Nr. 13 Ministerkonferenz, Wien, 14. Juni 1859 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Ransonnet; VS.Vorsitz Rechberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Rechberg 15./28. 6.), Bach 15. 6., Thun 16. 6., Toggenburg, Bruck, Kempen 17. 6., Nádasdy, Eynatten.
MRZ. – KZ. 2308 –
- I. Verfügung über die Bücher und Urkunden der Landtafel zu Triest im Falle einer Invasion
- II. Zusammensetzung des Prisengerichtes
- III. Gebet „für die deutsche Einheit“ in den evangelischen Kirchen
- IV. Sammlungen für den Gustav-Adolf-Verein
- V. Besetzung der Präsidentenstelle im evangelischen Konsistorium in Wien durch einen Evangelischen
- VI. Kontingent bei der zweiten Rekrutierung des Jahres 1859
- VII. Überweisung der Wohltätigkeits- und Theaterauslagen im lombardisch-venezianischen Königreiche auf die Landesfonds
- VIII. Überweisung der Auslage für das Konservatorium in Mailand und für die Istituti di scienze auf die Landesfonds
Protokoll [der Ministerkonferenz] vom 14. Juni 1859 unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen Rechberg-Rothenlöwen.
I. Verfügung über die Bücher und Urkunden der Landtafel zu Triest im Falle einer Invasion
Der Justizminister referierte, der Oberlandesgerichtspräsident zu Triest habe angefragt, was er im Falle einer Räumung der Stadt durch die k.k. Behörden mit den Büchern und Urkunden der Landtafel zu verfügen habe. Diese Landtafel enthält bloß die Stadt Triest mit ihrem Territorium. Minister Graf Nádasdy gedenkt den Oberlandesgerichtspräsidenten anzuweisen, die Landtafel in dem vorausgesehenen Falle dem Stadtmagistrate zu übergeben, womit die Konferenz sich einverstanden erklärte1.
II. Zusammensetzung des Prisengerichtes
Der vorsitzende Minister des Äußern eröffnete der Konferenz, daß Se. Majestät der Kaiser dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Ferdinand Maximilian die Zusammensetzung des Prisengerichtes Ag. zu überlassen geruht haben2.
III. Gebet „für die deutsche Einheit“ in den evangelischen Kirchen
Der Kultusminister referierte, das augsburgisch-helvetische Konsistorium in Wien beabsichtige, einem vom oldenburgschen Konsistorium ausgegangenen Impulse folgend, in den sämtlichen evangelischen Kirchen seines Sprengels Gebete für die Einheit der Gesinnung Deutschlands anzuordnen, und habe sich diesfalls an das Kultusministerium gewendet. Graf Thun bemerkte, die Tendenz dieses Gebets, welches bereits im Badischen eingeführt ist und auf der nächsten evangelischen Kirchenkonferenz zu Eisenach am 30. Juni 1859 allgemein adoptiert werden dürfte, sei korrekt und namentlich vom Standpunkte der österreichischen Politik nicht zu beanstanden; allein er besorge, daß die vorgeschlagene Formel, insofern darin von einem gesamten deutschen Vaterland die Rede ist, in Österreich da und dort, namentlich bei dem an hussitischen Reminiszenzen hängenden evangelischen Klerus in Böhmen, Widerstand finden werde. Die Minister des Äußern und der Finanzen hoben heraus, daß das Verbot eines Gebets für die Einheit der Gesinnung Deutschlands in Österreich von unseren Gegnern in nachteiligster Weise ausgebeutet werden würde, während andererseits der Minister des Inneren auf die Notwendigkeit hinwies, durch diesen den Charakter || S. 47 PDF || einer politischen Demonstration tragenden kirchlichen Akt bei den Slawen in Böhmen, Krain etc. keinen Anstoß zu erregen.
