MRP-1-4-02-0-18600714-P-0191.xml

|

Nr. 191 Ministerkonferenz, Wien, 14. Juli 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 14./21. 7.), Thun 18. 7., Nádasdy 15. 7., Gołuchowski 19. 7., Thierry 15. 7., Plener 16. 7., FML. Schmerling 14. 7.

MRZ. – KZ. 2353 –

Protokoll der zu Wien am 14. Juli 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.

I. Geschäftssprache in Ungarn

Der Minister des Inneren referierte amit Bezug auf die Konferenzprotokolle vom 28. Februar l.J., MCZ. 372, dann vom 23. und 26. Juni d. J., Z. 536 und 529a mit Bezug auf die Konferenzprotokolle vom 28. Februar l.J., MCZ. 3721, dann vom 23. und 26. Juni d. J., Z. 536 und 529,2 den Entwurf der zu erlassenden Ah. Bestimmung über die Geschäftssprache in Ungernb .

Nach demselben wäre die Entscheidung über die Sprache, deren sich die Behörden im inneren Dienste und im Verkehr mit anderen Behörden zu bedienen haben, bis zur Organisierung der Komitatsbehörden vorzubehalten3. Für den Verkehr mit den Parteien hätten die deutsche und ungarische Sprache im ganzen Königreiche, dann die slowakische, romanische und ruthenische in denjenigen Komitaten, wo mindestens ein Zehntel der Bevölkerung sich einer dieser drei Sprachen bedient, in der Art zu gelten, daß schriftliche Eingaben in der Sprache derselben erledigt, mündliche Verhandlungen in der Muttersprache der Partei und, wo dieselbe keine der angenommenen fünf Sprachen wie z. B. Serbisch wäre oder wegen der unter ein Zehntel der Einwohnerzahl des Komitates stehenden Bevölkerung nicht berücksichtigt werden könnte, in deutscher Sprache aufgenommen werden. Schriftliche Eingaben und Erlässe in ruthenischer und romanischer Sprache müssen mit lateinischen Lettern geschrieben sein4. Es wurden die Komitate namhaft gemacht, in denen außer der deutschen und ungarischen eine oder einige und welche der drei anderen Sprachen für zulässig erklärt werden sollen5.

Die Konferenz war mit diesen Bestimmungen einverstanden, und sie erbittet sich mittelst dieses Protokolls die Ah. Genehmigung des angeschlossenen Entwurfs6.

II. Beförderungen bei der Polizei

Der Polizeiminister brachte zur Kenntnis der Konferenz die Besetzungen und Beförderungen, die er in dem seiner Leitung anvertrauten Verwaltungszweige zu beantragen beabsichtigt, und zwar: des Polizeidirektors Martinez in Triest zum Sektionschef und des Polizeidirektors Weber zum Ministerialrate im Polizeiministerium, des Polizeidirektors in Disponibilität Strobach an Webers Stelle, des Regierungsrates Hell als Polizeidirektor nach Triest, des Polizeidirektors Le Monnier in Salzburg als solchen nach Brünn, des Polizeidirektors Böhm in Troppau nach Salzburg.

Der Ministerpräsident bemerkte, es sei ihm aus seiner Dienstleistung im lombardisch-venezianischen Königreiche erinnerlich, daß gegen Strobachs Conduite Bedenken erhoben worden, wogegen der Polizeiminister erklärte, daß nach den ihm vorliegenden Notizen Strobachs Ruf makellos erscheine und daß dessen Verdächtigung auf unverläßlichen Gendarmeriedenunziationen beruhen dürfte7.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, den 23. Juli 1860.