Nr. 114 Ministerkonferenz, Wien, 21. Februar 1860 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Rechberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Rechberg 21./27. 2.), Thun 23. 2., Bruck 23. 2., Nádasdy 24. 2., Gołuchowski 24. 2., Thierry 25. 2., Schmerling 26. 2.
MRZ. – KZ. 657 –
- I. Pferdeausfuhr nach Serbien betreffend
- II. Wegen schließlicher Vernehmung der Konferenz über vom Reichsrat vergutachtete Gegenstände
- III. Verhaftung aus Anlaß gesetzwidriger Konvente durch die politischen Behörden betreffend
- IV. Notizen aus Italien
- V. Werbungen für die päpstliche Armee in Mähren betreffend
Protokoll der zu Wien am 21. Februar 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.
I. Pferdeausfuhr nach Serbien betreffend
Aus Anlaß einer telegraphischen Meldung des k.k. Generalkonsuls in Serbien, daß Fürst Milosch 80 Pferde in Österreich anzukaufen beabsichtige, stellte der Ministerpräsident die Frage, ob nicht mit Rücksicht auf die dermaligen Verhältnisse dieses Vorhaben zu hintertreiben und ein Ausfuhrverbot zu erlassen sei.
Der Finanzminister war der Meinung, daß hierzu kein genügender Anlaß vorhanden sei, wogegen nichts zu erinnern war1.
II. Wegen schließlicher Vernehmung der Konferenz über vom Reichsrat vergutachtete Gegenstände
Der Kultusminister bemerkte: In den kaiserlichen Verordnungen vom 18. d.M. über die Besitzfähigkeit der Juden2 sei ihm aufgefallen, daß das Verbot der Pachtung und Verpachtung bäuerlicher Realitäten nur für Galizien ausgesprochen worden, während doch gleiche Gründe dafür auch in den andern Kronländern sprechen, in denen die Juden zum Realbesitz zugelassen werden. Auf die Bemerkung des Ministers des Inneren , daß er von Sr. Majestät beauftragt worden, in diesen andern Kronländern die bestehenden Vorschriften über den Rückenbesitz bei Bauernwirtschaften festzuhalten, erwiderte der Kultusminister , daß diese Vorschriften, wenn sie in jenen Kronländern gegen die Verpachtung ausreichenden Schutz gewähren, dasselbe auch für Galizien vermocht hätten.
Im allgemeinen aber nahm der Kultusminister hieraus Veranlassung zu der dringenden Bitte, Se. Majestät geruhen über Gesetzentwürfe und wichtige Verhandlungen, bei denen schon im Schoße der Ministerkonferenz prinzipielle Meinungsverschiedenheiten vorgekommen sind, nach Anhörung Allerhöchstihres Reichsrates noch einmal, etwa in einer unter dem Ah. Vorsitze abzuhaltenden Beratung, das Gutachten der Konferenz zu vernehmen, damit die Minister Gelegenheit haben, noch vor der Ah. Schlußfassung und vor definitiver Feststellung des Gesetz- oder Verordnungstextes ihre Ansichten freimütig und gewissenhaft auszusprechen, zu entwickeln und zu begründen.
Der Finanzminister deutete darauf hin, daß dieser Bitte entsprochen werden würde, wenn Se. Majestät den bei Gelegenheit der Vorschläge über den verstärkten Reichsrat unterm 2. d. M. gestellten ähnlichen Antrag Ag. zu genehmigen fänden3, und der || S. 448 PDF || Justizminister fügte bei, daß wenigstens die Judenbesitzfrage einen besondern Anlaß zu obigem Antrage kaum darbiete, nachdem dieselbe in wiederholten Konferenzen unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät, dann im Reichsrate im Beisein des betreffenden Ministers von allen Seiten so erschöpfend erörtert worden, daß schwerlich etwas Neues darüber zu sagen sein würde.
