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Nr. 170 Ministerkonferenz, Wien, 2. Juni 1860 – Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 3./18. 6.), Rechberg, Thun 3. 6., Nádasdy 4. 6., Gołuchowski 4. 6., Thierry 16. 6., Plener 16. 6., FML. Schmerling 16. 6.

MRZ. – KZ. 1995 –

Protokoll II vom 2. Juni 1860 unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer, Präsidenten des k. k. Reichsrates.

[I.] Erwiderung auf die Erklärungen der ungarischen Reichsräte in der Eröffnungssitzung des verstärkten Reichsrates

Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Reichsratspräsident eröffnete, daß mehrere ao. Reichsräte die Absicht ausgesprochen haben, in der nächsten Reichsratssitzung die ihnen anstößig erscheinende Erklärung, welche Reichsrat Graf Apponyi in der Eröffnungssitzung abgegeben hat, zu beantworten1. Da diese Antworten wahrscheinlich einen leidenschaftlichen Charakter tragen und zu einer endlosen, sehr heftigen Diskussion führen dürften, welche dem Zwecke der Berufung des verstärkten Reichsrates nicht nur nicht entspräche, sondern ihm vielmehr gerade zuwiderlaufen müßte, haben Se. kaiserliche Hoheit die Aufgeregten zu beruhigen gesucht. Bis jetzt sei dies aber nur teilweise gelungen. Se. kaiserliche Hoheit wünschen daher die Ansichten der Konferenzmitglieder über die Behandlung dieser Angelegenheit zu vernehmen.

Der Ministerpräsident äußerte, daß, wenn die Reichsräte aus Kroatien, der Woiwodschaft und Siebenbürgen, durch Graf Apponyis Rede verletzt, darauf bestehen, auch ihrerseits eine Erklärung abzugeben, die Regierung ihnen den Mund nicht verschließen könne. Der Polizeiminister würde es selbst als wünschenswert betrachten, wenn die ganz unberufenen Ansprachen im magyarischen Sinne von anderer Seite her eine Zurechtweisung fänden. Es würde zur Klärung der Situation beitragen. Der Minister des Inneren glaubt, daß, wenn Reichsräte aus den ehemaligen partibus Regni Hungariae adnexis ihren Landsleuten und der Regierung gegenüber eine feierliche Verwahrung gegen die Gemeinschaft mit der magyarischen Partei einlegen wollen, sie daran nicht zu hindern wären. In ähnlicher Weise sprachen sich FML. Ritter v. Schmerling und Reichsrat v. Plener aus, ersterer mit dem Beisatze, daß die Diskussion aber möglichst abzukürzen sei.

Der Justizminister besorgt, daß die Erklärungen der Reichsräte gegen Graf Apponyis mit Rücksicht auf seinen politischen Standpunkt sehr gemäßigte Ansprache nur zu Rekriminationen und heftigen Gegenerklärungen führen werden, welche der Regierung wegen des Echos in der Presse am Ende sehr unangenehm sein würden. Graf Nádasdy || S. 230 PDF || müsse daher lebhaft wünschen, es möge Sr. kaiserlichen Hoheit gelingen, durch völlige Beruhigung der Gemüter zu verhindern, daß der Reichsrat seine Tätigkeit mit einer solchen Polemik beginne. Der Kultusminister war der Meinung, daß die Eröffnung einer solchen Polemik gar nicht zu dulden wäre. Graf Apponyi habe es für nötig gehalten, der in Ungarn herrschenden Parteiansicht gegenüber den Beweis zu führen, daß er der Berufung in den Reichsrat als Ungar habe folgen können. Er habe keinen Antrag vorgebracht, sondern nur seine persönliche Stellung erläutert. Dieses Bedürfnis ist bei den kroatischen und serbischen Reichsräten nicht vorhanden. Gestattet man diesen, eine Polemik zu führen, so ist die Aussicht auf eine Verständigung ferner als je und ein Skandal unvermeidlich. aAllerdings werde das, was dem Grafen Apponyi gestattet worden sei, eine Erklärung über seine persönliche Stellung zu geben, anderen, wenn sie darauf bestehen und sich von jeder Diskussion politischer Fragen ferne halten wollen, nicht verweigert werden können; doch halte auch er es für wünschenswert, daß die Sache gegenwärtig auf sich beruhe und der Kampf der Meinungen erst seinerzeit in den Komitees stattfinde.a

Bei der vorhandenen Meinungsverschiedenheit behielten sich Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog vor, die Ah. Entscheidung einzuholen2.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, 23. Juni 1860.