MRP-1-4-01-0-18591018-P-0044.xml

|

Nr. 44 Ministerkonferenz, Wien, 18. Oktober 1859 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 18. 10.), Thun 21. 10., Bruck 21. 10., Nádasdy 22. 10., Hübner 21. 10., Gołuchowski 25. 10., Crenneville.

MRZ. – KZ. 3760 –

Protokoll der zu Wien am 18. Oktober 1859 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.

I. Bauplatz der protestantischen Schule in Wien

Der Unterrichtsminister erhob einige Bedenken gegen den zur Erbauung der protestantischen Schule bestimmten Platz1.

aDerselbe hat zur Wahl dieses Platzes noch keine Zustimmung gegeben, vielmehr dieselbe von der Bedingung abhängig erklärt,a daß dadurch dem polytechnischen Institute kein Nachteil erwachse und daß der Bau der Schule selbst so eingerichtet werde, daß der Unterricht daselbst ohne Störung stattfinden könne. Beides ist nicht der Fall. Das Polytechnikum kann im Falle einer notwendig werdenden Erweiterung nur diesen (im Plane der Ah. genehmigten Stadterweiterung2 mit R bezeichneten) Platz dazu verwenden, würde also durch dessen Verbauung beeinträchtigt, aber auch abgesehen von jeder Erweiterung des Instituts würde es durch Erbauung eines zweistöckigen Hauses benachteiligt, indem dadurch dem gerade dorthin gerichteten Flügel, wo das physikalische Kabinett etc. sich befindet, das nötige Licht und insbesondere die zu manchen Experimenten erforderliche Sonne entzogen würde. Was den Plan des neuen Schulhauses betrifft, so zeigt er, daß einige Lehrzimmer bsehr naheb an der Ecke zweier Straßen angebracht werden soll; das Getöse auf denselben bei deren bekannter Frequenz schließt die Möglichkeit, dort Unterricht zu erteilen, aus. Endlich erscheint es nicht wünschenswert, die czahlreichen Schüler einer Oberrealschulec mit den Polytechnikern in so nahe Berührung zu bringen. Nachdem übrigens die hiesigen Protestanten auf diesen Platz keinen besonderen Wert legen dürften, wenn ihnen statt dessen ein anderer, dvollkommen geeigneterd angewiesen würde, der sogleich verbaut werden kann, so glaubte der Unterrichtsminister darauf antragen zu sollen, daß von der Bewilligung zur Erbauung der protestantischen Schule || S. 159 PDF || auf diesem Platze (R) abgegangen und in einer aus den einschlägigen Behörden und dem Wiener Bürgermeister zusammengesetzten Kommission ein anderer geeigneter Platz ausgemittelt werde, welcher sogleich verbaut werden kann. Einen solchen zu finden, ohne dadurch der Ausführung des Ah. genehmigten Grundplans vorzugreifen, dürfte wohl nicht schwer sein, indem es sich dabei nur um einen Raum handelt, der im Verhältnisse zu den für Privatgebäude bestimmten Plätzen als höchst unbedeutend erscheint.

Der Minister des Inneren nahm dagegen Anstand, dem obigen Antrage beizutreten, weil alle die vorgebrachten Bedenken gegen jenen Platz schon bei der ersten Augenscheinskommission bekannt gewesen sein müssen, gleichwohl von der Kommission fast einhellig erkannt wurde, daß kaum ein besserer hätte gefunden werden können; weil ferner auf diesen Befund hin die Wahl des Platzes und der Bauplan von Sr. Majestät Allerhöchstselbst genehmigt worden, mithin ein Abgehen davon nur nach vorläufiger Ah. Genehmigung Sr. Majestät statthaft, die Ausmittlung eines neuen Platzes aber von so vielen Vorfragen über die Inangriffnahme der Stadterweiterung, über das Kanalisierungs­system etc., also von neuen Verhandlungen abhängig sein würde, deren Ergebnis gewiß nicht so bald zu erwarten ist.

