Kriegsbedarf ermögliche. 2. Die Gleichstellung des Verhältnisses der Stabsoffiziere des Korps mit jenem bei den übrigen Truppen. Bisher war nämlich dort das Verhältnis gegen alle || S. 351 PDF || Billigkeit ungünstiger, nämlich 3⁄5 Majors, 1⁄5 Oberstleutnants, 1⁄5 Oberste; es wären also künftig 1⁄4 Majors, 1⁄4 Oberstleutnants und 1⁄4 Oberste gleich den übrigen Truppen, zu bestellen. 3. Die Verteilung der bestehenden Chargen, Mannschaften und Pferde der 24 Friedenstransporteskadronen in 48, dann der drei Brückenbepannungsdepots in sechs Brückenbespannungseskadrons, wodurch mehr Rahmen zur Einreihung für die neu eintretenden Leute und Pferde gewonnen würden. Auch hätte ein vierspänniger Deckelwagen per Eskadron zu entfallen. Dagegen würde zwar 4. im Kriege per Korps ein zweiter Stabsoffizier und zwei Rittmeister als Feldinspektoren mehr erforderlich sein. Bei alledem aber würde der Kriegsstand mit 19.397 Mann und 27.525 Pferden, Friedensstand mit 3339 Mann und 2106 Pferden gegen die bisherige Beköstigung per 1,145.062 fr. nur einen Aufwand von 1, 138.534 fr. erfordern, also eine Ersparung von 6528 fr. ergeben.
Die Konferenz fand gegen diese Anträge nichts einzuwenden1.
II. Vermehrung der Garnisonen einiger ungarischer Plätze
Dem Antrage des Armeeoberkommandos, zur Verstärkung der Garnisonen in Munkács, Szolnok, Stuhlweißenburg, Trentschin und Neusohl den Stand je zweier Kompanien der 3. Bataillons von 40 auf 100 Mann zu erhöhen, glaubte die Konferenz nicht beistimmen zu können, weil die damit verbundene Auslage (66.000 f.) zu groß ist und bei einem Armeestand von 280.000 Mann wohl durch Herbeiziehung von in andern Ländern entbehrlichen Truppen die gewünschte Ergänzung beschafft werden kann.
FML. Ritter v. Schmerling bemerkte dagegen, daß letzteres kaum tunlich sein dürfte, da ungrische und italienische Truppen nicht nach Ungern verlegt werden können, auch in andern Provinzen über Mangel an der zum Dienst erforderlichen Mannschaft geklagt wird, und daß die Verlegung von Truppen aus andern Ländern an so entlegene Stationen ebenfalls mit beträchtlichen Auslagen verbunden wäre. aUnter diesen Umständen und bei den divergierenden Ansichten mit den Ministerien müsse sich das Armeeoberkommando vorbehalten, den Vortrag an Se. Majestät zu erstattena .2
III. Reduktion und Reorganisation der Postdirektionen
Der Leiter des Finanzministeriums referierte über die Reduktion beziehungsweise Reorganisation der Postdirektionen.
Seinem Vorschlage nach wären, nachdem bereits die Postdirektionen in Krakau und Czernowitz mit jener von Lemberg vereinigt worden3, die Postdirektionen zu Linz mit jener zu Wien, zu Zara mit jener zu Triest, zu Brünn mit jener zu Prag, zu Temesvár bezüglich des Banats mit Hermannstadt, zu Temesvár bezüglich Serbiens zu Agram, zu Preßburg und Oedenburg, Kaschau und Großwardein mit Pest zu vereinigen und solchergestalt || S. 352 PDF || die bestehenden 18 auf 10 Direktionen zu reduzieren. Die hieraus resultierende Ersparung bloß an Lokal- und Materialauslagen wird mindestens auf 50.000 f. jährlich angeschlagen. Um aber bei dem hiernach erweiterten Umfang und Wirkungskreise einerseits den Postdirektoren eine bessere Stellung, andererseits dem sehr fühlbar gewordenen Mangel an Konzeptspersonale mit höherer, den Zeit- und Dienstverhältnissen angemessener Bildung Abhilfe zu gewähren und insbesondere für einen geeigneten Nachwuchs bei demselben zu sorgen, beantragte der Leiter des Finanzministeriums für die Postdirektoren in Wien, Prag und Pest die Bewilligung des höheren Gehalts von 2500 f., dann für sie und für die Direktoren in Lemberg, Triest und Venedig die Gewährung der 6. statt der 7. Diätenklasse, endlich die Kreierung von 37 Konzipistenstellen à 600, 700 und 800 f. und von 15 Konzeptspraktikantenstellen mit 350 f. Adjutum, indem die Konzeptsarbeiten bisher durch den Postämtern entlehnte Manipulationsoffiziale – in sehr ungenügender Weise – versehen wurden und der Dienst der letzteren wiederum unzweckmäßig durch Diurnisten, welche eigentlich nur für bloße Schreibgeschäfte verwandt werden sollen, besorgt werden mußte. Nach diesen Anträgen würde der Stand der Postdirektionen von 121 auf 93 Beamte und der Aufwand von 159.550 f. auf 114.000 f. fallen.
