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Nr. 483 Ministerkonferenz, Wien, 6. Jänner 1859 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Buol 7. 1.), gesehen Erzherzog Albrecht, gesehen Bach 7. 1., gesehen Thun 8. 1., gesehen Toggenburg, Bruck 8. 1., gesehen Grünne, Nádasdy 9. 1., gesehen Šokčević 11. 1.; abw. Kempen.

MRZ. – KZ. 174 –

Protokoll der zu Wien am 6. Jänner 1859 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Ah. Vorsitze Sr. k. k. apost. Majestät.

I. Abhilfe für die aus der Beschränkung des Tabakbaues in Ungarn, Kroatien und Slawonien entstehenden Unzukömmlichkeiten

Se. k. k. apost. Majestät eröffneten die Konferenz mit der Hinweisung auf die wiederholt zur Ah. Kenntnis gebrachten nachteiligen Folgen, welche die Beschränkung des Tabakbaues in Ungarn, Kroatien und Slawonien herbeizuführen droht, Nachteile, denen möglichst vorzubeugen umso notwendiger erscheint, als in diesen Ländern ohnehin bereits mancherlei Stoff zur Unzufriedenheit vorhanden ist, so daß es angezeigt ist, die öffentliche Stimmung vor einer weitergehenden Verschlimmerung zu bewahren1.

Was nun vorerst das Königreich Ungarn betrifft, äußerten Se. k. k. [Hoheit] der durchlauchtigste Herr Erzherzog Albrecht Generalgouverneur, Höchstderselbe müsse sich von seinem Standpunkte entschieden gegen die von der Finanzverwaltung beschlossene außerordentliche Beschränkung der Tabakbaulizenzen erklären2. Unter den gegenwärtigen Konjunkturen, wo das Getreide oft selbst zu den niedrigsten Preisen nicht zu verwerten ist, sei der Absatz des Tabaks an die Regie für eine sehr große Zahl von Grundbesitzern das einzige Mittel, sich das zur Steuerzahlung notwendige Geld zu verschaffen. Versiegt diese Quelle, so wird man zu den drückendsten Exekutionsmitteln schreiten müssen und dabei, wie die Erfahrung zeigt, trotz des Ruins der Kontribuenten nur wenig erreichen. Die Mißstimmung findet noch eine weitere Nahrung darin, daß einzelne Gemeinden noch fortwährend Lizenzen erhalten, während Nachbargemeinden sich vergeblich darum bewerben und den Grund dieser ungleichen Behandlung nicht zu erkennen vermögen. Wenn schon die Finanzen dermal nicht weiter in der Lage sind, den auf einer bedeutend erweiterten Area produzierten Tabak abzunehmen, so sollte den Produzenten doch gestattet werden, ihr Erzeugnis im Auslande abzusetzen, und selbst wenn dies nicht viel Vorteil verspricht, so sollte die Regierung doch den Versuchen nicht in den Weg treten. Die Regierung sei umso mehr berufen, in der gegenwärtigen Krise helfend zu intervenieren, als der Tabakanbau eben auf ihre Veranlassung den großen Aufschwung genommen hat, der zu der gegenwärtigen Überproduktion führte.

|| S. 177 PDF || Im Laufe der hierüber gepflogenen längeren Erörterung äußerte der Finanzminister im wesentlichen folgendes, wobei er sich auf die über denselben Gegenstand bereits in der Konferenz am 9. November 1858 gegebenen Aufklärungen berief:

Im Jahre 1851 war dem Tabakbau in Ungarn nur eine Fläche von 35.000 Jochen gewidmet, wobei der Bedarf des Kaiserstaats nicht entfernt gedeckt war; es mußte von den Behörden auf die Ausdehnung der Kultur gewirkt werden, welche 1856 schon 60.000 Joch und 1857 90.000 Joch in Anspruch nahm, welche Area in gewöhnlichen Jahren dem Bedarf der Regie eben genügen würde. Im Jahre 1858 wurden Lizenzen auf 120.000 Joche erteilt, und das außerordentlich ergiebige Resultat dieser Tabakernte ist der Hauptgrund der gegenwärtigen Verlegenheiten. Die Vermehrung der Lizenzen um 30.000 Joch verteilte sich übrigens auf die fünf Finanzlandesdirektionsabteilungen, welche dabei im eigenen Wirkungskreise vorgingen. Das Finanzministerium erfuhr den Gesamtziffer erst am Schluß der Kampagne, und es dürfte dasselbe daher diesfalls kein Vorwurf treffen.