Inzwischen würden, wie der Finanzminister hinzusetzte, die Protestanten, denen der Platz von Sr. Majestät höchstpersönlich zugesagt worden, die ihn als zweckmäßig anerkannt und das Geld zum sogleichen Beginn des Baus bereits beisammen haben, in der Hinhaltung seiner Ausführung nur eine Einstreuung von Seite der Behörden zu erkennen glauben, was gewiß den ungünstigsten Eindruck machen müßte. Auch der Justizminister trat der Meinung der Vorstimmen bei, obwohl ihm die Entfernung der Schule aus der Nähe des Polytechnikums wünschenswert geschienen hätte. Der Unterrichtsminister erklärte dagegen, von seiner Ansicht nicht abgehen zu können, und behielt sich vor, hierüber die Ah. Entscheidung einzuholen3.

II. Veränderungen in der Diplomatie

Der tg. gefertigte Minister des Äußern brachte mit Beziehung auf die Bestimmung des ministeriellen Programms (I. b. d.)4 zur Kenntnis der Konferenz, daß er die Versetzung des Unter­staatssekretärs Freiherrn v. Werner auf den Gesandtschaftsposten in Dresden, des Freiherrn v. Koller an dessen Stelle5, des Grafen v. Thun nach Berlin, des Grafen Trauttmansdorff nach Karlsruhe und des Grafen Hartig nach dem Haag bei Sr. Majestät beantragen werde6.

III. Reorganisierung der Gendarmerie (3. Beratung)

Nachdem der Minister des Inneren die in den Konferenzen vom 13. und 15. Oktober (Protokollabsatz XII und V) besprochenen Hauptgrundsätze der Reorganisierung der Gendarmerie und deren Motivierung resumiert hatte, wurde zur Abstimmung darüber geschritten.

