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Nr. 166 Ministerkonferenz, Wien, 29. Mai 1860 – Protokoll III - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 29. 5./18. 6.), Thun 3. 6., Nádasdy 4. 6., Gołuchowski 4. 6., Thierry 16. 6., Plener vidit, FML. Schmerling 16. 6.

MRZ. – KZ. 1977 –

Protokoll III der zu Wien am 29. Mai 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.

I. Entsendung einer Delegation des landwirtschaftlichen Vereins zu Krakau nach Pest

Der landwirtschaftliche Verein in Pest hat an jenen in Krakau eine Einladung zur Beteiligung an der heurigen Versammlung eingesandt; der Krakauer Verein hat drei Ablegaten dazu bestimmt, welche in polnischer Nationaltracht erscheinen und Reden halten wollen1. Über Anfrage der betreffenden Krakauer Autorität, was hierwegen zu verfügen sei, gedenkt der Minister des Inneren zu antworten, daß derlei Demonstrationen zu unterbleiben haben, widrigens die Regierung die bisher gestattete wechselseitige Beschickung der Vereine verbieten würde.

Die Konferenz fand gegen dieses Vorhaben des Ministers des Inneren nichts zu erinnern, wobei nur der Kultusminister bemerkte, daß zwar derlei Demonstrationen an den Beteiligten zu ahnden seien, daß ihm jedoch darin kein hinlängliches Motiv zu liegen scheine, die Beschickung der Vereine im allgemeinen, wenn sie wirklich im Vereinsinteresse erfolgt, zu verbieten2.

II. Zusammenziehung der politischen Landesstellen in Kärnten und Steiermark, dann Krain und Küstenland

Der Minister des Inneren referierte seine Anträge wegen Zusammenziehung der politischen Landesstellen für Steiermark und Kärnten in eine zu Graz, dann von dem Küstenlande und Krain in eine zu Triest, und begründet dieselben mit der Konfiguration der betreffenden Kronländer, welche diese im Interesse der Wirtschaft und Geschäftsvereinfachung wünschenswerte Zusammenziehung gestatten3.

Die Mehrheit der Konferenz war mit diesen Anträgen einverstanden.

|| S. 219 PDF || Der Kultusminister betrachtete sie lediglich als eine finanzielle Maßregel, abgedrungen durch das Bedürfnis nach Ersparungen um jeden Preis. An sich hält er es für die betreffenden Kronländer nicht für gleichgiltig, ob sie eine eigene politische Landesverwaltung haben oder nicht, denn die eigene Landesstelle ist bei der unmittelbaren Anschauung von den Landesverhältnissen viel mehr geeignet, dessen Interessen zu afördern, und es lasse sich kaum bestreiten, daß sie in dieser Beziehung auch wirklich wohltätig gewirkt haben.a Er würde daher die Zusammenlegung ausdrücklich als Ersparungsmaßregel bezeichnen, bei der es so lange zu verbleiben hätte, bis die Staatsverwaltung wieder die Mittel hat, eigene Landesstellen wieder einzusetzen. FML. Ritter v. Schmerling teilte die Ansicht des Kultusministers, welcher übrigens auch auf das Brucksche Projekt wegen Zusammenlegung sämtlicher Küstenländer in ein Verwaltungsgebiet hindeutete, das jedoch, wie der Minister des Inneren entgegnete, vorderhand nicht berücksichtigt werden kann, da die Verhältnisse in Kroatien überhaupt und des hier in Frage kommenden Militärgrenzgebietes insonderheit der Ausführung unübersteigliche Hindernisse in den Weg legen dürften4. Der Ministerpräsident endlich würde vorziehen, den Sitz der Landesstelle des vereinigten Krains und Küstenlands nach Laibach zu verlegen, um das italienische Element in Triest durch das deutsche und slawische in der Provinzhauptstadt Laibach überflügeln zu lassen. Allein, Triest – entgegnete der Minister des Inneren – kann um seiner maritimen Bedeutung willen nicht aufgegeben werden; auch würde für die Statthalterei in Laibach kein Platz mehr erübrigen, nachdem die Verlegung des Generalkommandos von Verona nach Laibach im Zuge ist5.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, 22. Juni 1860.