Gegen die ersteren Anträge, Reduktion der Postdirektionen und bessere Stellung der Direktoren, fand die Konferenz nichts zu erinnern. Die Besorgnis des Justizministers , ob es möglich sein werde, einen so großen Körper wie die Postdirektion für ganz Ungern entsprechend zu versehen, glaubte der Leiter des Finanzministeriums mit dem bejahenden Gutachten der vernommenen Fachmänner beruhigen zu können.
Gegen die Kreierung von Konzipisten- und Konzeptspraktikantenstellen, zu deren Erlangung die juridischen Studien erforderlich wären, wandte der Minister des Inneren ein, daß damit in die vornehmlich mit Manipulationsgeschäften betrauten Postdirektionen ein bürokratisches Element eingeschoben werden würde, das ihnen bisher fremd war und in seiner Entwicklung zur strengen Scheidung des Konzepts- von dem Manipulationspersonale, sohin zur Ausschließung des letzteren von allen höheren Posten führen würde, was bei der Natur des Postdienstes, der in seinem Wesen juridische Studien nicht voraussetzt, um[so] weniger statthaft erscheint, als dadurch die Manipulationsbeamten, unter denen es Zeuge der Erfahrung nicht nur für die Manipulation, sondern auch für die vorkommenden Konzeptsarbeiten und selbst zur Oberleitung der Amtes vollkommen taugliche gibt, in ihrer Hoffnung auf Beförderung getäuscht und entmutigt werden würden. Der Leiter des Finanzministeriums entgegnete zwar, daß es nicht die Absicht sei, taugliche Manipulationsbeamte von höheren Posten ganz auszuschließen, sondern nur, den Postdirektoren bei den erhöhten Anforderungen, die nun an sie gestellt würden, die nötige Aushilfe und Nachwuchs an Leuten mit einer höheren wissenschaftlichen Bildung, wie selbe in der Regel doch nur die Universitätsstudien gewähren, beizugeben. Aus diesem Grunde schloß sich der Polizeiminister , dem der obenberührte Mangel bemerkbar geworden, auch in diesem Punkte der Meinung des Leiters des Finanzministeriums an. Alle übrigen Stimmen aber glaubten, daß für den Postdienst in der Regel die Universitätsstudien nicht zu fordern seien, indem, wie der Unterrichtsminister bemerkte, Kandidaten, welche sie mit Erfolg zurückgelegt haben, sich kaum diesem Dienste widmen werden, mit anderen || S. 353 PDF || aber demselben wohl weniger als mit tüchtigen Manipulationsbeamten gedient sein würde4.
IV. Besetzung der Statthalterposten in Mähren und Niederösterreich
Der Minister des Inneren brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß er für die durch Graf Lažanzkys bevorstehende Pensionierung erledigte Stelle eines Statthalters in Mähren den Statthalter in Niederösterreich, Fürsten Lobkowitz, dessen Haltung der Wiener Presse gegenüber zu fortwährenden Beanständungen Anlaß gibt, gegen dessen administrative Leitung aber sonst nichts einzuwenden ist, endlich für die niederösterreichische Statthalterei den disponiblen Landespräsidenten Halbhuber als einstweiligen Leiter Sr. Majestät vorzuschlagen gedenke5.
V. Besetzung der Gesandtenstelle in Brüssel
Der Minister des Äußern beabsichtigt, Sr. Majestät an die Stelle des abtretenden Baron Vrints den Baron Hügel zum k. k. Gesandten in Brüssel vorzuschlagen6.
VI. Verhalten der Minister im verstärkten Reichsrate
Der Ministerpräsident brachte aus Anlaß der bevorstehenden Komitee- und Plenarversammlungen des verstärkten Reichsrates in Anregung, daß es notwendig sei, sich in der Konferenz darüber zu einigen, wie dem etwaigen Versuche der Versammlung, sich als Konstituante zu gerieren, mit aller Kraft und Entschiedenheit entgegengetreten werden könne, und wie sich gegenüber unangemeldeter Interpellationen zu benehmen sei7.
In ersterer Beziehung bliebe nach dem Erachten des Justizministers noch Zeit zur Überlegung übrig, da die Plenarsitzungen nicht so bald beginnen dürften; in letzterer Beziehung vereinigte sich die Konferenz in dem Antrage des Ministerpräsidenten , daß der interpellierte Minister auf unerwartete Anträge oder Anfragen, wenn sie nicht bloß faktische Aufklärungen zum Zwecke haben, keine Antwort erteile, sondern sie erst für die nächste Sitzung vorbehalte, um sich darüber zur Vermeidung eines etwaigen Dissenses mit seinen Kollegen vorerst in der Konferenz Rats zu erholen8.