FML. Graf Crenneville bemerkte: Die vorliegenden Anträge des Ministers des Inneren kommen eigentlich auf eine Abschaffung der bestehenden Gendarmerie, nicht auf deren Reorganisierung hinaus. Denn indem sie die Gendarmerie zu einer Zivilwache umwandeln, welche nur in rein militärischer und ökonomischer Hinsicht ihren Militärvorgesetzten zu unterstehen und denselben nur in diesen Angelegenheiten Rede und Antwort zu geben hat, zerstören sie das Wesen der militärischen Disziplin und mithin das Wesen des gegenwärtigen Instituts und seiner Wirksamkeit. Es mag sein, daß eine Zivilwache, deren man in früherer Zeit gehabt und, wie es heißt, mit gutem Erfolge verwendet hat, den eigentlichen Zweck des Instituts, Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit mit weniger Kosten und mit mehr Schonung der Volksanschauungen, zu erreichen geeignet wäre; allein, eine solche Wache muß aus neuen Elementen erst zusammengesetzt werden; sie aus der jetzt bestehenden Gendarmerie zu bilden, erscheint dem Votanten ganz unausführbar. Wenn es sich also nicht um die Auflösung, sondern um die Reorganisierung der Gendarmerie handelt, so dürfte es genügen, sich dabei an den bereits Ah. genehmigten Grundsatz, daß sie in bezug auf die Ausübung des Dienstes den politischen Behörden untergeordnet und von dem bisher mißbräuchlich geübten egeheimen Polizeidienstee enthoben sei, zu halten, im übrigen aber die Bestimmungen des französischen Gendarmeriegesetzes lieber als das preußische oder baierische zum Muster zu nehmen, indem das Gendarmerieinstitut zuerst in Frankreich eingeführt, ausgebildet und anerkanntermaßen auf eine hohe Stufe der Wirksamkeit und Autorität erhoben worden ist und sich auch im lombardisch-venezianischen Königreiche nach der Reokkupation als sehr zweckmäßig bewährt hat. Der Finanzminister machte dagegen bemerklich, daß die französische Einrichtung der Gendarmerie ihr Entstehen einem außerordentlichen Manne und den besonderen Landesver­waltungsverhältnissen, dem unbedingten Zentralisationssystem verdankt, was alles in Österreich nicht besteht; es kann daher das französische Institut hier nicht maßgebend sein. Ihm kann der Finanzminister aus eigener Erfahrung die Finanzwache entgegenhalten, welche mit ca. 20.000 Mann ebenfalls unter militärischer Disziplin, aber als Zivilwache, trotzdem daß ihr so viele Begünstigungen entzogen wurden, Vorzügliches (im Jahre 1846 in Galizien wirklich Ausgezeichnetes)7 geleistet hat und noch fortan leistet. Warum sollte es nun unmöglich sein, die Gendarmerie auf gleichem Fuß einzurichten? Individuen der alten Gendarmerie, denen die Reform nicht zusagte, mögen sie verlassen. Der Finanzminister erklärte sich also im Prinzip mit den Anträgen des Ministers des Inneren vollkommen einverstanden. Der Justizminister faßte die Gendarmerie und ihre Leistungen || S. 161 PDF || von einem anderen Gesichtspunkte auf8. Er verdankt ihnen nach den ihm vorliegenden ämtlichen Ausweisen viel für die öffentliche Sicherheit und kann versichern, daß er in den zweieinhalb Jahren, seit er das Ministerium verwaltet, sowie in seiner früheren ämtlichen Wirksamkeit in Ungern und Siebenbürgen im Verkehr mit drei verschiedenen Gendarmerie­regimentskommanden niemals Ursache gehabt hat, die Einrichtung und Leitung des Instituts zu beanständen. Ob der Dienst in der Ausdehnung wie jetzt, namentlich die Menge der Patrouillierungen (1,600.000 im Jahre) notwendig sei, vermag er nicht zu beurteilen; wünschen muß er aber im Interesse der öffentlichen Sicherheit, daß die Wirkung, das Aufgreifen so vieler Verbrecher und Übertreter, immer und überall in so umfassender Weise erreicht werden möge. Die Gendarmerie hat namentlich in Ungern bei Bewältigung der Kossuthschen Umtriebe nach der Revolution sehr gute Dienste geleistet. Sie im gegenwärtigen Zeitpunkte, wo eine schlechte Stimmung im Lande sich bemerkbar gemacht hat, aufzuheben oder in ein Zivilwachinstitut zu verwandeln, würde er für umso bedenklicher halten, als nach dem vorliegenden Entwurfe auch die Beurteilung über die Zulänglichkeit der Mannschaft zur Vollstreckung eines Auftrags in die Hände der politischen Behörden gelegt ist, die dann in der Ausführung nicht selten zur Kompromittierung der Mannschaft führen dürfte. Für jetzt also glaubte der Justizminister sich für die Aufhebung der Gendarmerie oder deren Umwandlung in eine Zivilwache nicht aussprechen zu können. Sie in der Folge eintreten zu lassen, würde er nicht bestreiten und beispielsweise auf die Einrichtung der Gefängniswächter in Ungern hinweisen, deren 600 Mann starkes Korps durch fünf Inspektoren, welche die verschiedenen Strafanstalten und Gefängnisse bereisen, in gehöriger Ordnung und Zucht erhalten wird. Der Kultusminister begreift das Bestreben des Ministers des Inneren, die Gendarmerie zur Disposition der politischen Behörden zu stellen, er findet aber die dagegen militärischerseits gemachten Einwendungen gegründet und glaubt nicht, daß es möglich sei, ihren Verband mit der Armee aufrecht zu erhalten, wenn sie in ein Zivilinstitut umgewandelt wird. Kein Offizier der Armee würde sodann einen Gendarmerieoffizier als seinesgleichen ansehen. Will man also ein Zivilwachinstitut schaffen, so muß es aus neuen Elementen gebildet und wie die Finanzwache von der Armee getrennt werden. Soll aber ihr militärischer Charakter, wie es scheint, aus Rücksichten der öffentlichen Sicherheit selbst, mithin ihre Verbindung mit der Armee aufrechterhalten bleiben, so fwird die bisherige Einrichtung beziehungsweise die französische nicht vermieden werden könnenf . Auch teilte der Kultusminister die Ansicht der Vorstimme, daß die plötzliche und allgemeine Abschaffung beziehungsweise Umwandlung der Gendarmerie gegenwärtig nicht ratsam, vielmehr damit vorsichtig, allenfalls kronlandweise, in dem Maße vorzugehen wäre, in welchem die öffentliche Sicherheit sich bessert und eine sukzessive Einziehung der Mannschaft zulässig macht. Schon itzt wird z. B. in Nordtirolg die Gendarmerie hwohl mit Rechth für überflüssig erklärt. || S. 162 PDF || Der Polizeiminister erklärte sich im Prinzipe einverstanden mit dem Minister des Inneren, glaubte aber auch, daß zur Realisierung seines Vorschlags die neue Kreierung eines Zivilwachkorps notwendig und die Umformung des gegenwärtigen Instituts in ein solches untunlich wäre. Ingleichen ist er der Ansicht, daß jetzt und auf einmal eine Reform nicht ratsam, vielmehr vorzuziehen wäre, dieselbe nach und nach in einzelnen Kronländern eintreten zu lassen. Der tg. gefertigte Ministerpräsident endlich machte für die Aufrechthaltung des militärischen Charakters der Gendarmerie die Konsideration geltend, daß sie erforderlichenfalls auch gegen Militärs einzuschreiten berufen sein soll.

