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Nr. 512 Ministerkonferenz, Wien, 5. Mai 1859 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet (bei I), Marherr (bei II); VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 6. 5.), gesehen Bach 6. 5., gesehen Thun 6. 5., Toggenburg, Bruck 7. 5., Nádasdy 7. 5., Für Se. Exzellenz den Herrn Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät Kellner 7. 5.; abw. Kempen.

MRZ. – KZ. 1619 –

Protokoll der Ministerkonferenz vom 5. Mai 1859 unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen Buol-Schauenstein.

[I.] Die Austragung von privatrechtlichen Forderungen gegen die vormaligen Domestikalkassen der Komitate in Ungarn, Kroatien und Slawonien

Der Finanzminister referierte infolge Ah. Entschließung vom 9. Mai 1858 über die Austragungsmodalitäten für die privatrechtlichen Forderungen gegen die vormaligen Domestikalkassen der Komitate1.

Nach längerer Verhandlung unter den hiebei beteiligten Ministerien des Inneren, der Justiz und der Finanzen habe man sich über einen Gesetzentwurf vereinigt, in welchem Baron Bruck in meritorischer sowie in formaler Beziehung den besten Ausweg erkennt, um diese schwierigen und stets dringender werdenden Angelegenheiten mit möglichster Schonung der Finanzen zur Austragung zu bringen. Anfänglich habe der Finanzminister bloß die Forderungen an die ungarischen Domestikalkassen im Auge gehabt; die Ministerien hätten sich aber schließlich dahin geeinigt, daß dasselbe Verfahren auch in den übrigen, früher ungarischen Kronländern, mit Ausnahme Siebenbürgens, Platz zu greifen hätte.

Die Konferenz war mit dem Antrage auf Erlassung der diesfälligen kaiserlichen Verordnung einverstanden2.

Am 6. Mai 1859.

II. Nachtrag zu dem Verordnungsentwurfe über die Regelung der Schiffahrt während des Krieges

Nachträglich zu dem in der Konferenz vom 3. Mai 1859 (Protokoll II, Absatz III) vorgetragenen Entwurfe einer Verordnung über die Regelung der Schiffahrt und des Seeverkehrs während des Krieges und im Falle einer Blockade der österreichischen Häfen brachte der Handelsminister die vom Marineoberkommando in Vorschlag gebrachten Zusätze zu der gedachten Verordnung in Vortrag.

In merito beziehen sich dieselben auf das Verbot der Ausfuhr von Schiffen und Fahrzeugen, aller Arten Schiffsausrüstungsgegenstände, Segeltuch, Takelwerk, Schiffbauholz, die – bereits im ersten Entwurfe berücksichtigten – Steinkohlen etc., auf Flachs und Hanf.

|| S. 323 PDF || Indem der Handelsminister die Einreihung des diesfälligen Zusatzes in den § 6 der Verordnung veranlaßte, war er – über Antrag des Finanzministers und mit Zustimmung der übrigen Votanten der Konferenz – für die Weglassung der zuletzt genannten Artikel „Flachs und Hanf“, weil dieselben einen bedeutenden Geschäftszweig bilden, dessen vorzeitige Störung von bedenklichen Folgen wäre.

Die sonstigen formellen Anträge des Marineoberkommandos haben ebenfalls die entsprechende Berücksichtigung im Texte der Verordnung gefunden3.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, 11. Mai 1859.