VII. Steuerfreijahre für Neu- und Umbauten vor den Linien Wiens
Der Leiter des Finanzministeriums referierte über die zwischen ihm und dem Minister des Inneren obwaltende Meinungsdifferenz in betreff der für Neu- und Zubauten in den Orten um Wien, wo die Hauszinssteuer besteht, in Anspruch genommenen Steuerfreijahre9.
Während der Referent, welchem die Minister der Justiz und Polizei, dann der Ministerpräsident beipflichteten, für die Nichtgewährung dieser Steuerfreiheit war, weil man die Baulust außer den Linien Wiens nunmehr auf die innerhalb derselben zur Verbauung bestimmten Plätze10 locken und den in jenen Orten durch wohlfeilere Baumaterialien, geringeren Taglohn, Exemtion von der städtischen Verzehrungssteuer etc. mehrfach begünstigten Eigentümern nicht noch eine neue Gunst gewähren soll, beharrte der Minister des Inneren , unter Beitritt des Kultusministers und des FML. Ritters v. Schmerling, auf seinem Antrage für die Gewährung der Steuerfreijahre aus der Rücksicht, damit der in Wien sehr fühlbaren Wohnungsnot und Teuerung durch Neubauten, insbesondere für kleinere Wohnungen vor der Linie, nach Tunlichkeit gesteuert werde. bDer Kultusminister stimmt dieser Ansicht insbesondere deshalb bei, weil es ihm bei der unleugbar drückenden Last der Hauszinssteuer weder billig noch selbst den finanziellen Interessen entsprechend schiene, dieselbe bei Neubauten sogleich eintreten zu lassen und dadurch die Verwendung von Kapitalien zur Erbauung neuer Häuser in vielen Fällen nahezu unmöglich zu machenb Der Kultusminister stimmt dieser Ansicht insbesondere deshalb bei, weil es ihm bei der unleugbar drückenden Last der Hauszinssteuer weder billig noch selbst den finanziellen Interessen entsprechend schiene, dieselbe bei Neubauten sogleich eintreten zu lassen und dadurch die Verwendung von Kapitalien zur Erbauung neuer Häuser in vielen Fällen nahezu unmöglich zu machen.11
VIII. Übersiedlungsgebühr für von den Statthaltereiexposituren in Ungarn nach Ofen versetzte Beamte
Der Leiter des Finanzministeriums referierte, bei Auflassung von Behörden sei gewöhnlich der Tag bestimmt worden, mit welchem die Beamten in den Stand der Disponibilität treten. Von diesem an haben sie, falls sie zu einem anderen Posten berufen werden, auf die Übersiedlungsgebühr keinen Anspruch. Bei Vereinigung der fünf Statthaltereiabteilungen Ungerns in eine sei in der Ah. Entschließung dieser Zeitpunkt nicht ausgesprochen gewesen; der Leiter des Finanzministeriums habe jedoch als selbstverständlich angesehen, daß die Beamten derselben mit der Aktivierung der Vereinigung in Disponibilität treten, also auf eine Übersiedlungsgebühr keinen Anspruch mehr haben, wogegen jedoch der Minister des Inneren mehreren derselben diese Gebühr zuzusprechen sich bestimmt gefunden habe12.
|| S. 355 PDF || Der Minister des Inneren klärte dieses Verhältnis mit folgendem auf: Bei den bisherigen Auflösungen von Ämtern wurde allerdings der Zeitpunkt festgesetzt, mit welchem die Wirksamkeit des Amts aufzuhören hat. Von diesem Zeitpunkte an treten die Beamten desselben in Disponibilität und haben sodann im Falle ihrer Wiederberufung zum Dienste keine Übersiedlungsgebühr zu erhalten. Anders war es bei Verschmelzung der ungrischen Statthaltereiabteilungen, da blieben in Kaschau, Großwardein, Oedenburg und Preßburg Exposituren mit dem nötigen Personale, welches als im aktiven Dienste stehend so lange angesehen und darnach bei Übersetzung auf andere Posten von Amts wegen behandelt werden mußte, bis die Auflösung des Amtes, nämlich der Statthaltereiexpositur, angeordnet worden sein würde. Es wurden also solchen Beamten, wenn sie von der Expositur zur Statthalterei nach Ofen versetzt wurden, normalmäßig die Übersiedlungsgebühren angewiesen, und sie müßten folgerecht auch bei anderen Ämtern zugestanden werden, wo gleiche Verhältnisse wie hier eintreten. Nicht aus Übersehen, sondern mit Vorbedacht, eben in Berücksichtigung dieses besonderen Verhältnisses wurde in der Ah. Entschließung die Bestimmung des Tages, von welchem an die Disponibilität beginnt, übergangen.
Nach dieser Aufklärung vereinigte sich die Konferenz mit der Ansicht des Ministers des Inneren.
Wien, am 31. Juli / 11. August 1860. Rechberg.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 22. August 1860.