Der Minister des Inneren erklärte, bei seinen Anträgen von der aus finanziellen Rücksichten gebotenen und durch seine bisherige Diensterfahrung als möglich anerkannten Vereinfachung des Sicherheitsdienstes ausgegangen zu sein und sie durch den Bestand ähnlicher Einrichtungen in Preußen und Bayern bestätigt gefunden zu haben. Hat man dort, wo man das französische Gendarmerieinstitut so gut wie hier kannte, demselben Dienste eine Einrichtung gegeben, die mit der hier angetragenen übereinstimmt und sich bisher als zweckmäßig und ausreichend bewährt hat, so ist nicht abzusehen, warum sie in unsern Ländern nicht sollte ausführbar sein, wo bereits eine ähnliche Einrichtung in der Finanzwache besteht. Die militärische Disziplin läßt sich nach diesen Erfahrungen ohne Anstand handhaben, wenn auch die Gendarmerie rücksichtlich ihres Sicherheitsdienstes der politischen Behörde ausschließlich untersteht. Sollte aber die militärische Rücksicht als die vorwaltend maßgebende angenommen werden, so könnte der Minister des Inneren seine Anträge für Verminderung der Mannschaft und die damit beabsichtigte bedeutende Kostenersparung nicht mehr vertreten. Belangend die vom Justizminister für die Wirksamkeit der bisherigen Gendarmerie geltend gemachten Bemerkungen, so sei dagegen anzuführen, daß die Dienstrapporte derselben namentlich in bezug auf die Qualifikation der Verbrechen oder Vergehen, die den Angehaltenen zur Last gelegt wurden, auf unrichtigen und willkürlichen Angaben beruhten, weshalb auch deren Veröffentlichung abgestellt wurde. Und was die Wirksamkeit der Gendarmerie in Ungern bei Unterdrückung der Kossuthschen Umtriebe in den 50er Jahren betrifft, so ist dieselbe vornehmlich dem Umstande zuzuschreiben, daß das Land damals ganz unter militärischer Verwaltung stand, die Gendarmerie also einem einheitlichen, nicht einem geteilten Kommando unterworfen war, mithin ein gleiches Resultat zu erwarten wäre, wenn sie bezüglich des Sicherheitsdienstes ausschließlich der Leitung der politischen Behörde untergeordnet wird.i Gegen Militärpersonen aber hat sich die Gendarmerie auch in ihrer dermaligen Verfassung, wenigstens nach den vom Minister des Inneren gemachten Erfahrungen nicht wirksam erwiesen.