III. Verhaftung aus Anlaß gesetzwidriger Konvente durch die politischen Behörden betreffend
Aus Anlaß ades Umstandes, daß am 23. und 24. d. M. im Stuhlweißenburger Komitate ein verpönter Senioralkonvent H. C. gehalten werden soll und der Ofener Statthaltereivizepräsident die Weisung erteilt hat, nötigenfalls gegen die leitenden Personen mit Verhaftung vorzugehen,a machte der Ministerpräsident den Kultusminister auf die Ansicht Sr. k. k. Hoheit des Herrn Erzherzogs Generalgouverneurs von Ungarn aufmerksam, Höchstwelche derlei Verhaftungenb mißbilligen4.
Der Kultusminister creferiert, über diesen Fall mit Baron Reichenstein über Befehl Sr. kaiserlichen Hoheit konferiert und sich mit demselben dahin geeiniget zu haben, daß das Generalgouvernement dem Statthaltereivizepräsidenten bemerklich mache, eine Verhaftung zuhanden der Gerichtsbehörde sei von der politischen Behörde ohne Aufforderung der letztern nicht vorzunehmen. Weiter wäre vorläufig nicht zu gehen und die Frage, ob etwa eine polizeiliche Arretierung einzelner Personen zu dem Zwecke, um sie an der Abhaltung des Konventes zu hindern, angezeigt sei, der Beurteilung denjenigen politischen Behörden zu überlassen, welchen es obliegt, dem erlassenen Verbote solcher Konvente Gehorsam zu verschaffen und welche allein die Opportunität der anzuwendenden Mittel von Fall zu Fall zu beurteilen in der Lage sindc .5
IV. Notizen aus Italien
Über italienische Zustände wurden der Konferenz mehrere Notizen mitgeteilt, und zwar vom Ministerpräsidenten , daß die Stimmung im Venezianischen dank dem energischen Auftreten der Regierung sich gebessert habe, vom Polizeiminister , daß in Mailand 27, meist den höchsten Ständen angehörige Personen wegen tätiger Unterstützung der Sache des Heiligen Vaters verhaftet worden etc., vom FML. Ritter v. Schmerling , daß die französische Regierung sich über die Zustände im Venezianischen regelmäßige Rapporte erstatten lasse.
V. Werbungen für die päpstliche Armee in Mähren betreffend
Die Werbungen für die päpstliche Armee6 in Österreich, bisher nur auf einige Provinzialhauptstädte beschränkt, sind seither in Mähren selbst über das flache Land ausgedehnt und mit Zustimmung des Erzbischofs von Olmütz7 von der Kanzel herab empfohlen worden. Der Statthalter8 hat nun zwar die Werbung auf dem Lande eingestellt, auch der Erzbischof wurde ersucht, hierwegen die geeignete Weisung an die Pfarrer zu erlassen. Er hat jedoch bisher nichts getan, vielmehr liegt dem Polizeiminister ein Zirkulare des Generals v. Mayerhofer9,d an die mährischen Pfarrer vor, worin sie unter Mitteilung der Kapitulationsbedingungen förmlich zur Werbung und Abstellung von Rekruten für den päpstlichen Dienst mit dem Beisatze aufgefordert werden, daß ihre diesfällige Bemühung zur Kenntnis des Erzbischofs werde gebracht werden. Nachdem ein solches Vorgehen der k. k. Regierung ernste Verlegenheiten bereiten würde, gedachte der Polizeiminister die Hinausgabe jenes Zirkulare nicht zu gestatten beziehungsweise das Imprimatur zu verweigern, womit die Konferenz vollkommen einverstanden war. Zugleich lud er den Minister des Inneren, der bisher von diesen Vorgängen keine Kenntnis erhalten, zur allfälligen Amtshandlung in seinem Wirkungskreise ein und teilte dem FML. Schmerling auf dessen Ersuchen obige Kapitulationsbedingnisse zu dem Ende mit, um bezüglich derselben, soweit sie (wie z.b. wegen des Normalalters eund insbesondere der Anwerbung von Beurlaubtene ) gesetzwidrige Bestimmungen enthielten, das Erforderliche vorkehren zu können10.
Wien, am 21./27. Februar 1860. Rechberg.
Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, 1. März 1860.