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Nr. 431 Ministerkonferenz, Wien, 14. Jänner 1858 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 14. 1.), gesehen Bach, Thun, Toggenburg, Bruck, Nádasdy, gesehen Kempen 19. 1., Für Se. Exzellenz den Herrn Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät Kellner.

MRZ. – KZ. 30 –

Protokoll der zu Wien am 14. Jänner 1858 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

[I.] Gesuch des Stephan Palkowitz um Vergütung seiner Einbuße bei der Czegled-Szegediner-Eisenbahn

Der Handelsminister referierte über das erneuerte, Ah. bezeichnete Gesuch des Stephan Palkowitz um eine weitere Vergütung für die beim Eisenbahnbau von Czegled nach Szegedin1 erlittenen Verluste.

In dem Vortrage vom 25. Jänner 1856, KZ. 388, MCZ. 367, hatte der Handelsminister die besonderen Verhältnisse dargestellt, unter welchen jener Bau stattgefunden, und die Gründe nachgewiesen, welche ihn bestimmten, auf eine nachträgliche Vergütung von 115.000 fr. anzutragen. Da der Finanzminister die Ziffer derselben auf 50.000 fr. ermäßigt wissen wollte, kam die Angelegenheit in der Konferenz vom 19. März 1856 2 zum Vortrage und man vereinigte sich in dem Antrage auf 90.000 fr., der sofort auch mit Ah. Entschließung vom 3. April 1856 genehmigt wurde. In einem späteren, der Ah. Bezeichnung gewürdigten Gesuche stellte Palkowitz vor, daß er durch jenen Bau nicht nur sein ganzes Vermögen eingebüßt, sondern noch überdies 27.000 fr. Schulden habe, und der Handelsminister glaubte in dem darüber erstatteten Vortrage vom 2. Jänner 1857, KZ. 33, MCZ. 38, für seine Person zwar auf seine ursprüngliche Ansicht vom 25. Jänner 1856 zurückkommen, jedoch wegen des inmitte liegenden Konferenzgutachtens vom 19. März 1856 einen über dasselbe hinausgehenden Antrag nicht stellen zu dürfen. Durch die hierauf erteilte Ah. Entschließung zur Amtshandlung über jenes Gesuch angewiesen3, erübrigte ihm nichts anderes, als den Bittsteller auf die Ah. Entschließung vom 3. April 1856 zu verweisen. Palkowitz bat, ihm diese Entscheidung nicht zu intimieren4, weil deren Bekanntwerden ihn zuverlässig in den Schuldturm bringen würde. Der Handelsminister glaubte, diese Bitte bewilligen zu können, und Palkowitz war so glücklich, für ein neuerliches Majestätsgesuch die Ah. Bezeichnung zu erlangen. In dem hierüber zu erstattenden Vortrage würde der Handelsminister seinen Antrag vom 25. Jänner 1856 auf Bewilligung der vollen Summe von 115.000 fr., d. i. (nach Abschlag der bereits bewilligten 90.000 fr.) eines Restbetrags von 25.000 fr., in der Rücksicht erneuern, weil dieser Betrag von der eigens zu dem Ende niedergesetzten Kommission nach gewissenhafter Prüfung als derjenige anerkannt worden ist, auf welchen der Unternehmer vermöge der nicht schon beim || S. 286 PDF || Kontraktabschlusse, sondern erst während der Ausführung bekannt gewordenen großen Schwierigkeiten des Baues und der dadurch unbedingt notwendig gewordenen bedeutenden Mehrauslagen zwar nicht von Rechts wegen, aber nach den Forderungen der strengsten Billigkeit Anspruch machen kann. Vorläufig aber erachtete der Handelsminister mit Beziehung auf die Beratung vom 19. März 1856 die Wohlmeinung der übrigen Stimmführer der Konferenz einholen zu sollen.

Der Kultusminister und der Chef der Obersten Polizeibehörde schlossen sich mit Rücksicht auf das Ergebnis der erwähnten Prüfungskommission dem Antrage des Handelsministers an. Der Finanzminister dagegen und mit ihm alle übrigen Votanten der Konferenz fanden, beim Abgang eines rechtlichen Anspruchs des Bittstellers, die für denselben geltend gemachten Billigkeitsgründe durch das Zugeständnis von 90.000 fr. hinlänglich berücksichtigt und – der Ah. Gnade Sr. Majestät unvorgreiflich – zu dem Antrage auf eine weitere Begünstigung umso weniger Grund, als die Verhältnisse des Unternehmers sich seither nicht geändert haben5.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 1. März 1858.