Der tg. gefertigte Ministerpräsident behielt sich vor, den Gegenstand in einer unter dem Vorsitze Sr. Majestät abzuhaltenden Konferenz wieder in Anregung zu bringen9.

IV. Verhandlungen der Gemeindegesetzkommission in Wien

In der heutigen Presse ist ein Artikel erschienen, worin die Verhandlungen der unter dem Vorsitze des niederösterreichischen Statthalters abgehaltenen ersten Beratung über das Gemeindegesetz10 in einer ein Mitglied der Kommission beleidigenden Weise zur Kenntnis des Publikums gebracht wurden, obschon der Statthalter die Mitglieder aufgefordert hatte, sich vorläufig einer Veröffentlichung der Debatten zu enthalten. Er hat sich sofort bei dem Minister des Inneren angefragt, was in der Sache zu tun sei, und der Minister des Inneren hat geglaubt, dies in der Konferenz zur Sprache bringen zu sollen. Seiner Ansicht nach geht es nicht an, Äußerungen, die von Kommissionsgliedern im Dienstvertrauen gemacht werden, dem öffentlichen Gerede preiszugeben. Er würde daher den Statthalter anweisen, auf gütlichem Wege die Kommissionsglieder dahin zu bringen, daß sie sich in dem Beschlusse einigen, ihre Verhandlungen selbst nicht, sondern nur deren Hauptergebnisse veröffentlichen zu lassen.

Der Finanz - und der Kultusminister hätten zwar geglaubt, es sollte die Redaktion der Presse zur Angabe desjenigen verhalten werden, der ihr von jenen Verhandlungen die Mitteilung gemacht hat; wäre es ein Vertrauensmann gewesen, so könnte der Statthalter denselben von der ferneren Beratung ausschließen. Nach der Ansicht des Justiz - und Polizeiministers kann jedoch der Redakteur zur Angabe der Quelle nicht verhalten werden.

Die Konferenz fand daher gegen die vom Minister des Inneren beabsichtigte Weisung an den Statthalter nichts zu erinnern11.

V. Schoßgelder und Präsentationsrecht der Königin von Böhmen

Der Minister des Inneren brachte zufolge Ah. Befehls die zwischen den Ministern des kaiserlichen Hauses, des Kultus und des Inneren gepflogene Verhandlung über die Schoßgelder der königlich böhmischen Leibgedingstädte, dann über das Präsentationsrecht zu den dortigen geistlichen Pfründen zur Beratung in der Konferenz.

Alle drei Minister stimmen in der Ansicht überein, daß diese Schoßgelder nach der diesfälligen Widmungsurkunde der Königin von Böhmen auf Lebensdauer gebühren. Nachdem nun Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Maria Anna bis zum Jahre 1848 im Bezuge dieser Schoßgelder gestanden, in den Rechtstitel aber, wornach dieselben von Ihrer Majestät der Kaiserin Königin Karoline Augusta auf Höchstdieselben übergegangen sind, hier nicht mehr eingegangen werden kann, so vereinigte sich die Konferenz einstimmig in der Ansicht, daß diese Gelder Höchstgedacht Ihrer Majestät der Kaiserin Maria Anna vom Einstellungstage auf Lebensdauer flüssig zu machen seien.

Was das Präsentationsrecht anbelangt, so hat es damit die gleiche Bewandtnis, nur haben Ihre Majestät Bedenken getragen, es anzunehmen, falls damit Patronatslasten verbunden wären, die die Einkünfte überstiegen. Da nun solche Lasten den vorliegenden || S. 164 PDF || Nachweisungen gemäß damit nicht verbunden sind, so wären Ihre Majestät um Übernahme und Ausübung des Präsentationsrechtes untertänigst zu bitten. jDer Kultusminister macht insbesondere darauf aufmerksam, daß jedenfalls dem Verzuge, welchen die Besetzung der Pfarren in den fraglichen Städten wegen dieser schwebenden Verhandlung nun schon Jahre lang ausgesetzt sind, baldigst ein Ende gemacht werden solltej Der Kultusminister macht insbesondere darauf aufmerksam, daß jedenfalls dem Verzuge, welchen die Besetzung der Pfarren in den fraglichen Städten wegen dieser schwebenden Verhandlung nun schon Jahre lang ausgesetzt sind, baldigst ein Ende gemacht werden sollte.12