Mit Hinblick auf die vorhandenen ungeheuren Vorräte hätten die Finanzlandesbehördena beantragt, die Baulizenzen im Jahre 1859 auf 75.000 Joch zu beschränken. Um jedoch keine allzuempfindliche Beschränkung eintreten zu lassen, habe Baron Bruck bereits gestattet, auf weitere 10.000 Joch Lizenzen zu erteilen; eine weitere Vermehrung von circa 4.000 Joch wird sich wohl dadurch ergeben, daß diejenigen Tabakkolonisten auf Staatsgütern, welche schlechten Tabak produzieren, ihrer Verbindlichkeit enthoben werden, bfalls sie es wünschenb, worüber die Verhandlungen im Zuge sind. Das Endresultat davon wäre also die Erteilung von Lizenzen auf 90.000 Joch wie 1857. Hiemit wäre aber die Grenze des Möglichen erreicht.

Als leitender Grundsatz bei den Reduktionen gilt, daß diejenigen Pflanzer von den Lizenzen auszuschließen sind, welche ein schlechtes wertloses Produkt liefern oder durch Gefälls­verkürzungen sich einer Begünstigung unwürdig gemacht haben. Dagegen läßt sich wohl nichts einwenden; und wenn bei der Anwendung dieses Grundsatzes da und dort Willkürlichkeiten vorfallen, so steht der Reklamationsweg offen. Um übrigens die Tabakerzeugung Ungarns auch auf einem anderen Wege zu regeln und qualitativ zu verbessern, wird die Preisbestimmung für die Tabakeinlösung im Triennium 1859-1861 benützt werden.

In bezug auf die von Sr. k. k. Hoheit gnädigst gemachten Andeutungen wegen der Tabakausfuhr äußerte der Finanzminister, daß man fortgesetzt und selbst mit finanziellen Opfern bemüht gewesen sei, die Ausfuhr dieses Produkts (zum Absatz an fremde Regierungen) nicht nur zu erhalten, sondern selbst zu heben. Nach einem zehnjährigen Durchschnitt betrug die Ausfuhr von 1852 jährlich 55.000 Zentner, 1858 60.000. Trotz aller Preisermäßigungen wird selbe 1859 nicht höher als auf 100.000 Zentner gebracht werden können, zumal nur wenige gute Sorten sich dazu eignen und die Magazine des Auslands überfüllt sind. Die Erteilung von Lizenzen zur Tabakerzeugung für die Ausfuhr direkt durch die Privaten wäre nur gegen Einführung strengster Kontrollmaßregeln bis zur Blätterzählung herab (wie in Frankreich) zulässig, und müßte dabei der Absatz an || S. 178 PDF || ausländische Private wegen des unausbleiblichen Rückschmuggels ganz verboten werden. Es ist aber auch gar keine Aussicht, daß die Erzeuger auf diese Weise ein gutes Geschäft machen könnten, da die Preise im Ausland beinah auf die Hälfte gesunken sind, fast allenthalben Zollschranken bestehen und der Wert der schlechteren Sorten schon beinah durch die Transportkosten aufgewogen würde. Daß ähnliche Hindernisse auch bei den vom Ärar zur Ausfuhr einzulösenden Tabak obwalten und dem Ärar unerschwingliche Opfer auflegen würden, liegt am Tag, und es würde dies nur die jetzt momentane Überproduktion künstlich verewigen.

Daß das Tabakmonopol dem ungarischen Grundbesitz viel genützt hat, beweist, daß die Tabakerzeugung seit dessen Einführung bis 1858 inklusiv sich verdreifacht hat. Große Summen sind dadurch dort in Zirkulation gekommen und werden noch dahin fließen; aber die temporären Nachteile des Monopols, welche sich eben jetzt geltend machen, muß man in den Kauf nehmen.

Der Finanzminister bat schließlich Se. Majestät, aus den von ihm erstatteten Auskünften Ag. entnehmen zu wollen, daß in Absicht auf Lizenzerteilung und Tabakausfuhr dortlandes bereits alles Mögliche geschehen oder eingeleitet worden sei, so daß vorläufig der Erfolg des Verfügten abzuwarten sein dürfte.

Die Minister des Handels und des Kultus traten der Meinung des Finanzministers im wesentlichen bei.

Über den vom Minister des Inneren ausgesprochenen Wunsch, daß die Bevölkerung Ungarns durch Darlegung der faktischen Verhältnisse über den Grund der Maßnahmen aufgeklärt würde, äußerte der Finanzminister , er habe bereits dahin gewirkt, daß diese Belehrung nicht bloß durch Journalartikel, sondern auch durch einen Aufsatz im ungarischen Volkskalender möglichst verbreitet werde.

