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Nr. 401 Ministerkonferenz, Wien, 26. Mai 1857 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 26. 5.), Bach, Thun, Toggenburg, Bruck, Nádasdy, Kempen, Kellner.

MRZ. – KZ. 1892 –

Protokoll der zu Wien am 26. Mai 1857 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Bequartierungserleichterung für Lemberg

Der Minister des Inneren referierte über die Meinungsverschiedenheit, welche zeuge seines Vortrags vom 22. April 1857 (KZ. 1598, MCZ. 1446) zwischen ihm einer-, dann dem Finanzminister und dem Armeeoberkommando andererseits in betreff der Bestreitung der Zinse für die in Lemberg gemieteten Quasikasernen und Stallungen aus dem Militärärar noch durch drei Jahre obwaltet.

Indem der Minister des Inneren diesen seinen Antrag als das einzige Auskunftsmittel, um der Stadtgemeinde Lemberg bei ihrer bedrängten ökonomischen Lage und der Unmöglichkeit, ihr aus dem Landesfonds eine Beihilfe zu leisten, die angesuchte Erleichterung ohne Beeinträchtigung des Prinzips der Bequartierungsnorm zu gewähren, der Ah. Gnade Sr. Majestät empfehlen zu können erachtete, glaubten sowohl der Finanzminister als auch der Generaladjutant Sr. Majestät FML. Freiherr v. Kellner in Festhaltung der Grundsätze der Bequartierungsvorschriften1 und zur Vermeidung der sonst unausbleiblichen Konsequenzen umso mehr auf der gegenteiligen Ansicht beharren zu müssen, als der Stadt durch die Anwesenheit der Garnison nicht unerhebliche indirekte Vorteile erwachsen, als ihr ferner durch die Übernahme der von der Militärverwaltung abgeschlossenen, erst mit Ende 1860 ablaufenden Mietkontrakte von Seite der Militärverwaltung eine Erleichterung schon zuteil geworden ist, eine weitere durch den Abschluß der im Zuge befindlichen Verhandlung über die Regelung der Militärquartierzinse in Aussicht steht2, und nach dem Erachten des Finanzministers auch noch durch Verminderung des Truppenstandes verschafft werden könnte. Aus diesen Rücksichten und da nach der Bemerkung des Justizministers auch in Ungern bisher grundsätzlich die ganze Last der Einquartierung die Hausbesitzer und beziehungsweise die Gemeinden getroffen hat und von ihnen auch anstandslos getragen worden ist, da ferner, wie der Handelsminister bemerkte, bei der bis 1860 noch dauernden teilweisen Erleichterung die Stadt Zeit hat, sich die erforderlichen Mittel, namentlich durch Verzehrungssteuerzuschläge, zu verschaffen, || S. 102 PDF || und eine absolute Unerschwinglichkeit der ihr prinzipiell obliegenden Leistung nicht nachgewiesen ist, haben sich die übrigen Stimmen der Konferenz der Meinung des Finanzministers und des Armeeoberkommandos angeschlosssen.

Der Minister des Inneren aber nahm hieraus Anlaß zu dem Antrage, daß Se. Majestät zu bitten wären, die Verminderung des von 5000 auf 10.000 Mann gestiegenen Truppenstands in Lemberg Ag. zu bewilligen, dann daß die Verhandlung wegen Regulierung der Militärquartierzinse möglichst beschleunigt werden möge, indem er sich übrigens vorbehielt, im Fall des Bedarfs wegen der nötigen Zuschläge auf die indirekten Steuern zur Deckung der außerordentlichen Bedürfnisse der Stadt Lemberg das Erforderliche einzuleiten3.

II. Kriegsschadenvergütung für die Gemeinde Jalmico

In der Differenz zwischen dem Minister des Inneren einer-, dann dem Finanzminister und dem Armeeoberkommando andererseits wegen der von dem ersteren unterm 27. April 1857, KZ. 1687, MCZ. 1528, für die Gemeinde Jalmico beantragten gnadenweisen Vergütung eines Kriegsschadens mit 20.000 fr., haben sich alle übrigen Stimmen der Konferenz mit dem ablehnenden Einraten des Finanzministers und des Armeeoberkommandos vereinigt, indem, wie der Finanzminister bemerkte, das Dorf Jalmico nicht aus strategischen Rücksichten, sondern bei dem Angriffe der k. k. Truppen auf die von dort ausbrechenden italienischen Insurgenten zerstört wurde, also nicht mit dem als Beispiel berufenen Visco verglichen werden kann und solche Kriegsbeschädigungen unter gar keinen Umständen Anspruch auf eine Vergütung geben4.

