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Nr. 419 Ministerkonferenz, Wien, 3. November 1857 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 3. 11.), gesehen Bach 5. 11., Thun 6. 11., Toggenburg, Bruck, Nádasdy 6. 11., Kempen 7. 11., Für Se. Exzellenz den Herrn Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät Grafen Grünne Kellner 8. 11.

MRZ. – KZ. 3662 –

Protokoll der zu Wien am 3. November 1857 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Belassung der Bezüge des Bezirksvorstehers Althaber

Der Minister des Inneren referierte seinen Antrag vom 26. Oktober 1857, KZ. 4728, MCZ. 4202, wegen Belassung der bisherigen Bezüge (1200 fr.) für den Bezirksvorsteher Franz Althaber bei seiner Versetzung auf einen Adjunktenposten1 und erhielt gegen die Einsprache des Finanzministers die Zustimmung der Majorität der Konferenz aus der Rücksicht, daß Althaber bereits vor seiner Ernennung zum Bezirksvorsteher im Genusse von 1200 fr. stand, mithin, wäre seine Nichteignung für diesen Posten schon damals bekannt gewesen, auch schon damals, wenn er auf einem minderen Posten wäre untergebracht worden, zufolge der Ah. Entschließung vom 14. September 1852 Anspruch auf die Beibehaltung der 1200 fr. gehabt hätte2.

II. Beurlaubung von sieben Klerikern in Ceneda und Treviso

Der Minister des Inneren referierte über die zeuge seines Vortrags vom 23. Oktober 1857, KZ. 4700, MCZ. 4175, zwischen ihm und dem Kultusminister einer-, dann dem Armeeoberkommando andererseits obwaltende Meinungsdifferenz in betreff der andauernden Beurlaubung von sieben Klerikern aus den Diözesen Ceneda und Treviso.

Der Generaladjutant Sr. Majestät FML. Freiherr v. Kellner erklärte sich für die Ansicht des Armeeoberkommandos, daß weder die Militärentlassung, noch die andauernde Beurlaubung dieser Kleriker zu bewilligen wäre, weil für die erstere im lombardisch-venezianischen Rekrutierungsgesetze kein Titel spricht, letztere aber indirekt zu der ersteren führen und zu den bedenklichsten Exemplifikationen Anlaß geben würde, deren Vermeidung umso dringender geboten erscheint, als notorisch im lombardisch-venezianischen || S. 217 PDF || Königreiche in dieser Beziehung arge Mißbräuche vorkommen und das Studium der Theologie zum Vorwande genommen zu werden pflegt, sich der Militärpflicht durch fortgesetzte Beurlaubung so lange zu entziehen, bis die Kapitulationszeit abgelaufen ist, und dann in den weltlichen Stand zurückzutreten, ja nicht selten selbst als Stellvertreter für einen anderen Militärpflichtigen sich engagieren zu lassen. Dieser Meinung trat auch der Chef der Obersten Polizeibehörde in Rücksicht bei, daß die Entlassungs- bezüglich Urlaubswerber erst nach ihrer Assentierung in das theologische Studium eingetreten sind.

Alle übrigen Stimmführer vereinigten sich dagegen mit dem übereinstimmenden Antrage der Minister des Inneren und des Kultus für die Gewährung der Beurlaubung, nachdem durch glaubwürdige Zeugnisse dargetan ist, daß die Bittsteller mit gutem Erfolge Theologie studieren und daß der Mangel an geeigneten Kandidaten des geistlichen Standes in jenen Diözesen bereits fühlbar geworden ist3.

III. Rückkehrbewilligung für Leopold Fülepp

In der laut des Vortrags vom 25. Oktober 1857, KZ. 4710, MCZ. 4186, zwischen den Ministern des Inneren, der Finanzen und der Justiz einer-, dann dem Chef der Obersten Polizeibehörde andererseits bestehenden Meinungsdifferenz über das Gesuch des politischen Flüchtlings Leopold Fülepp um Bewilligung der straffreien Rückkehr und Nachsicht der Vermögenskonfiskation haben sich die mehreren Stimmen der Konferenz dem Antrage auf Gewährung angeschlossen, nachdem der Minister des Inneren hervorgehoben hatte, daß Fülepp nicht so hervorragend graviert ist, um der Ah. Gnade Sr. Majestät, die schon viel schwerer Kompromittierten zuteil geworden, ganz unwürdig zu sein. Der Chef der Obersten Polizeibehörde beharrte dagegen auf seinem abweislichen Antrage, weil Fülepp – außer seiner Tätigkeit als revolutionärer Regierungskommissär – sich an der Verschleppung und Vergrabung der ungarischen Reichskleinodien persönlich beteiligt und aspäter durchausa nichts zu deren Auffindung getan hat4. Mit diesem Antrage war auch der Generaladjutant Sr. Majestät FML. Freiherr v. Kellner einverstanden5.