VI. Gestattung des Privatstudiums an der mathematischen und medizinischen Fakultät in Padua

Der Unterrichtsminister beantragte im Nachhange zu der in der Konferenz vom 13. Oktober 1859 sub IV vorgetragenen Studienangelegenheit den Angehörigen der venezianischen Provinzen, dann denjenigen Studenten aus Dalmatien, Istrien und Südtirol, welche schon ein Jahr in Padua studiert haben, das Privatstudium aus kden juridischen, besonders aber ausk den mathematischen und medizinischen Wissenschaften für 1859/60 mit dem Rechte, sich in Padua prüfen zu lassen, zu erlauben, nachdem es lnicht ausführbar wärel, diesen jungen Leuten für das nächste Jahr schon eine andere Universität zur Prüfung vorzuschreiben und es hart wäre, sie um ein Jahr in den Studien zurückzusetzen.

Die Mehrheit der Konferenz war mit diesem Antrage einverstanden; der Finanzminister und der tg. gefertigte Ministerpräsident traten aber demselben mit der Beschränkung bei, daß diese Erlaubnis nur denjenigen Nichtvenezianern erteilt werde, welche bereits zwei Jahre in Padua studiert haben, weil diese beiden Stimmführer es für unerläßlich halten, der stets wachsenden Neigung der küstenländischen, dalmatinischen und südtirolischen Jugend für das italienische Element zu begegnen13.

VII. Beschwerde des Bauunternehmers Laschi

FML. Graf Crenneville brachte die Beschwerde eines venezianischen Militärbauunternehmers, Laschi, zum Vortrage in der Konferenz. In dem mit Laschi abgeschlossenen Vertrage war die Zahlung „in klingender Münze mit Ausschluß allen Papiergelds oder anderen Surrogats“ bedungen, er aber gleichwohl nur in Banknoten und Vaglien ausgezahlt worden.

Nach der Ansicht des Justiz - und des Finanzministers mdarf die Regierung obige Klausel nicht dahin auslegen, als gäbe selbe ein Rechtm, die Zahlung in Silber zu verlangen, denn nach dem Begriffe des Zwangskurses der Banknoten und Vaglien müssen dieselben bei allen Zahlungen, welche nicht in Gold- oder ausländischen Silbermünzen stipuliert sind, nach ihrem Nennwerte angenommen werden. Auch war, setzte der || S. 165 PDF || Finanzminister hinzu, die betreffende Militärbehörde gar nicht befugt, einen Kontrakt mit einer solchen Klausel abzuschließen.

Da er gleichwohl so abgeschlossen worden ist, so schien dem Kultusminister für die Regierung die Verpflichtung zur Zahlung in Silber oder der Kursdifferenz zu bestehen, welch letzteres auch der tg. gefertigte Ministerpräsident befürwortete, weil schon einige Ausnahmen von der gesetzlichen Regel zugestanden worden.

nDer Justizminister bedauert, wenn solche Ausnahmen stattgefunden haben, und würde es sehr gefährlich finden, durch Wiederholung ähnlicher Fälle zahllosen Beschwerden bereits Abgewiesener neuen Stoß zu gewähren.n Der Justizminister bedauert, wenn solche Ausnahmen stattgefunden haben, und würde es sehr gefährlich finden, durch Wiederholung ähnlicher Fälle zahllosen Beschwerden bereits Abgewiesener neuen Stoß zu gewähren.

Alle übrigen Stimmführer aber traten der Meinung des Justiz- und Finanzministers bei, wornach Laschis Beschwerde abzuweiseno wäre. pDemselben bleibt es übrigens unbenommenp, seine vermeintliche Forderung im Rechtswege geltend zu machen14.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis. Franz Joseph. Schönbrunn, 5. November 1859.