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Nr. 96 Ministerkonferenz, Wien, 19. Jänner 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser, BdE. und anw. Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer 23. 1., (Rechberg 20. 1.), Thun 21. 1., Bruck 21. 1., Nádasdy 21. 1., Gołuchowski, Schmerling 23. 1.; abw. Thierry.

MRZ. – KZ. 338 –

Protokoll der Ministerkonferenz am 19. Jänner 1860 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Feldschutzgesetz (2. Beratung)

Der Minister des Inneren referierte über die im Protokolle der Ministerkonferenz am 17. d.M.1 niedergelegten Anträge wegen Erlassung einer Ministerialverordnung wegen Bestellung eines Personales für den Feldschutz in den Kronländern und beleuchtete insbesondere die zwei Bestimmungen dieses Gesetzes, welche den Wirkungskreis der Ministerien überschreiten und zu welchen daher vorläufig die Ah. Genehmigung ehrfurchtsvoll erbeten wird. Diese sind 1. das Recht des beeideten Feldschutz­personals, ein kurzes Seitengewehr zu führen und sich desselben zur Notwehr zu bedienen; 2. die diesem Personal zuerkannte Glaubwürdigkeit seiner gerichtlichen Aussagen in Dienstesangelegenheiten. Beide Punkte sind gleichförmig wie bei dem bereits bestehenden Forstschutzpersonale normiert (Patent vom 3. Dezember 1852, vierter Abschnitt)2 und finden in den homogenen Verhältnissen des beiderseitigen Personals ihre volle Begründung.

Der Ministerpräsident brachte hierauf einige Bedenken zur Sprache, welche sich ihm seit der ersten Konferenzberatung über diese Vorschrift aufgedrungen haben. Diese beziehen sich

a) darauf, daß die Armschilde der Schutzmannschaft laut § 10 eine Inschrift erhalten sollen, was in den Gemeinden mit gemischter Bevölkerung Anstände in Absicht auf die Sprache zur Folge haben kann. Der Minister des Inneren hält eine Inschrift auf dem Armschilde für nützlich, weil sie ersichtlich macht, daß und für welchen Bezirk der Feldwächter bestellt ist. Die Nummer diene zur Unterscheidung der Wachmänner, wo deren mehrere in einem Bezirke bestellt sind. Se. Majestät fanden Ah. anzuordnen, daß aus dem vorliegenden Gesetze die Bestimmungen wegen Bezeichnung und Numerierung der Armbänder wegzulassen seien, zumal auch das Forstgesetz darüber nichts bestimmt und dies je nach den Ortsverhältnissen geregelt werden kann.

b) machte der Ministerpräsident aufmerksam, daß die Haltung eines Schutzmanns für Komplexe unter 100 Joche von der Bewilligung der Kreisbehörde abhängig gemacht werden will, während diese Behörden in einigen Kronländern grundsätzlich bereits aufgehoben sind3. || S. 378 PDF || Se. k. k. apost. Majestät geruhten zu befehlen, daß die diesfällige Ermächtigung zur Vermeidung entbehrlicher Schreibereien allenthalben den untersten politischen Behörden zu erteilen sei.

Schließlich wurde die Ah. Genehmigung der oben unter 1. und 2. angeführten Bestimmungen mit dem Ah. Beisatze erteilt, daß der Minister des Inneren die Erlassung der in Rede stehenden Vorschrift mittels Vortrages anzuzeigen habe4.

II. Notwendigkeit einer größeren Energie von Seite der politischen und Polizeibehörden im Venezianischen

Se. Majestät der Kaiser geruhten zu eröffnen, daß die venezianischen Behörden, namentlich auch die Polizei, nicht die unter den gegenwärtigen Verhältnissen nötige Energie entfalten, und es sei hierauf auch der Polizeiminister aufmerksam zu machen5.

Im Zusammenhange mit dieser Wahrnehmung kam auch die Notwendigkeit einer Veränderung in der Person des Statthalters zur Sprache6.

III. Giltigkeit der Beschlüsse der Ersparungskommission

Se. Majestät der Kaiser stellten die Frage, ob und inwiefern die in den Protokollen der Ersparungskommission niedergelegten Beschlüsse als definitiv zu gelten haben7.

Der Finanzminister äußerte, daß die protokollarischen Beschlüsse, welche nicht einmal von den Kommissionsgliedern definitiv unterzeichnet, geschweige erst von den Ministern vidiert worden sind, noch nicht als definitiv gelten und dieselben erst zusammengestellt und vor die Konferenz gebracht werden sollen, wobei die obwaltenden Differenzen zur Beratung kommen werden. Im gleichen Sinne sprachen sich auf die Minister des Inneren und des Kultus aus, wobei Se. Majestät die Ah. Willensmeinung auszusprechen geruhten, daß jeder Minister jene Ersparungsmaßregeln, womit er einverstanden ist, in seinem Ressort zum Vollzuge bringe, ohne erst den völligen Abschluß der Arbeiten der Kommission abzuwarten8.

IV. Berichtigung der übertriebenen Gerüchte von Personalreduktionen

Der Ministerpräsident machte darauf aufmerksam, daß die übertriebenen Gerüchte über Reduktionen im Beamtenpersonal viele Besorgnisse verbreiten und eine solche Entmutigung zur Folge haben, daß es nötig werde, beruhigend auf die Beamten zu wirken.

|| S. 379 PDF || Die Minister des Inneren und der Finanzen brachten hierüber das von ihnen diesfalls bereits Verfügte zur Ah. Kenntnis, wobei Se. Majestät der Kaiser insbesondere auf die Entmutigung der deutschen Beamten in Ungarn hinzuweisen geruhten, welche außerdem noch terrorisierenden Einflüssen ausgesetzt sind9.

V. Auskünfte über den Stand mehrerer Verhandlungen; Termin des Vortrags über die neue Weinsteuer in Tirol

Schließlich geruhten Se. k. k. apost. Majestät Auskünfte über den Stand der Verhandlungen wegen des Besitztums der siebenbürgischen Grenzregimenter10, wegen der Ausscheidung Istriens aus dem Zollverbande11 und wegen Einlösung der Luisenstraße12 entgegenzunehmen und dem Finanzminister Ag. zu gestatten, daß er seinen Vortrag über die neue Weinsteuer in Tirol (des innigen Zusammenhanges wegen) erst nach dem Einlangen der Berichte aus den übrigen Kronländern über denselben Gegenstand an Se. Majestät erstatte13.

Am 20. Jänner 1860. Rechberg. Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, 1. Februar 1860.