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Nr. 130 Ministerkonferenz, Wien, 22. März 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser, BdE. und anw. Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 25. 3.), Thun 30. 3., Bruck 30. 3., Nádasdy 30. 3., Gołuchowski 30. 3., Thierry 31. 3., FML. Schmerling 1. 4.

MRZ. – KZ. 1089 –

Protokoll der Ministerkonferenz am 22. März 1860 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Organisches Statut für die Landesvertretung (2. Beratung)

Der Minister des Inneren referierte in gedrängter Kürze über die Genesis der zwei von ihm verfaßten Entwürfe 1. eines organischen Statutes über die Landesvertretungen überhaupt, und 2. des Statuts über die Landesvertretung der gefürsteten Grafschaft Tirol1.

Se. k. k. apost. Majestät geruhten zu bemerken, daß es sich hiebei vor allem um die Entscheidung der Vorfrage handle, ob überhaupt ein allgemeines organisches Statut zu publizieren sei oder nicht.

Nachdem die diesfalls von beiden Seiten geltend gemachten Gründe, wie sie im Protokolle der Ministerkonferenz am 21. d. M. niedergelegt erscheinen, erörtert worden waren, geruhten Se. Majestät Allerhöchstsich dafür zu entscheiden, daß die Veröffentlichung eines allgemeinen organischen Statutes nicht stattzufinden habe, die allgemeinen Hauptgrundsätze aber gleichwohl pro foro interno zu beraten und festzusetzen seien. Es wurde hierauf zur neuerlichen Beratung einiger Hauptgrundsätze geschritten, worüber sich bei der Vorberatung am 21. d.M. Meinungsver­schiedenheiten in der Konferenz ergeben hatten.

[§ 8] Infolge der hierüber gepflogenen Erörterungen geruhten Se. Majestät zu befehlen, daß die Fragen über die Vertretung der Industrie und der Universitäten nicht generell zu entscheiden, sondern für jedes Kronland mit Rücksicht auf die dort obwaltenden Verhältnisse besonders zu erwägen seien. Über die Ah. gestellte Frage, warum nach § 8 die Wahl des Ausschußpräsidenten Sr. Majestät noch vorbehalten, in § 13 aber der Landeschef zum Vorsitz im engeren Ausschusse berufen werde, referierte der Minister des Inneren , es habe ihm rätlich geschienen, bei der Wahl des Präsidenten für den großen Ausschuß vollkommen freie Wahl zu behalten, weil der Landeschef da und dort vielleicht die für ein solches, oft schwieriges Präsidium erforderlichen Eigenschaften nicht besitzen wird. Andererseits sei es in administrativer Hinsicht und zur Vermeidung von Kollisionen mit den lf. Behörden sehr wünschenswert, daß der Vorsitz im engeren Ausschuß dem politischen Landeschef in der Regel übertragen werde, azumal durch den für die Gebarung des engeren Ausschusses festzustellenden Wirkungskreis der Chef des Ausschusses fortwährend in die Lage kommen wird, mit dem lf. Unterbehörden in rege Korrespondenz zu treten und solchen Aufträge zu erteilen. Derlei Verfügungen müssen vom Landeschef, d. i. unter seiner Firma, geschehen, wenn fatalen Kollisionen begegnet werden will.a zumal durch den für die Gebarung des engeren Ausschusses festzustellenden Wirkungskreis der Chef des Ausschusses fortwährend in die Lage kommen wird, mit dem lf. Unterbehörden in rege || S. 54 PDF || Korrespondenz zu treten und solchen Aufträge zu erteilen. Derlei Verfügungen müssen vom Landeschef, d. i. unter seiner Firma, geschehen, wenn fatalen Kollisionen begegnet werden will. Der Finanzminister erinnerte dagegen, daß die Majorität bei der Vorberatung diese Stellung des Landeschefs, welcher dadurch dem größeren Ausschusse für den Vollzug seiner Beschlüsse verantwortlich würde, nicht angemessen befunden und für in jeder Beziehung entsprechender erkannt habe, dem engeren Ausschusse die Wahl seines Vorsitzenden zu überlassen. Der Justizminister glaubte, daß einem nachteiligen Dualismus in den beiden Ausschüssen am besten dadurch begegnet würde, wenn beide Körper denselben Präsidenten erhalten. In bezug auf die Zusammensetzung der Landesvertretungen machte der Justizminister auf die Notwendigkeit aufmerksam, gehörigenortes auch auf die Vertretung des griechischen und evangelischen Klerus bedacht zu sein.

