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Nr. 163 Ministerkonferenz, Wien, 26. Mai 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 26. 5./3. 6.), Thun 29. 5., Nádasdy 30. 5., Gołuchowski 30. 5., Thierry 31. 5., Plener 31. 5., FML. Schmerling 1. 6.

MRZ. – KZ. 1758 –

Protokoll der zu Wien am 26. Mai 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.

I. Verpachtung der Herrschaft Radautz betreffend

Der Kultusminister referierte über die wegen Verpachtung der griechisch-nichtunierten Religionsfondsherrschaft Radautz vorgekommenen Differenzen.

Diese Herrschaft, seit 1792 dem Militärärar für das Gestüt verpachtet, sollte nach Ablauf der letzten Pachtperiode im Jahre 1854, für welche jährlich 34.000 fr. CM. Pachtschilling stipuliert waren, wiederum verpachtet werden, und wird seither über die Modalitäten verhandelt1. Armeeoberkommando und Finanzministerium wollen nicht mehr als 37.590 fr. ö. W. geben, während das Kultusministerium und die Majorität der Obersten Rechnungskontrollbehörde 60.900 fr. verlangen, weil mit Ah. Entschließung vom 11. Juni 1818 2 ausgesprochen worden, daß der Religionsfonds durch diese Verpachtung keinen Nachteil leiden soll. Dieses würde aber bei Annahme des obigen Anbotes der Fall sein, indem, angenommen, daß die 181.000 Joch enthaltende Herrschaft nur 73.945 Joch nutzbaren Grundes hätte, dies allein schon, das Joch nur mit 1 fr. Ertrag veranschlagt, 73.945 fr. und mit Hinzurechnung des Gestütsertrags per 20.000 fr. fast das Dreifache des Anbotes repräsentieren würde. Die weiters vom Armeeoberkommando und Finanzministerium gegen die Erhöhung des Pachtzinses geltend gemachte Rücksicht, daß der griechisch-nichtunierte Religionsfonds fort und fort seine bedeutenden Überschüsse kapitalisiere, kommt bei dem bestimmten Ausspruch der Ah. Entschließung von 1818 nicht in Betracht, auch sind dieselben bereits vielfach, zuletzt im vorigen Jahre mit einer Million Gulden von der Staatsverwaltung in Anspruch genommen worden3. Eine fiskalische Ausbeutung des Fonds würde nur die Folge haben, daß man ihn dereinst für die griechisch-nichtunierte Kirche in Siebenbürgen nicht mehr in Anspruch nehmen könnte und für diese unmittelbar aus dem Staatsschatze zu sorgen haben würde4. Der Kultusminister beantragte daher die Festsetzung des Pachtschillings mit 60.000 fr. jährlich.

|| S. 209 PDF || Eine andere Differenz ergab sich bezüglich der Übernahme der erhöhten Grund- und Gebäudesteuer auf den Religionsfonds, welche nach dem Antrage der Landesregierung vom Pächter, nach jenem des Armeeoberkommandos vom Verpächter, nach jenem des Finanzministeriums von beiden Teilen gleich zu tragen wäre. In der Voraussetzung, daß der erhöhte Pachtzins von 60.000 fr. genehmigt wird, hielt der Kultusminister eine besondere Verfügung hier nicht für nötig; alsdann könnte die Steuer wie bisher so auch künftig vom Religionsfonds getragen werden.

Endlich verweigert das Armeeoberkommando die unentgeltliche Verabfolgung des zu Patronatsbauten nötigen Holzes aus den Herrschaftswaldungen. Nachdem diese Abgabe bei einem Bestande von mehr als 50.000 Joch nutzbaren Waldes nicht von Belang sein und nicht wohl verlangt werden kann, daß der Religionsfonds Holz für diese Zwecke aus seinen eigenen Forsten kaufe, stimmten Oberste Rechnungskontrollbehörde, Finanzministerium und der Kultusminister für diese Verabfolgung.

