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Nr. 176 Ministerkonferenz, Wien, 14. Juni 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 16. 6.), Nádasdy 16. 6., Gołuchowski 16. 6., Thierry 17. 6., Plener 17. 6., FML. Schmerling 18. 6.; abw. Thun.

MRZ. – KZ. 1979 –

Protokoll der Ministerkonferenz am 14. Juni 1860 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Rektifizierung des Berichtes der Budgetkommission

Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Präsident des Reichsrates las einige Stellen aus dem Berichte der Budgetkommission, wobei eine Weglassung oder Modifikation vielleicht angezeigt wäre1.

Infolge der hierüber gepflogenen Erörterung geruhten Se . Ma jestät Ah. zu befehlen, daß bei der Beleuchtung des Militärvoranschlages nach den Worten „vor allem dringlich“ der nächste Satz „denn wer wäre wohl im Zweifel etc.“ weggelassen werde.

Reichsrat v. Plener übernahm es, eine neue Reinschrift des bezüglichen Blattes zu besorgen und auch die unrichtigen Angaben der Budgetkommission über die Zahl der im ao. Dienste des Ministeriums des Äußern stehenden, jedoch keine eigentliche Verwendung habenden Beamten rektifizieren zu lassen. Überhaupt habe sich seit den Kommissionsberatungen manches wesentlich geändert, worüber dann den reichsrätlichen Komitees, wenn die bezüglichen Posten zur Sprache kommen sollten, die Aufklärung zu geben wäre. Der Ministerpräsident behielt sich auch vor, im Komitee die Unstatthaftigkeit einiger am Personal des Ministeriums des Äußern beantragten Reduktionen nachzuweisen2.

II. Reiseentschädigung des ao. Reichsrates Maager

Nachdem der Minister des Inneren au. angezeigt hatte, daß der ao. Reichsrat Maager die Anweisung einer Reiseentschädigung in Anspruch genommen hatte, geruhten Se. k. k. apost. Majestät den Minister zu beauftragen, daß er den Gouverneur FML. Fürst Liechtenstein darüber vernehme, ob nicht Maager aus demselben Fonds beteilt werden könne, aus dem die Entschädigung für den ao. Reichsrat Jakabb bestritten wird3.

III. Einstellung der Veröffentlichung nationaler Adressen an den Reichsrat

Der Minister des Inneren referierte, daß, so wie früher aus Krakau, jetzt auch aus Lemberg eine polonisierende Adresse an die galizischen Reichsräte eingegangen sei und daß er gegen die Sammler der Unterschriften Amt zu handeln beabsichtige. Diese beiden Adressen haben übrigens bereits ihren Weg in die Wiener Blätter gefunden, und da noch leicht mehrere Adressen im nationalen Sinne aus anderen Kronländern einlaufen können, so sei es wünschenswert, diesem neuen Agitationsmittel dadurch eine Schranke zu setzen, daß man allen inländischen Journalen den Abdruck solcher Adressen verbietet.

Der Polizeiminister sicherte hierauf zu, derlei Publikationen im Inlande zu hindern4.

IV. Schlechte Tendenz der Lemberger Literaturzeitung

Se. Majestät der Kaiser geruhten den Minister ader Polizeia auf die mit Ostentation zur Schau getragenen polnischen Tendenzen der Literaturzeitung zu Lemberg aufmerksam zu machen.

Graf Gołuchowski gab einige Aufklärungen über die Antezedentien des Redakteurs dieser bereits ämtlich verwarnten Zeitung, und wird bder Polizeiministerb der Polizeiminister sofort die entsprechenden Weisungen an den Landeschef erlassen5.

V. Vorläufige Vernehmung der Minister über die an den Reichsrat zu leitenden Vorlagen

Der Reichsrat Edler v. Plener brachte zur Sprache, daß der § 3 des Statuts über den verstärkten Reichsrat6 allerdings bestimme, welche Gegenstände nebst dem Budget dem verstärkten Reichsrate als Vorlage mitzuteilen seien, allein unentschieden lasse, ob Se. Majestät darüber vorher das Gutachten der Minister einzuholen beabsichtigen.