Schließlich vereinigte sich die Konferenz mit dem Antrage des Kultusministers, dem Wiener evangelischen Konsistorium die Hinausgabe der fraglichen Gebetsformel ain den zum deutschen Bunde gehörigen Gebieten ihres Amtssprengelsa freizustellen, dasselbe jedoch auf die Schwierigkeiten, welchen sie in einigen Landesteilen begegnen dürfte, aufmerksam zu machen mit dem Bedeuten, daß jedenfalls den Gemeinden freizustellen sein, dieses Gebet abhalten zu lassen oder nicht3.
IV. Sammlungen für den Gustav-Adolf-Verein
Der Kultusminister referierte über die Frage wegen Anstellung von Sammlungen für den Gustav-Adolf-Verein in Österreich. Sein im Jahre 1858 gestellter au. Antrag auf Gestattung dieser Sammlungen habe die Ah. Genehmigung nicht erhalten4. bDie evangelischen Konsistorien machen nun darauf aufmerksam, daß bei der nah bevorstehenden neuerlichen Versammlung der Konferenz der evangelischen Kirchenregimenter zu Eisenach (von deren letzter Versammlung die Bitte um Gestattung von Sammlungen für den gedachten Verein im österreichischen Kaiserstaate ausgegangen ist) die Verweigerung derselben wieder zur Sprache werde gebracht werden. Die Bitte war von dem Minister mit Hinweisung auf den Umstand unterstützt wordenb Die evangelischen Konsistorien machen nun darauf aufmerksam, daß bei der nah bevorstehenden neuerlichen Versammlung der Konferenz der evangelischen Kirchenregimenter zu Eisenach (von deren letzter Versammlung die Bitte um Gestattung von Sammlungen für den gedachten Verein im österreichischen Kaiserstaate ausgegangen ist) die Verweigerung derselben wieder zur Sprache werde gebracht werden5. Die Bitte war von dem Minister mit Hinweisung auf den Umstand unterstützt worden, daß man den unbemittelten evangelischen Gemeinden in Österreich gestattet – und wohl auch gestatten muß – Unterstützungen zu Kirchen- und Schulzwecken vom Gustav-Adolf-Verein, d.i. von Glaubensgenossen aus dem protestantischen Deutschland, anzunehmen, und daß es somit inkonsequent und unbillig erscheint, das reziproke Sammeln für arme deutsche Gemeinden hierlands zu verbieten. Minister Graf Thun chält es für seine Pflicht, im Hinblicke auf die Bedeutung, welche gegenwärtig alles habe, was bezüglich der Behandlung der Protestanten in Österreich gegen die Regierung ausgebeutet werden kann, die Angelegenheit nochmals Sr. Majestät vorzulegen undc seinen früheren Antrag wegen Ag. Gestattung solcher Sammlungen zu erneuern, in der Beschränkung, daß zu diesem Zweck keine Filiale des Vereins in Österreich gebildet wird und nur einmal des Jahres in den evangelischen Kirchen Sammlungen gemacht werden, deren Ergebnis durch die Konsistorien an das Vereinsdirektorium zu Leipzig befördert wird. || S. 48 PDF || Hiebei würden die Sammlungen in engen Grenzen erhalten und Verzweigungen eines ausländischen Vereins im Inlande verhindert.
Der Justizminister fand keinen neuen Grund, von dem einmal ausgesprochenen Verbot dieser Sammlung abzugehen, wodurch mehr Geld außer Land geht, als der Gustav-Adolf-Verein hieher senden wird. Der Finanzminister bevorwortete lebhaft die Gestattung, welche dermal auf ein enges, ganz unbedenkliches Maß zurückgeführt würde. Der Handelsminister fände keinen Anstand, für die Zwecke des Gustav-Adolf-Vereins so wie für andere unanstößige Zwecke in den Kirchen zu sammeln. Der Minister des Inneren und FML. Baron Eynatten traten dem Kultusminister bei. Der Chef der Obersten Polizeibehörde bemerkte, die Sendungen aus Österreich an den Gustav-Adolf-Verein dürften sich durch die Unterstützungen vom letzteren reichlich kompensieren. Übrigens könnte die angesuchte Bewilligung vorläufig allenfalls bloß auf ein Jahr erteilt werden, um den Erfolg zu beobachten. Der vorsitzende Minister des Äußern (obgleich im Prinzip gegen die Sammlungen für ausländische Vereine zu Kultuszwecken, welche von fremden Regierungen nicht selten in einer für Österreich nachteiligen Richtung geleitet werden) glaubte gegen den Antrag des Kultusministers aus den dafür geltend gemachten Gründen keine Erinnerung erheben zu sollen6.
