Nr. 1 Ministerkonferenz, Wien, 19. Mai 1859 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Ransonnet; VS.Vorsitz Rechberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Rechberg 20. 5.), Bach 20. 5., Thun 20. 5., Toggenburg 20. 5., Bruck, Nádasdy 20. 5., Kempen 20. 5., Kellner (Für Se. Exzellenz den Herrn Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät) 20. 5.
MRZ. – KZ. 1844 –
- I. Mitteilungen über die politische Situation
- II. Modalitäten der Zinsenzahlung von Nationalanlehensobligationen
- III. Note des Grafen Walewski über die Kaperei
- IV. Anfrage des Fürsten Löwenstein wegen Freikorpsdepots
- V. Beförderung französischer Telegramme durch Österreich
- VI. Leitung der küstenländischen Statthalterei durch Baron Pascotini
Protokoll der Ministerkonferenz am 19. Mai 1859 unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen Rechberg-Rothenlöwen.
I. Mitteilungen über die politische Situation
Der vorsitzende Minister des kaiserlichen Hauses und des Äußern erklärte, er betrachte es als seine Pflicht, bei dem Antritte des ihm von Sr. Majestät Ag. übertragenen Amtes1 der Konferenz einen Überblick der gegenwärtigen politischen Lage des Kaiserstaats nach außen zu gewähren, und gab sofort eine gedrängte Darstellung der Verhältnisse des österreichischen Kabinetts zu jenen der gegenwärtig für uns wichtigsten fremden Mächte. Der Minister deutete die Mittel an, welche zu ergreifen wären, um nach einigen Seiten eine Annäherung zu bewirken und um den gefährdeten Einfluß Österreichs in Rom und Neapel möglichst zu wahren2.
|| S. 4 PDF || Der Minister des Inneren ergriff hierauf das Wort, um im Namen der übrigen Konferenzglieder an den Vorsitzenden eine Begrüßungsanrede zu richten, für die soeben gemachten höchst schätzbaren Mitteilungen zu danken und den Wunsch wegen deren zeitweisen Fortsetzung auszusprechen3.
II. Modalitäten der Zinsenzahlung von Nationalanlehensobligationen
Der Finanzminister referierte über die Notwendigkeit, bezüglich der Zinsenzahlungen vom Nationalanlehen auf die Dauer des Krieges besondere Verfügungen zu treffen4. Die Zinsen dieses Anlehens, welche jährlich 30 Millionen betragen, erfordern eine Barzahlung von ungefähr 15 Millionen fl. in Silber, nachdem nur etwa 15 Millionen fl. in Kupons durch die Zoll- und Steuerzahlungen absorbiert werden5. Der größte Teil der halbjährigen Kupons ist im Julius und Jänner fällig, und es fehlen der Finanzverwaltung jetzt alle Mittel zur Deckung des diesfälligen Silberbedarfs am 1. Julius 1859, da die fortgesetzte Vermehrung des Truppenstandes in Italien den dortigen Bedarf an barem Geld fortwährend (im Juni auf 10– 11 Millionen) steigert und alle diesfälligen Zuflüsse verzehrt. Der Versuch der Kontrahierung eines Anlehens im Auslande würde unter den gegenwärtigen Verhältnissen ganz erfolglos sein. Den Barschatz der Nationalbank zu diesem Zwecke anzugreifen könnte der Finanzminister nur als eine sehr beklagenswerte Maßregel betrachten, welche den Kurs des Papiergeldes sehr tief herabdrücken und dadurch den Privaten sowie der Regierung große Verluste verursachen würde. Der Finanzminister müsse daher darauf antragen, daß die Silberzahlungen des Nationalanlehens vom Jahr 1854 auf die Kriegsdauer suspendiert und diejenigen Kupons, welche nicht zur Zahlung von Zöllen, dann von Steuern im lombardisch-venezianischen Königreich ihre Verwendung finden, in Obligationen konvertiert werden, welche nach Verlauf von fünf Jahren in klingender Münze mit Zinsen und Zinseszinsen zurückbezahlt werden würden. Jede Obligation hätte auf 128 fl. zu lauten und würde gegen 100 fl. in Kupons erfolgt, so daß der Überschuß per 28 fl. die Zinsen etc. repräsentierte. Baron Bruck glaubt, daß diese Konvertierung im Publikum keine üble Aufnahme finden werde. Daß man nicht mehr mit Gewißheit auf die Verzinsung in Silber rechnet, beweise der relativ niedrige Kurs der Nationalanlehensobligationen. Die Konvertierung gewähre die Gewißheit einer (wenngleich späteren) Silberzahlung. Die Obligationen werden sich gut verwerten lassen, und daher auch die Kupons von den Wechslern mit einem Aufgeld eingelöst werden. Somit bleiben die Eigentümer von Nationalanlehensobligationen noch immer gegenüber den anderen Staatsgläubigern im Vorteil. Der Finanzminister las hierauf den Entwurf einer in diesem Sinne zu erlassenden kaiserlichen Verordnung und bemerkte schließlich, daß dieselbe mit tunlichster Beschleunigung zu erlassen wäre, damit diejenigen Bankiers, welche im nächsten Juni die Juliuskupons eskomptieren würden, nicht in Verluste geraten.