Se. k. k. apost. Majestät geruhten hierauf zu äußern, daß Allerhöchstdieselben über jede an den verstärkten Reichsrat zu leitende Vorlage eher die k. k. Minister zu vernehmen geruhen wollen; es handle sich eigentlich nur noch um die Frage, ob das ministerielle Gutachten zugleich mit der Vorlage an den Reichsrat zu leiten sei.

Der Reichsrat v. Plener erklärte, daß ihm die Mitteilung des offiziellen Antrags des Ministers7 an den Reichsrat angezeigt erscheine, und der Ministerpräsident bemerkte, daß derlei Anträge jedenfalls früher in der Konferenz zu beraten wären, nachdem sie das Ministerium auch solidarisch zu vertreten habe8.

|| S. 252 PDF || Se. Majestät der Kaiser geruhten diese Anträge Ag. zu genehmigen, und wird dies als Norm für die Geschäftsbehandlung pro foro interno zu gelten haben.

VI. Publikation eines Vortrages der Staatsschuldenkommission

Der Leiter des Finanzministeriums erbat sich die Ah. Befehle über die Publikation des soeben erstatteten Berichts der Staatsschuldenkommission über das österreichische Staatsschuldenwesen und über dessen eventuelle Mitteilung an den Reichsrat9.

Streng genommen c(§ 11 des Ah. Patents vom 23. Dezember 1859 über die Einsetzung der Staatsschuldenkommission, RGBl. S[eite] 615)c wäre dieser Vortrag nicht zur Veröffentlichung bestimmt, da er nicht einen von den vorgeschriebenen Semestralberichten der Kommission, sondern ein proprio motu vorläufig erstatteter Vortrag ist über den erhobenen Bestand der Staatsschuld. Andererseits ist dieser Vortrag freilich von besonderer Wichtigkeit, insofern er die Basis bildet, auf der die künftigen Semestralberichte fortbauen werden. Deswegen würde sich daher derselbe vorzugsweise zur Publikation eignen; doch dürfte diese wohl nicht eher Platz greifen, bevor nicht der Vortrag der Kommission (nach den ad V. soeben erflossenen Ah. Bestimmungen) samt dem ministeriellen Gutachten darüber an den ao. Reichsrat gelangt ist.

Se. Majestät geruhten diesen Antrag Ah. zu genehmigen10.

VII. Austritt des ao. Reichsrates Graf Barkóczy aus dem Reichsratskomitee

Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer referierte, das Komiteemitglied Graf Barkóczy habe erklärt, sein Gewissen gestatte ihm nicht an den Beratungen über das meritum des Grundbuchgesetzes teilzunehmen.

Der Justizminister erblickt in diesem Austritt keinen Grund, weder für das Komitee, seine Arbeiten einzustellen, noch für das Plenum des Reichsrates, eine Ergänzungswahl vorzunehmen11.

VIII. Bitten der italienischen Reichsräte

Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Reichsratspräsident referierte über die Bitten, welche die nicht deutsch sprechenden ao. Reichsräte aus Venedig und Dalmatien zu dem Zweck gestellt haben, um an den Verhandlungen des Reichsrates aktiven Anteil nehmen zu können.

1. Bitte: Mitteilung von italienischen Übersetzungen der Gesetzentwürfe. Dieser Anspruch ist vollkommen gerecht, und es wird bereits an einer italienischen Übersetzung des Grundbuchgesetzentwurfs gearbeitet.

2. Bitte: Bewilligung für diese Reichsräte, ihre Anträge und Äußerungen im Italienischen schriftlich zu Protokoll geben und ins Deutsche übersetzt im Reichsrat vorlesen lassen zu dürfen. Diese Bitte verstößt zwar gegen den § 12 der Geschäftsordnung12, dürfte jedoch nach der Meinung des Justizministers mit Hinblick auf den Zweck der Einberufung der Reichsräte nicht wohl zurückgewiesen werden, widrigens den Italienern im Reichsrate faktisch das Stillschweigen auferlegt würde.