Der Stellvertreter des Banus FML. v. Šokčević ergriff das Wort, um für Kroatien und Slawonien die fernere Erteilung von Lizenzen auf 3.000 Joche zu vindizieren, nachdem die Finanzverwaltung den Tabakbau dort ganz einzustellen beabsichtigt. Die Steuerfähigkeit mancher Distrikte sei wesentlich dadurch bedingt, zumal in diesen Ländern der Viehstand der Landwirte – sonst eine reiche Erwerbsquelle – auf eine sehr bedenkliche Weise gesunken ist. Der Eindruck auf die Bevölkerung sei umso niederschlagender, als in Ungarn doch nur eine Beschränkung des Tabakbaues eintritt und die Qualität des slawonischen Tabaks eine gute ist.

Der Finanzminister bemerkte hierauf, daß der Entgang des Einlösungspreises der Tabakernte von bloß 300 Joch, um die es sich nur handelt, cdenn nur so viele werden in Slawonien von den 3000 Jochen bebaut, da der Überrest auf die Murinsel entfällt, wo nur eine geringe Beschränkung eintritt,c für das Land wohl kein großes Objekt sein könne, während das Gefälle durch den dortigen Tabakbau wesentlich beeinträchtigt werde, wie die statistischen Tabellen zeigen. Die Tabakgärten din Slawoniend sind nämlich im ganzen Lande zerstreut und können nicht hinlänglich beaufsichtigt werden, was zu sehr vielen Unterschleifen Anlaß gibt. Diese wünscht man aufrechtzuerhalten, die Tabakeinlösung ist nur Nebensache! || S. 179 PDF || Nachdem der Erste Generaladjurant Sr. Majestät Graf Grünne und der Justizminister die Rücksicht auf die öffentliche Stimmung in dem genannten armen Kronlande geltend gemacht und bevorwortet hatten, daß die Reduktion der Lizenzerteilung daselbst wenigstens nicht mit einem Male eintrete, äußerte der Finanzminister , daß, wenn eine schonendere Behandlung der Slawonier in der Ah. Absicht liegt, derselben dadurch entsprochen werden könnte, daß man die Lizenzen vorderhand im Jahre 1859 von 3 auf 2.000 Joch und sofort allmählich bis zur gänzlichen Einstellung, ereduzieren könnte, von denen also ca. 200 Joch auf Slawonien entfallen würdene,3.

II. Sistierung der Eintreibung der Grundsteuer in Ungarn, Kroatien und Slawonien in solchen Fällen, wo eine Überbürdung schon durch die Kommission konstatiert ist

Se. k. k. apost. Majestät geruht zu eröffnen, daß dem Vernehmen nach in Ungarn und dessen Nebenländern bei Fällen von Grundsteuerüberbürdung, welche kommissionaliter konstatiert sind, mit der selbst zwangsweisen Eintreibung der anerkannt überspannten Steuerquoten fortgefahren wird, bis die Ratifizierung den langwierigen Instanzenweg ganz durchgemacht hat, was sehr drückend ist4.

Der Finanzminister referierte hierüber, daß solche Fälle nur selten vorkommen dürften, daß aber, so oft eine Reklamation hierüber an das Finanzministerium gelangt, auf telegraphischem Wege Abhilfe getroffen werde.

Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Albrecht bemerkten, daß es meist Jahre dauert, bis die Reklamation an das Ministerium gelangt, und daß die exekutive Eintreibung [der] notorisch überspannten Steuern sehr hart erscheine. Der Minister des Inneren fügte bei, diese Härte werde wesentlich dadurch gesteigert, daß die indebite und selbst nach eingebrachter Reklamation einmal eingezahlte Steuer dem Grundbesitzer nicht mehr zurückbezahlt wird, obgleich die Überbürdung pro futuro abgestellt würde. Der Kultusminister äußerte, er habe von Fällen gehört, wo der Kontribuent selbst ein gar nicht existierendes Grundstück fortgesetzt versteuern mußte. Wenn überhaupt flagrante Fälle von Steuerüberbürdung selten vorkommen, so dürfte es aber umso weniger einem Anstande unterliegen, die Reklamationskommissionen zu ermächtigen, die fortgesetzte Einhebung des über die Gebühr vorgeschriebenen Steuerbetrages ohne Verzug einzustellen5.

[Ah. E.] Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 17. Jänner 1859.