|| S. 5 PDF || Der Minister des Inneren findet diese Sistierung der Silberzinsenzahlung äußerst bedenklich und verderblich für den Kredit Österreichs. Wie könne man hoffen, nach einem solchen Wortbruche noch ein Anlehen im Auslande aufnehmen zu können? Es wäre daher um jeden Preis die Zahlung am 1. Julius noch zu leisten, um noch Zeit zu gewinnen, bis noch mehrere Mächte entschieden unsere Partei genommen haben, wo wir dann mehr Chancen zum Abschluß eines Anlehens hätten. Der Justizminister amüßte sehr bedauern, wenn den Subskribenten des patriotischen Anlehens das vor fünf Jahren bei der Emission gegebene Wort nicht gehalten werden könnte, da ungeachtet des damals bestehenden Zwangskurses als Ausnahme Silberzinsen versprochen wurden. Diese Inhaber der Obligationen würden dabei verlieren und nur die Wechsler aber (welche die Kupons größtenteils um Spottpreise erhandeln dürften) gewinnen.a Der Kultusminister , die Bedenken der Vorstimmen teilend, machte darauf aufmerksam, welchen üblen Eindruck diese Maßregel überall bis in die unteren Schichten der Gesellschaft und in die abgelegensten Dörfer hervorbringen werde, wenn die zugesicherten Zinsen der Obligationen, welche man der Bevölkerung nicht selten mit mehr oder weniger verhülltem Zwange aufgedrungen hat, nicht mehr in Silber bezahlt werden. Wenn es aber der Finanzverwaltung jetzt durchaus unmöglich ist, die zur Silberzahlung nötigen, allerdings sehr bedeutenden Summen aufzubringen, so sollte man doch den Forderungen der Gerechtigkeit entsprechen und die Kupons zwar in Papier, aber mit einem angemessenen Agio ausbezahlen. Dies würde den schlimmen Eindruck der Maßregel wesentlich mildern und wenigstens den ernsten Willen der österreichischen Regierung beurkunden, ihren Verpflichtungen unter allen Umständen nach Tunlichkeit nachzukommen, was auch zur Stärkung des Kredits für die Zukunft höchst wichtig ist.
Nachdem alle übrigen Stimmführer diesem Antrage des Grafen Thun beigetreten waren, äußerte der Finanzminister , er habe selbst auch diese vierte Alternative der Zahlung von Nationalanlehenskupons im Auge gehabt, habe es jedoch vermieden, diesfalls einen bestimmten Ausspruch in die kaiserliche Verordnung aufzunehmen, weil es ihm – gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen über den Zwangskurs – nicht konsequent erschien, ein Silberagio förmlich zu sanktionieren. Von den übrigen Stimmen wurde jedoch dagegen geltend gemacht, daß man sich bei dem Nationalanlehen schon ursprünglich auf einen exzeptionellen Boden gestellt habe, indem man zur Zeit des Zwangskurses eine Silberzahlung stipulierte. Die Agiozahlung sei nur eine leichtere Modalität, die zugesicherte Leistung zu erfüllen. Der Finanzminister schlug daher vor, als vierte Alternative in der kaiserlichen Verordnung auszusprechen, „daß diejenigen, welche es vorziehen, die Zinsen der Nationalanlehensobligationen in Banknoten ausgezahlt zu erhalten, dieselben bei den Kassen unter einer Aufzahlung bnach einem festzusetzenden Kurse verlangen könnenb “.