Während nun der Leiter des Finanzministeriums und FML. Ritter v. Schmerling den Standpunkt der von ihnen vertretenen Zentralstellen festhielten, FML. Ritter v. Schmerling noch insbesondere mit der Bemerkung, daß er, obwohl in der Sache unvorbereitet, doch die Veranschlagung des keinen Gewinn abwerfenden Gestütsbetriebes bei der Bemessung des Pachtzinses nicht zuzugeben vermöchte, schlossen sich alle übrigen Stimmen den Anträgen des Kultusministers an, nachdem der Minister des Inneren aus eigener Kenntnis der Verhältnisse bestätigt hatte, daß ein Pachtzins von 60.000 fr. für diese Herrschaft, auch abgesehen von jedem Gestütsertrage, bloß nach der landwirtschaftlichen Benützung im Vergleiche zu dem gewöhnlichen Erträgnisse anderer Güter in der Bukowina nicht zu hoch angesetzt erscheine. Er selbst habe in seiner früheren Eigenschaft als Präsident der Finanzlandesdirektion an den diesfälligen Verhandlungen Anteil genommen und sich für die Festsetzung einer der obigen ungefähr gleichkommenden Summe ausgesprochen5.

II. Umgestaltung des Venediger Gymnasiums zu einem achtklassigen

Der Unterrichtsminister referierte über die zwischen ihm und dem Finanzministerium obwaltende Meinungsverschiedenheit in Betreff der Vervollständigung des sechsklassigen Staatsgymnasiums zu San Procolo in Venedig zu einem Obergymnasium. Außer diesem besteht dort noch ein achtklassiges (Ober-) Gymnasium zu Santa Caterina, gewiß nicht zu viel für eine so umfangreiche Stadt, zumal nachdem das Patriarchalgymnasium für Externisten geschlossen worden, und gerade genug für die Frequenz in den sechs unteren Klassen. Aber in den zwei oberen kommen dann die Studenten aus beiden in jenem von Santa Caterina zusammen, so daß die Überfüllung desselben in einer die Normalzahl von 50 Schülern für eine Klasse weit übersteigenden Höhe die Disziplin und den Unterrichtserfolg wesentlich beeinträchtigt. Der Unterrichtsminister beantragte daher die Erhebung dieses Gymnasii zu einem Obergymnasium, was einen Mehraufwand von 3360 fr. jährlich erfordern würde. Das Finanzministerium verweigerte die Zustimmung mit Rücksicht auf die große Zahl der im lombardisch-venezianischen || S. 210 PDF || Königreiche bestehenden Gymnasien, und der gegenwärtige Leiter dieses Ministeriums beharrte bei dieser Ansicht, welche auch der Ministerpräsident teilte, weil nach seiner Erfahrung durch diese vielen Gymnasien in Verbindung mit den zahlreichen Stipendien und Stiftungen eine Masse von Bettelstudenten, ein literarisches Proletariat geschaffen wird, das in sozialer und politischer Beziehung bedenklich ist. Will man schon mehr für Unterrichtszwecke in diesem Königreiche tun, so möge es da geschehen, wo sich ein Bedürfnis zeigt, nämlich für Real- und technische Schulen. Dieser Ansicht schlossen sich der Polizeiminister und FML. Ritter v. Schmerling an.

Der Unterrichtsminister bemerkte dagegen, der angedeutete Übelstand liege nicht in der Zahl, sondern in der Einrichtung der bischöflichen und Kommunalgymnasien und in der Leichtfertigkeit, womit beim Unterricht und den Prüfungen vorgegangen wird. Darum wurde auch so vielen das Recht, staatsgültige Zeugnisse auszustellen, entzogen und darum tut es not, daß die Regierung eine desto größere Sorgfalt auf die Erhaltung der Disziplin und auf die strenge Beobachtung der Unterrichtsvorschriften auf den ihrem unmittelbaren Einflusse unterworfenen Staatsgymnasien verwende. Für technische und Realschulen ist in diesem Kronlande nach Tunlichkeit gesorgt, auch hat dieses keinen unmittelbaren Bezug auf die an sich für notwendig erkannte Verbesserung eines Staatsgymnasiums. Der Unterrichtsminister beharrte daher auf seinem Antrage, den auch die Minister der Justiz und des Inneren teilten6.

III. Eröffnung des verstärkten Reichsrates und Geschäftsordnung

Der Ministerpräsident gab der Konferenz bekannt, daß die Eröffnung der Sitzungen des verstärkten Reichsrates auf den 31. Mai festgesetzt sei7, und verteilte die erhaltenen Exemplare der Geschäfts­ordnung desselben8, dann

IV. Heilig-Geist-Amt vor dessen Eröffnung

daß der Kardinalerzbischof von Wien, gegen den Konferenzantrag vom 22. Mai d. J. ad II., vor der Eröffnung ein Heilig-Geist-Amt abhalten und dazu Einladungen machen will.

Die Konferenz ersuchte den Ministerpräsidenten, dem Kardinal von diesem Vorhaben abzuraten9.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 4. Juni 1860.