[§ 20] Minister Graf Nádasdy entwickelte umständlich seine Meinung über den Wirkungskreis, welcher den Landesvertretungen anzuweisen wäre, um die lf. Behörden durch Abnahme eines großen Teils ihrer Agenden möglichst viel bei ihren gehäuften Geschäften zu erleichtern. Zu den Agenden der Stände wären daher nebst den Armen- und Wohltätigkeitsangelegenheiten auch die Straßen-, Patronats- und Volksschulsachen, ferner die Überwachung der Gemeinden bei ihrer Gestion in Waisenangelegenheiten zu zählen. Ebenso die Geschäfte der Verteilung und Einhebung der direkten Steuern, welche gegenwärtig den lf. Behörden so viel zu schaffen machen. Der Finanzminister teilte im allgemeinen die Meinung des Justizministers, daß den Ständen nicht bloß eine beratende Stellung, sondern eine handelnde anzuweisen wäre, wobei sie einen Teil der Sorge, Mühe und Verantwortlichkeit des Regierungsgeschäfts übernähmen. Der Ministerpräsident war gleichfalls des Erachtens, daß die Regierung durch Überweisung möglichst vieler Agenden an die Landesvertretungen nur gewinnen könne. Der Minister des Inneren fand die Anträge des Justizministers viel zu weitgehend und die Grenzen einer nützlichen Autonomie überschreitend. Nachdem der engere Ausschuß die Mittel zur Bewältigung einer solchen Geschäftslast durchaus nicht besäße, müßte neben dem Organismus der lf. Behörden in jedem Kronlande ein vielgliedriger, komplizierter und kostspieliger ständischer Organismus gebildet werden; es entstünde dadurch eine Art Doppelherrschaft im Staate, welche bis jetzt in Europa nicht ihresgleichen hat. Die bisherige Ingerenz der Stände einiger Provinzen bei der Steuereinhebung sei eine sehr einfache und beschränkte gewesen, und man könne nicht mit Gewißheit voraussehen, daß die Landesvertretungen sich gegen eine wesentliche Vermehrung des diesfälligen Kosten- und Mühaufwands sträuben werden. Der Kultusminister teilte diese Bedenken im vollen Maße. Eine gewisse Tutel der Gemeinden durch die Stände könne ohne Anstand geübt werden, aber es wäre gefährlich, die Gemeinden jeder Regierungs­kontrolle bei der Geschäftsführung im übertragenen Wirkungskreis zu entheben, so daß die Regierung bei der Besorgung hochwichtiger Angelegenheiten gewissermaßen zugunsten der Stände abdizieren würde. Wenn von den letzteren Mißgriffe begangen würden oder wenn sie untätig blieben, würde man nicht ermangeln, der Staatsverwaltung daraus einen Vorwurf zu machen. Wird aber die Tätigkeit der Stände einer steten Kontrolle der Regierung unterworfen, wo bleibt dann die angestrebte Geschäftsverminderung und Vereinfachung? Der Finanzminister glaubt, daß, wenn die Bezirkshaupt­mannschaften im neuen Organismus die ihnen zugedachte || S. 55 PDF || Stellung erhalten, der Regierung noch immer der nötige Einfluß in Gemeindeangelegenheiten gewahrt bleiben wird, da sich bei diesem Mittelgliede alle Fäden konzentrieren und erst von dort aufwärts die Geschäfte, welche den natürlichen Wirkungskreis der Gemeinden betreffen, an die Landesvertretung, die den übertragenen [Wirkungskreis] betreffenden [Geschäfte] aber an die Statthalterei geleitet werden würden. Der Minister des Inneren entgegnete, diese Argumentation setze voraus, 1. daß die Bezirkshauptmannschaften die angedeutete Stellung erhalten, und 2. daß der Wirkungskreis der Gemeinden selbst bereits gesetzlich abgegrenzt sei. Beides ist aber noch nicht gesetzlich festgestellt.

Se. k. k. apost. Majestät erkannten es nicht für zulässig, daß eine ständische Regierung neben der landesfürstlichen funktioniere und eine höhere Instanz in Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises der Gemeinden bilde2.

II. Landesstatut für Tirol (1. Beratung)

Se. Majestät der Kaiser geruhten hierauf zu befehlen, daß das Statut für die gefürstete Grafschaft Tirol nach dem vorliegenden, durch die allgemeinen Grundsätze zu ergänzenden Entwurfe beraten werde; und damit diese Beratung mit aller Umsicht und genauer Kenntnis der besonderen Verhältnisse jenes Landes vorgenommen werden könne, wird der Minister des Inneren jedes Konferenzglied mit Exemplaren des zum Grund liegenden Operats des verstärkten Tiroler Landtagsausschusses und des Vortrags Sr. kaiserliche Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Statthalters beteilen3.

Der Finanzminister glaubte Bedenken dagegen vorbringen zu sollen, daß mit der einzelnen Publikation des Statuts für Tirol begonnen werde. Dies würde in den anderen Kronländern einen sehr niederschlagenden Eindruck machen, weil man in dem Tiroler Statut einen Typus für alle übrigen Statute erblicken würde. Nun mag der vorliegende Entwurf dem Lande Tirol und den Wünschen vieler seiner Bewohner allerdings entsprechen, aber die Gliederung nach vier Ständen, wobei der Klerus und ein nur wenig besitzender Adel ebenso viele Stimmen haben als die ganze übrige Bevölkerung, stehe mit den gerechten Erwartungen, welche man in den übrigen Kronländern hegt, in zu großem Widerspruche. Der Minister des Inneren machte aufmerksam, daß das Statut für Tirol, worauf man im Lande schon lange wartet, füglich nicht mehr längere Zeit in suspenso gehalten werden könne. Andererseits verkenne er nicht, daß manche Bestimmungen desselben Tadel erfahren werden, wenn er gleich einige unberufene Journalstimmen, welche bereits dagegen heftig agitiert haben, nicht als maßgebend betrachten könne. Die übrigen Minister vereinigten sich aus den von Freiherrn v. Bruck herausgehobenen Rücksichten mit dem au. Antrage des Ministerpräsidenten , daß zugleich mit dem Landesstatut für Tirol noch die Statute für ein oder zwei andere Länder zu veröffentlichen wären.

|| S. 56 PDF || Se. k. k. apost. Majestät geruhten diesen Antrag Ag. zu genehmigen und den Minister des Inneren zu beauftragen, daß er nach dem Schluß der Konferenzberatungen über das Tiroler Statut baldmöglichst jenes für Mähren zur Beratung bringe4.

III. Rehabilitierung des Priesters Zanghellini

Der Kultusminister erwirkte hierauf die Ah. Genehmigung der Rehabilitierung des politisch kompromittierten Priesters der Diözese Feltre-Belluno Zanghellini, nachdem der Bischof sowie der Statthalter ihm in Absicht auf sein Benehmen das beste Zeugnis geben und seine Wiederanstellung im Fache der theologischen Studien aufs wärmste bevorworten5.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 3. April 1860.