3. Bitte: Gestattung, im Laufe der Diskussion ihre Meinungen und Einwendungen in freiem italienischen Vortrage äußern zu dürfen.

Se. Majestät der Kaiser fanden keinen Anstand gegen die Gewährung dieser dritten Bitte, zumal der größte Teil der Reichsräte überhaupt des Italienischen kundig ist, so daß auch die Vorlesungen von Übersetzungen der Anträge etc. füglich entbehrt werden und somit auch die dadurch begründete Ausnahme von der Geschäftsordnung unterbleiben könnte. Es müsse aber dann auch für italienische Stenographen gesorgt werden13.

IX. Unterstützungspauschale für FZM. Ritter v. Benedek

Se. Majestät geruhten die Bitte des FZM. Ritters v. Benedek um Bewilligung eines besonderen Pauschals für die Unterstützung von Notleidenden etc. zur Sprache zu bringen.

|| S. 254 PDF || Reichsrat v. Plener bemerkte, daß die Gewährung eines solchen Pauschals eine gefährliche Exemplifikation bilde. Kein Statthalter genieße bis jetzt ein solches Pauschale, auch nicht in jenen Ländern, wo früher durchlauchtigste Erzherzoge als Statthalter fungierten. Niemand könne wohl an die Wohltätigkeit oder Freigiebigkeit des FZM. Benedek in Ofen dieselben Ansprüche stellen wie an Se. k. k. Hoheit Herrn Erzherzog Albrecht! Der Minister des Inneren verkannte nicht, daß Ritter v. Benedeks Freigiebigkeit in politischer Beziehung von einigem Nutzen sei, aber nichtsdestoweniger scheine es dem Minister angezeigt, daß hiefür kein Pauschal bewilligt und nur der bisher von ihm diesfalls bestrittene Aufwand dem Feldzeugmeister vergütet werde14.

X. Landesvertretung für Görz und Istrien

Se. k. k. apost. Majestät geruhten den Minister des Inneren aufzufordern, daß er in reife Überlegung ziehe, wo die vereinigten Landesvertretungen von Görz, Gradiska und Istrien sich zu versammeln haben werden. Die Stadt Görz scheine hiezu weit weniger geeignet als Triest oder selbst Laibach15.

XI. Verlegung der Statthalterei von Triest nach Laibach

Über die hierauf Ah. gestellte Frage, ob die Statthalterei von Triest nicht nach Laibach zu verlegen sei, äußerten der Minister des Inneren und der Leiter des Finanzministeriums , diese Verlegung aus administrativen und politischen Gründen nicht bevorworten zu können, worauf Se . k. k. apost. Majestät zur Pflicht zu machen geruhten, darüber sorgfältig zu wachen, daß das slawische Element der Bevölkerung im Küstenlande nicht vom italienischen überwunden werde16.

XII. Fortbestand der Landesstelle in Klagenfurt

Über die Ah. gestellte Frage, ob es nicht ausführbar wäre, für Kärnten eine eigene Landesstelle, jedoch mit geringerem Aufwand als bisher fortbestehen zu lassen, äußerte Graf Gołuchowski , daß solange dort eine Landesstelle fortbesteht, keine ergiebige Ersparung erzielt werden könne, und daß deren Fortbestand auch zu Konsequenzen bei den anderen kleineren Kronländern führen werde17.

Schließlich geruhten Se. Majestät die bei dem Finanzministerium anhängigen Verhandlungen über die Reduzierung der siebenbürgischen Militärgrenze18 und über den Zollausschluß Istriens Ah. zu urgieren19.

Am 16. Juni 1860. Rechberg. Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, 22. Juni 1860.