V. Besetzung der Präsidentenstelle im evangelischen Konsistorium in Wien durch einen Evangelischen
Der Minister des Inneren bringt zu Sprache, ob nicht gleichzeitig mit der Reglung der kirchlichen Verhältnisse der Evangelischen in Ungarn7 auch eine, die gnädigen Gesinnungen Sr. Majestät gegen dieselben Konfessionsverwandten in den deutsch-slawischen Kronländern bekundende Maßregel dadurch zu treffen wäre, daß das dermal durch einen Katholiken (Hofrat Baron Werner)8 besetzte Präsidium im Wiener evangelischen Konsistorium an einen Evangelischen übertragen würde. Minister Baron Bach stelle diesfalls noch keinen Antrag, gebe jedoch diesen Gegenstand, der ihm von Wichtigkeit scheint, der Erwägung des Kultusministers anheim. Minister Graf Thun glaubt, daß der Reglung der kirchlichen Verhältnisse bei den Evanglischen in den deutschen Ländern nicht durch eine solche einzelne Maßregel ohne Not vorzugreifen wäre. Das Präsidium eines Katholiken dwerde dermalen mit Takt geübt, so daß es, so abnorm und für die Zukunft unhaltbar seines Erachtens die Einrichtung sei, tatsächlich keinen Nachteil bringe und keine Beschwerde veranlaßte. Die Aufhebung derselben führe zu Fragen, die doch im Zusammenhange mit den überhaupt ratsamen Änderungen erwogen sein wollen, weil die Konsistorien nach den Konfessionen getrennt sind, jedoch viele Angelegenheiten in gemeinsamer Sitzung behandelnd . Nachdem jedoch die Andeutung des Ministers des Inneren in der Konferenz Anklang gefunden habe, wolle Graf Thun dieselbe in reife Überlegung ziehen und darüber seinerzeit referieren9.
VI. Kontingent bei der zweiten Rekrutierung des Jahres 1859
Der mit der Leitung des Armeeoberkommandos betraute FML. Baron Eynatten las unter allseitiger Zustimmung seinen au. Vortrag über die Erhöhung des Kontingents der Monarchie bei der nächsten Rekrutierung von 100.000 auf 110.000 Mann und dessen Repartition auf die Kronländer10.
VII. Überweisung der Wohltätigkeits- und Theaterauslagen im lombardisch-venezianischen Königreiche auf die Landesfonds
Der Minister des Inneren referierte, daß im lombardisch-venezianischen Königreiche (gegen die in den übrigen Kronländer bereits durchgeführte Ah. Anordnung) noch immer jährlich sehr bedeutende Beiträge für Landeszwecke, als Wohltätigkeitsanstalten, Theater etc., aus dem Staatsschatze geleistet werden. Der gegenwärtige Moment scheint geeignet, dieser Anomalie zu steuern und vom Verwaltungsjahre 1860 [an] jene Subventionen aus dem Staatsschatze einzustellen. Diese Verfügung werde zwar einiges Geschrei verursachen, aber auch eine wirtschaftlichere Gebarung bei manchen Instituten zur Folge haben. Minister Baron Bach gedenkt sich diesfalls an den Finanzminister zu wenden, der, so wie die Konferenz, dem Antrage sofort beigetreten ist11.
VIII. Überweisung der Auslage für das Konservatorium in Mailand und für die Istituti di scienze auf die Landesfonds
Über Antrag des Kultusministers wurde hierauf einstimmig beschlossen, die bedeutenden Auslagen für das Mailänder Konservatorium und die Instituti di scienze zu Mailand und Venedig vom Jahre 1860 auf die Landesfonds zu überweisen12.