III. Bauherstellungskostenbeitrag für das Innsbrucker Damenstift

Die Differenz zwischen dem Minister des Inneren und dem Finanzminister wegen Bestreitung der mit 10.300 fr. berechneten Kosten für Bauherstellungen im Innsbrucker Damenstifte (Vortrag vom 13. Mai 1857, KZ. 1992, MCZ. 1806) aus dem Staatsschatze hat sich in der Hauptsache durch die Erklärung des Finanzministers behoben, daß er unter den vom Minister des Inneren dargestellten Verhältnissen des Stiftes dem Antrage beitrete, Se. Majestät zu bitten, Allerhöchstdieselben wollen dem Stifte aus Gnade einen angemessenen Beitrag zu bewilligen geruhen, welchen der Minister des Inneren unter Beistimmung der übrigen Votanten in der runden Summe von 10.000 fr. vorzuschlagen sich erlaubte5.

IV. Bestellung der Kommission zur Entscheidung der Rückkehrgesuche nichtitalienischer politischer Flüchtlinge

Mit Beziehung auf die von Sr. Majestät in der unter dem Ah. Vorsitze am 17. April 1857 (Protokoll Nr. 1368 sub II) abgehaltenen Ministerkonferenz erteilte Ah. Weisung, alle Gesuche nichtitalienischer politischer Flüchtlinge um straffreie Rückkehr durch die k. k. Missionen an eine eigens hiefür zu bestellende Kommission einzusenden, welche sich an ein zu verfassendes Verzeichnis über die von der Rückkehr definitiv oder zeitlich Ausgeschlossenen zu halten und sonach über die Gesuche zu entscheiden, bei geteilten Meinungen aber die Ah. Schlußfassung einzuholen habe, brachte der Minister des Inneren zur Kenntnis der Konferenz, daß diese Verzeichnisse avon der Obersten Polizeibehördea bereits verfaßt worden seien und es sich nunmehr um die Zusammensetzung der Kommission handele.

Solange die Rückkehrgesuche der Verhandlung bei den Ministerien selbst vorbehalten waren, wurden sie vom Ministerium des Äußern an jenes des Inneren geleitet, welches nach Rücksprache mit dem Chef der Obersten Polizeibehörde und, soweit es sich um Verurteilte oder eines Verbrechens Beinzichtigte handelte, nach Rücksprache mit dem Justizminister, endlich, sofern es Nachsichten des Vermögensverfalls oder Sequesters betraf, auch mit dem Finanzminister den Vortrag an Se. Majestät erstattete. Diesem Vorgange analog würde die Ah. angeordnete Kommission unter dem Vorsitze eines Sektionschefs des Ministeriums des Inneren (Fürst Lobkowitz) und je einem Abgeordneten der Obersten Polizeibehörde, dann der Ministerien der Justiz, der Finanzen und des Äußern zu konstituieren und anzuweisen sein, nach dem Ah. Befehle vom 17. April 1857 das Amt zu handeln.

Die Konferenz war mit diesem Antrage einverstanden, und nachdem die Kommissionsmitglieder von Seite der Obersten Polizeibehörde und des Justizministerii bereits bezeichnet sind, würde dem Minister des Inneren nur mehr erübrigen, auch die Ministerien des Äußern und der Finanzen um Bekanntgebung der von ihnen zu Bestellenden zu ersuchen6.

Der Chef der Obersten Polizeibehörde deutete darauf hin, ob es nicht zur Vermeidung zeitraubender Schreibereien angemessen wäre, den k. k. Missionen im Auslande, bloß zu ihrer eigenen Benehmungswissenschaft und ohne Verlautbarung die gedachten Verzeichnisse mitzuteilen, damit sie Gesuche von definitiv von der Rückkehr Ausgeschlossenen ohne weiters zurückweisen könnten. Der tg. gefertigte Minister des Äußern erklärte sich jedoch gegen diesen Vorschlag, weil er nicht im Sinne der Ah. Weisung vom 17. April gelegen ist.

V. Zulage für Schulrat Dr. Balthasar Poli

Die Differenz zwischen dem Unterrichtsminister und dem Finanzminister wegen Bewilligung einer Zulage von 500 fr. für den nach Mailand zu sendenden Schulrat Dr. Balthasar Poli (Vortrag vom 14. Mai 1857, KZ. 2106, MCZ. 1903) wurde durch die Erklärung des Finanzministers behoben, daß er, wenn, wie der Unterrichtsminister darstellte, || S. 104 PDF || ein anderer Ausweg nicht gefunden werden kann, der Lombardie einen ganz geeigneten Schulrat zu verschaffen, jenem Antrage nicht entgegentreten wolle7.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Laxenburg, den 11. Juni 1857.