Nr. 106 Ministerkonferenz, Wien, 4. Februar 1860 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Rechberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Rechberg 4. 2.), Thun 6. 2., Bruck 6. 2., Nádasdy 6. 2., Gołuchowski 7. 2., Thierry, Schmerling 18. 2.
MRZ. – KZ. 576 –
- I. Verfügung des Festungskommandos in Mantua
- II. Flüssigmachung der Dotation für die ungarisch-evangelischen Superintendenten, Pfarren und Schulen
- III. Zeitungsartikel über eine Audienz des Baron Vay bei Sr. Majestät
- IV. Kaiserliche Verordnung über Regelung der Gebühren bei Übertragung unbeweglicher Güter
- V. Pferdeankäufe für Frankreich und Italien
- VI. Sammlung für die Pester Akademie in Wien, dann für Skrzyneckis Denkmal in Krakau
Protokoll der zu Wien am 4. Februar 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.
I. Verfügung des Festungskommandos in Mantua
FML. Ritter v. Schmerling brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß der Festungskommandant zu Mantua aus Anlaß der gegen Krinolineträgerinnen verübten Exzesse, gegen welche der dortige Delegat einzuschreiten unter einem eben so nichtigen als abgeschmackten Vorwande abgelehnt hat, eine verschärfte Warnung vor derlei Demonstrationen habe publizieren lassen1.
II. Flüssigmachung der Dotation für die ungarisch-evangelischen Superintendenten, Pfarren und Schulen
Gleichzeitig mit dem Ah. Patente vom 1. September 1859 erfolgte die Ah. Entschließung, womit zur Beteilung der Superintendenten mit Funktionszulagen, dann zur Unterstützung armer evangelischer Pfarren und Schulen eine Gesamtdotation von 94.000 fr. bewilligt worden ist2. Gegenwärtig, wo die patentmäßige Koordinierung der evangelischen Gemeinden teils vollzogen, teils durch die neueste Verordnung des Kultusministers angebahnt3 ist, erbat sich und erhielt der Kultusminister die Zustimmung der Konferenz zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage, daß die fragliche Dotation vom Verwaltungsjahre 1860 an zur Disposition des Kultusministers gestellt und derselbe ermächtigt werde, mit der Anweisung derselben nach folgenden Grundsätzen vorzugehen: den Senioraten, die sich bereits koordiniert haben, wäre ihre Tangente vom Beginn des Verwaltungsjahrs 1860, denjenigen, welche sich später koordinieren werden, dieselbe für das Quartal, in welches die Koordinierung fällt, flüssig zu machen, und die Interkalarien, welche sich während der Vakanz der Superintendenturen etc. ergeben, dem Pauschale zuzuschlagen, das zur Unterstützung armer Pfarren und Schulen bestimmt ist4.
III. Zeitungsartikel über eine Audienz des Baron Vay bei Sr. Majestät
In dem Wiener Blatte „Der Fortschritt“ wird erzählt, daß Baron Vay bei Sr. Majestät Audienz gehabt, deutsch gesprochen habe, und es werden die Worte angeführt, || S. 418 PDF || die Se. Majestät an ihn gerichtet hätten, endlich der Vorschlag gemacht, daß zur Beilegung der Differenzen noch vor der Koordinierung der evangelischen Gemeinden eine Synode abgehalten werden möge5. Der Kultusminister fand es notwendig, die auffallende Indiskretion jener Veröffentlichung und die Unstatthaftigkeit dieses Vorschlags in einem offiziösen Zeitungsartikel zu besprechen. Er las den Aufsatz dazu vor und ersuchte den Polizeiminister um die Veranstaltung der Einrückung desselben in die Wiener Zeitung.
Der Polizeiminister erklärte, er halte die Wiener Zeitung zur Aufnahme dieses Artikels, der vielleicht zu einer Kontroverse führen könnte, für minder geeignet, sei dagegen bereit, denselben einem anderen Journal, etwa der „Ostdeutschen Post“ zum Abdruck zu übergeben. Der Finanzminister äußerte Zweifel über die Notwendig- und Rätlichkeit dieser Widerlegung, teils weil der „Fortschritt“ kein großes Publikum hat, teils weil die Widerlegung des dort gemachten Vorschlags den letzten Faden zu der wünschenswerten Ausgleichung in der evangelischen Angelegenheit vollends abschneiden würde. Allein, der Kultusminister bemerkte in ersterer Beziehung, daß die Nachricht des „Fortschritts“ durch Aufnahme in andere Journale zur weitern Verbreitung gelangen werde, und in letzterer Beziehung, daß die Regierung unmöglich die Meinung aufkommen lassen könne, sie werde einem Vorschlage beistimmen, welcher zur Zurücknahme des Patents führen würde. Käme es dazu, so wäre die Partei, welche sich bisher dem Patente unterworfen, geopfert und der Kredit der Regierung in Ungern verloren. aNach hierüber weiter gepflogener Beratung einigte man sich dahin, daß der vorgelegte Artikel nicht durch die Wiener Zeitung, sondern irgend ein anderes verbreitetes Blatt zu veröffentlichen seia .6
IV. Kaiserliche Verordnung über Regelung der Gebühren bei Übertragung unbeweglicher Güter
Der Finanzminister referierte den im Einvernehmen mit dem Justizminister abgefaßten Entwurf einer kaiserlichen Verordnung zur Regelung der Gebühren von Übertragung unbeweglichen Eigentums zum Zwecke der Geschäftsvereinfachung.7
Dieser Entwurf wurde mit Ausnahme eines einzigen Punkts von der Konferenz einstimmig, vom FML. Ritter v. Schmerling mit Vorbehalt der bezüglich der etwaigen Wirksamkeit desselben in der Militärgrenze zu machenden Bemerkungen angenommen.