IV. Verwendung der Einkünfte der Abtei San Michele in Zara

Die Differenzen, welche zeuge des Vortrags vom 3. Oktober 1857, KZ. 4453, MCZ. 3976, zwischen dem Kultus- und dem Finanzminister über die Widmung und Verwaltung des Einkommens der Abtei di San Michele in Monte d’Ugliano in Zara obwalteten, haben sich durch die Erklärung des Finanzministers behoben, dem Antrage des Kultusministers beizustimmen, daß dem Vorhaben des Erzbischofs, dieses Benefizium zur || S. 218 PDF || Dotierung des Knabenseminars zu verwenden, von der Staatsverwaltung kein Hindernis in den Weg gelegt, wegen der Übergabe der dazu gehörigen Güter die weitere Verhandlung gepflogen, bis dahin in der Verwaltung derselben nichts geändert und nur die Verwendung ihrer Einkünfte zu Stipendien zugestanden und das aus den Interkalarien erwachsene Kapital an den Religionsfonds abgegeben werde6.

V. Beitrag für die evangelische Schule in Oberschützen

In der zwischen dem Unterrichts- und dem Finanzminister bestehenden Meinungsverschiedenheit über den für die evangelischen Lehranstalten zu Oberschützen aus dem Staatsschatze zu gewährenden Beitrag von jährlich 500 fr. erweiterte der Finanzminister sein Zugeständnis zwar auf zehn Jahre der Beitragsleistung, beharrte dagegen im Grundsatze auf einer nur temporären Beihilfe, weil es sich nach den Vorlagen mehr um eine temporäre Verlegenheit handelt (welcher nach dem Erachten des Chefs der Obersten Polizeibehörde etwa durch eine Kapitalsbewilligung ein für allemal abgeholfen werden könnte), dann weil er sich von seinem Standpunkte aus verpflichtet fühlt, den Staatsschatz gegen eine immerwährende Belastung mit einer ihm nicht zukommenden Ausgabe zu verwahren.

Dagegen glaubte der Kultus- und Unterrichtsminister seinen Antrag auf eine fortdauernde Beitragsleistung der Zustimmung der Konferenz und der Ah. Genehmigung Sr. Majestät umso mehr empfehlen zu dürfen, als bei dem nachgewiesenen Stande der eigenen Einkünfte der Anstalt auch nach Verlauf von zehn Jahren die Ah. Gnade Sr. Majestät wieder würde in Anspruch genommen werden müssen und es den Protestanten in Ungern gegenüber aus politischen Rücksichten rätlich ist, daß die Regierung die ihnen gewährten Gaben auf eine Art gebe, die auf Anerkennung rechnen kann7.

VI. Beitrag für das Musikkonservatorium in Mailand

Um den Staatsschatz gegen perpetuierliche Belastung mit ihm fremden Auslagen in Schutz zu nehmen, erklärte der Finanzminister auf seinem im Vortrage des Unterrichtsministers vom 22. September 1857, KZ. 4259, MCZ. 3780, ersichtlichen Einraten den für die Bibliothek des Musikkonservatoriums in Mailand beantragten Beitrag von jährlich 600 Lire auf drei Jahre zu beschränken, beharren zu müssen, welchem Einraten sich auch der Justizminister anschloß.

Nachdem nun aber die Anschaffung von Musikalien ein bleibendes Bedürfnis ist, für welches nach dem Ablauf der zugestandenen drei Jahre von neuem gesorgt und die Ah. Gnade mit einem abermaligen au. Vortrage angerufen werden müßte, mithin – wie der tg. gefertigte Präsident der Konferenz hinzusetzte – der diesfällige Betrag so lang nötig sein wird, als die Anstalt selbst besteht, glaubte der Unterrichtsminister seinen Antrag auf || S. 219 PDF || unbeschränkte Gewährung der Dotation der Ah. Genehmigung Sr. Majestät empfehlen zu dürfen8, 9.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, 12. November 1857.