|| S. 6 PDF || Die Stimmenmehrheit in der Konferenz fand jedoch, daß es zur Beruhigung des Publikums und zur Vermeidung des Anscheines von Willkürlichkeit in der Festsetzung des Kurses unerläßlich wäre, sogleich den Maßstab festzusetzen. Als solcher erscheine es am billigsten und einfachsten, den Durchschnittskurs der letzten Monate vor dem Verfallstage der Kupons anzunehmen. Die Majorität würde daher statt der oben unterstrichenen Worte folgendes setzen: „nach dem zeitweise bekanntzumachenden Durchschnittskurse des dem Verfallstage der Kupons zunächst vorausgehenden Monats“6.
III. Note des Grafen Walewski über die Kaperei
Der Minister des Äußern teilte der Konferenz eine Note des Grafen Walewski an Lord Cowly in betreff der Kaperei mit, welche mit den bisherigen Vorgängen Frankreichs der österreichischen Flagge gegenüber im grellen Widerspruche steht7.
IV. Anfrage des Fürsten Löwenstein wegen Freikorpsdepots
Derselbe Minister eröffnete ferner, Fürst Löwenstein, welcher Freikorps gegen Frankreich und Deutschland zu errichten beabsichtige, habe angefragt, ob es zulässig wäre, zu diesem Behufe Depots in den österreichischen Staaten zu errichten.
Der Minister des Inneren bemerkte, daß dies ein Gegenstand der Ah. Schlußfassung sei, doch dürfte für die Bewilligung schon der Umstand sprechen, daß man seinerzeit die Bildung römischer und neapolitanischer Werbedepots in den k.k. Staaten unfern der Grenze bewilligt habe8.
V. Beförderung französischer Telegramme durch Österreich
Der Minister des Handels brachte das Ansinnen Frankreichs um fortgesetzte Vermittlung seines telegrafischen Verkehrs nach dem Orient gegen reziproke Vermittlung der österreichischen Depeschen durch Frankreich nach England und Spanien zur Sprache, mit dem Bemerken, daß die österreichische Regierung die Beförderung französischer Telegramme wohl noch fortsetzen dürfte, jedoch ohne irgendein positives Engagement einzugehen. Der vorsitzende Minister des Äußern fügte noch bei, daß diese Beförderung jedenfalls auf unchiffrierte Depeschen („in claris“) zu beschränken wäre9.
VI. Leitung der küstenländischen Statthalterei durch Baron Pascotini
Nachdem FML. v. Mertens von Ah. Sr. Majestät von dem Posten eines Statthalters im Küstenlande „bis auf weiteres“ enthoben cund zu dessen Stellvertretung im Statthaltereipräsidium Hofrat Baron Pascotini bestimmt worden ist, handelt es sich darum, ad interim auch rücksichtlich der Stellvertretung im Präsidio der Zentralseebehörde und der Steuerdirektion eine Bestimmung zu treffen. Der Minister des Inneren ist der Meinung, daß im ersteren der Vizepräsidial der Zentralseebehörde, in letztem der Hofrat Baron Pascotini einzutreten hätten, und ersuchte seine Kollegen des Handels und der Finanzen um ihre Wohlmeinung darüber, worauf sich beide Minister mit diesem Antragec und zu dessen Stellvertretung im Statthaltereipräsidium Hofrat Baron Pascotini bestimmt worden ist10, handelt es sich darum, ad interim auch rücksichtlich der Stellvertretung im Präsidio der Zentralseebehörde und der Steuerdirektion eine Bestimmung zu treffen. Der Minister des Inneren ist der Meinung, daß im ersteren der Vizepräsidial der Zentralseebehörde, in letztem der Hofrat Baron Pascotini einzutreten hätten, und ersuchte seine Kollegen des Handels und der Finanzen um ihre Wohlmeinung darüber, worauf sich beide Minister mit diesem Antrage vollkommen einverstanden erklärten11.