Jener Differenzpunkt aber betrifft die Erhöhung des Gebührensatzes von 1 auf 1½ % bei dem von Gütern in toter Hand zu entrichtenden Äquivalent8. Sie wird damit begründet, daß der bisher bei Erbschaftsfällen ohne Unterschied des Verhältnisses der Erben || S. 419 PDF || zum Erblasser bloß nach der Zeit der Veränderung abgestufte Satz von 1½ bis 3½ % künftig zur Beseitigung vielfältiger Klagen bei Vererbung unbeweglicher Güter in direkter auf- oder absteigenden Linie mit 1½, für sogenannte lachende Erben aber mit 3½ % ohne Unterschied der Veränderungszeit fixiert werden soll. Hiermit wird das Verhältnis geändert, in dem der bisherige Satz von 1% [für die tote Hand] zum Durchschnitt des gleitenden Satzes [von 1½ ] bis 3½ % [für Erben] stand. Es ist also gerecht und billig, die Proportion wieder herzustellen und hiermit auch einen Teil des Ausfalls zu decken, der den Finanzen aus der Herabsetzung der Gebühr bei Vererbung zwischen Aszendenten und Deszendenten zugeht. Auch bleibt selbst nach der Erhöhung des Äquivalents auf 1½ die Proportion zu dem Satze per 3½ für lachende Erben (denen die toten Hände doch gleichzuhalten sind) noch immer günstig, weil bdas Durchschnittsverhältnis von 1 bei 1½ bis 3 [½] nicht so günstig sei als 1½ bei 3½.b
Mit diesem Antrage war die Mehrheit der Konferenz einverstanden, nur die Minister für Kultus und des Inneren erklärten sich gegen die höhere Belastung des unbeweglichen Besitztums der Kirche, Stiftungen etc., weil es einerseits durch die Entrichtung des Äquivalents alle zehn Jahre verhältnismäßig höher getroffen wird als das freie, bei welchem Vererbungen nicht so häufig vorkommen, und weil es andrerseits nicht berufen ist, den Finanzen einen Ausfall zu decken, der ihnen durch die Abhilfe einer als gegründet anerkannten Beschwerde erwächst. Es paßt auch die Äquiparierung der toten Hände mit lachenden Erben nicht. Sie stehen vielmehr in dem Verhältnisse der Familie oder der Fideikommisse. Müssen übrigens die Finanzen zu dieser Maßregel schreiten, so möge man die wahre Ursache, den Bedarf, angeben und nicht zu dem Vorwande einer Regulierung die Zuflucht nehmen9.
V. Pferdeankäufe für Frankreich und Italien
Der Polizeiminister machte die Konferenz auf ausländische Zeitungsnachrichten aufmerksam, wornach bedeutende Pferdeankäufe in Deutschland für französische und italienische Rechnung stattfinden10.
VI. Sammlung für die Pester Akademie in Wien, dann für Skrzyneckis Denkmal in Krakau
Der Kultusminister ersuchte den Polizeiminister um die Auskunft, ob sich die Angabe bestätige, daß in Wien an öffentlichen Orten Subskriptionen für die cungarische Akademie in Pest gesammelt werden; sicherem Vernehmen nach sollen nämlich Agenten zu dem Ende nicht nur alle Gewerbsleute in Wien, welche Ungarn sind oder mit Ungarn Geschäftsbeziehungen haben, aufsuchen, sondern auch in Kaffee- und Gasthäusern sich herumtreiben und bei diesem Anlasse die ungarischen Zustände kommentieren.c
Hiebei ward auch des Aufrufs erwähnt, der in Krakau erschien, um eine Sammlung zu einem Grabdenkmal für den gewesenen polnischen General Skrzynecki zu veranstalten, || S. 420 PDF || welche übrigens mit Zustimmung des Ministers des Inneren unter gewissen Vorsichten gestattet worden ist11.
Wien, am 4. Februar 1860. Rechberg.
Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 23. Februar 1860.