Nr. 23 Ministerkonferenz, Wien, 14. Juli 1859 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Rechberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Rechberg 14./26. 7.), Bach 21. 7., Thun 22. 7., Toggenburg 20.(?) 7., Bruck 24. 7., Kempen 23. 7., Nádasdy 23. 7., Eynatten 23. 7.
MRZ. – KZ. 2679 –
Protokoll der zu Wien am 14. Juli 1859 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Rechberg-Rothenlöwen.
I. Erleichterungen im Schiffahrtsverkehr während des Waffenstillstandes
Der Handelsminister brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß er infolge des abgeschlossenen Waffenstillstandes1 mit Ah. Genehmigung Sr. Majestät in den mit Verordnung vom 11. Mai 1859, RGBl. Nr. 76, erlassenen Bestimmungen über die Schifffahrts- und Verkehrsverhältnisse während der Kriegszeit2 nachstehende Erleichterungen für die Dauer des Waffenstillstandes zugestanden habe: 1. Alle Beschränkungen der Schiffahrt von und nach österreichischen Häfen, welche durch militärische Dispositionen notwendig werden, sind aufgehoben. 2. Mit Ausnahme der eigentlichen Kriegskontrabande (§ 5 der Verordnung vom 11. Mai) wird die Ausfuhr von Steinkohlen, Schiffbauholz und Proviantgegenständen (§ 6) gestattet. 3. Seefahrten über das Adriatische Meer hinaus werden von österreichischen Schiffen auf eigene Gefahr unternommen3. Über die Anfrage, ob bezüglich der gekaperten österreichischen Schiffe in den am 12. [sic!] d. [M.] abgeschlossenen Friedenspräliminarien eine Stipulation gemacht worden sei, erteilte der tg. gefertigte Minister des Äußern die Auskunft, daß deren Freigebung angeordnet worden, was der Handelsminister unverweilt im geeigneten Wege bekanntmachen wird4.
II. Zurücknahme der Vorschläge zur Deckung der außerordentlichen Staatsbedürfnisse und Mitteilung der für 1859 am Militäraufwande möglichen Ersparnisse, dann des Erfordernisses pro 1860
Bei den infolge des Abschlusses der Unterzeichnung der Friedenspräliminarien geänderten Verhältnissen hat der Finanzminister seine in der Konferenz v. 7. d.M. (Konferenzprotokoll [MCZ.] Nr. 144) erörterten Vorschläge zur Deckung der außerordentlichen || S. 80 PDF || Staats- und Kriegsbedürfnisse zurückgenommen5. Um jedoch die Mittel zur Bestreitung des im laufenden Verwaltungsjahre noch erforderlichen Aufwandes beschaffen und den Staatsvoranschlag für das Militärjahr 1860 rechtzeitig feststellen zu können, ersuchte er den mit der Leitung des Armeeoberkommandos betrauten FML. Freiherrn v. Eynatten um die baldige Erteilung der Auskunft, a) ob und wieviel an den Anforderungen für die Armee im laufenden Verwaltungsjahre erspart werden kann, und b) auf welche Ziffer ungefähr diese Anforderungen für das Verwaltungsjahr 1860 sich belaufen werden. FML. Freiherr v. Eynatten sagte die Erstattung dieser Auskunft zu, sobald ihm die hierwegen beim Ah. Oberkommando zu erbittenden Daten werden zugekommen sein6.
Wien, am 14./26. Juli 1859. Rechberg.
Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 2. August 1859.