Nr. 494 Ministerkonferenz, Wien, 12. März 1859 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Buol-Schauenstein; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Buol 12. 3.), gesehen Bach 14. 3., gesehen Thun 17. 3., Toggenburg, Bruck, gesehen Kempen 18. 3., Nádasdy, Für Se. Exzellenz den Herrn Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät Kellner 17. 3.
MRZ. 78 – KZ. 921 –
Protokoll der zu Wien am 12. März 1859 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Buol-Schauenstein.
I. Unterstützung für die slawisch-illyrische Kirche in Rom
Der tg. gefertigte Minister des Äußern referierte über eine zwischen ihm und dem Kultusminister einer-, dann dem Finanzminister andererseits obwaltende Differenz in betreff einer Unterstützung für die slawisch-illyrische Kirche in Rom1.
Während die beiden zuerst genannten Minister der Meinung waren, daß bei Sr. Majestät das Einschreiten um Bewilligung einer Unterstützung befürwortet werden dürfte, sprach sich der Finanzminister dagegen aus, weil dem gedachten Institute durch die jüngst bewilligten Sammlungen aus Österreich allein schon 12.000 fr. zugeflossen sind2.
Nach näherer Einsicht der Akten ist die gedachte Kirche und das dazu gehörige Haus, stiftungsmäßig zur Beherbergung von Pilgern und Kranken der slawisch-illyrischen Nation bestimmt, bereits hergestellt, und es handelt sich gegenwärtig darum, den dabei angestellten vier Canonicis und drei Benefiziaten, welche nur mit monatlich 7 Scudi dotiert sind, eine zum anständigen Unterhalte ausreichende Zubuße zu gewähren. Mit Rücksicht auf die angegebene Bestimmung dieses Instituts, dessen Wirksamkeit allerdings auch für österreichische Untertanen nützlich werden kann, würde daher der Kultusminister glauben, daß der Antrag gestellt werden könnte, Se. Majestät möchten die Ah. Geneigtheit auszusprechen geruhen, der Anstalt eine Unterstützung zu gewähren, wenn über die Persönlichkeit der bei derselben angestellten Geistlichen, über die Art deren Bestellung und über den Einfluß, awelcher etwa der k. k. Regierung zur Bürgschaft für die Wahl vertrauenswürdiger Priester aus den österreichisch-illyrischen Provinzen auf deren Bestellung einzuräumen wärea, genauere, von dem k. k. Botschafter in Rom zu erstattende Auskünfte vorliegen werden.
|| S. 232 PDF || Der tg. gefertigte vorsitzende Minister des Äußern , im wesentlichen hiermit einverstanden, glaubte nur, daß vorerst diese Auskünfte abverlangt werden sollten, und er gedächte daher, dem Botschafter zu eröffnen, daß man geneigt sei, das Einschreiten bei Sr. Majestät zu unterstützen, wenn durch die oben angedeuteten Erhebungen die Beziehungen festgestellt würden, welche eine direkte Beteiligung der k. k. Regierung an dem Gedeihen des Instituts als angemessen erscheinen lassen.
Unter dieser Voraussetzung hatte auch der Finanzminister nichts gegen diesen Antrag einzuwenden, dem sofort auch alle übrigen Stimmen der Konferenz beitraten3.
II. Verordnung über Expropriationen zu öffentlichen Zwecken für Tirol
Der Justizminister referierte über die zeuge seines Vortrags vom 3. März 1859 zwischen ihm einer-, dann dem Minister des Inneren, der Finanzen, des Handels und dem Armeeoberkommando andererseits bestehende Meinungsdifferenz in betreff des von den letzteren beantragten, von ihm beanständeten Zusatzes zu der hier im Entwurfe angeschlossenen Verordnung wirksam für Tirol und Vorarlbergb, womit das mit Ministerialverordnung vom 8. Dezember 1855, RGBL. Nr. 213, vorgeschriebene Verfahren bei Grundeinlösungen für Staatseisenbahnbauten4 auch auf andere im Wege der Expropriation für öffentliche Zwecke vorzunehmende Grundeinlösungen ausgedehnt wird.
Nachdem der Handelsminister den gedachten, am Schlusse des Entwurfs ersichtlichen Zusatz5 – unter Zustimmung der Mehrheit der Konferenz – durch die im vorletzten Absatze des Entwurfs nach den Worten „Es kann jedoch“ gemachte Einschaltung der Worte „außer in besonders dringenden Fällen“ entbehrlich gemacht und dargetan hatte, daß ohne eine solche Vorsorge für dringende Fälle namentlich bei Wasserbauten, wo oft Gefahr auf dem Verzuge steht, nicht auszulangen, auch ein Mißbrauch des hiernach den Behörden eingeräumten Okkupationsrechtes schon um der großen, hierwegen auf ihnen lastenden Verantwortlichkeit willen nicht zu besorgen wäre, so erklärte der Justizminister gegen jene Einschaltung nichts weiter einwenden zu wollen, und haben sich sofort auch alle übrigen Votanten mit dem also modifizierten Entwurfe einverstanden erklärt6.
|| S. 233 PDF || Wien, am 12. März 1859. Gr[af] Buol.
Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 20. März 1859.