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Nr. 360 Ministerkonferenz, Wien, 9. August 1856 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 9. 8.), Bruck, Toggenburg; abw. Bach, K. Krauß, Thun.

MRZ. – KZ. 2964 –

Protokoll der Ministerkonferenz am 9. August 1856 unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Bemessung der Verzehrungssteuer vom Branntwein nach Maßgabe der einfacheren oder künstlichen Werksvorrichtungen

Mit Ah. Entschließung vom 29. Junius 1856 wurde dem Finanzminister aufgetragen, ein Gutachten zu erstatten, ob für die Zukunft nicht das Ausmaß der Verzehrungssteuer auf gebrannte geistige Flüssigkeiten, soweit solche von mehlichten oder nicht mehlichten Stoffen bemessen wird, mit verschiedenen Beträgen zu bestimmen wäre, je nachdem sich zur Bereitung der geistigen Flüssigkeiten einfacher oder künstlicher Werksvorrichtungen bedient wird1.

Der Finanzminister hat gemäß Ah. Befehles über diese Frage einige Gefällsbehörden in Kronländern, welche hiebei besonders beteiligt sind, vernommen, welche einstimmig eine solche Ungleichheit der Besteuerung nach Maß der verwendeten Brennapparate als nicht angezeigt und deren Einführung als einen wahren Rückschritt in dem bisher mit Erfolg beobachteten System bezeichneten. Zudem sei auch die Bestimmung der Grenzlinie unter den Apparaten sehr schwierig.

Bei diesen mit der eigenen Ansicht des Finanzministers vollkommen übereinstimmenden Äußerungen der Gefällsbehörden gedächte Freiherr v. Bruck sich in seinem zu erstattenden au. Antrage ebenfalls gegen eine solche ungleiche Besteuerung auszusprechen, womit die anwesenden Konferenzmitglieder völlig einverstanden waren2.

II. Tarif der Verzehrungssteuer von geistigen Flüssigkeiten

Der Finanzminister referierte ferner im Nachhange zur Konferenzberatung am 3. Juni 1856 und in Gemäßheit [der] Ah. Entschließung vom 3. Julius 1856 über die Tarifsätze, welchen die Erzeugung gebrannter geistiger Flüssigkeiten bei der neuen Regulierung zu unterziehen wäre3.

Das Steuerausmaß für einen Eimer Maischraum, bei Anwendung mehlichter Stoffe aund Steinobsta wäre mit 18 Kreuzer zu bemessen, somit erstereb um 4 Kreuzer zu || S. 166 PDF || erhöhen, cletzteres um 3 Kreuzer herabzusetzenc ; dagegen aber bei Anwendung von dKernobst als z. B.d Äpfeln, Kornelkirschen und Biertrebern von 14 auf 12 Kreuzer, bei Anwendung von Weintrebern aber selbst von 14 auf 9 Kreuzer herabzusetzen. Die Besteuerung der Branntweinerzeugung aus Abfällen von Zuckerraffinenen etc. würde unverändert bleiben.

Die beiden übrigen Minister waren sowohl mit den Tariferhöhung als mit den, durch zu erzielende nationalökonomische Vorteile motivierten Tarifserniedrungen einverstanden, wonach der Finanzminister ohne Verzug die Ah. Genehmigung der Tarifregulierung ansuchen wird, um noch vor dem Beginne des Verwaltungsjahres 1856 alle Voreinleitungen treffen zu können4.

III. Aufhebung der zwangsweisen Gold- und Silbereinlösung

Schließlich erwirkte der Finanzminister die Zustimmung der Konferenz zu dem bei Sr. Majestät au. zu stellenden Antrage wegen Aufhebung der zwangsweisen Ablieferung des Gold- und Silberertrags aus den Bergwerken an den Staat. Diese Einrichtung aus einer längstvergangenen Zeit und auf nicht mehr vorhandene Verhältnisse berechnet, hat jetzt nicht nur keinen reellen Nutzen mehr, sondern wirkt vielmehr schädlich, indem sie die schwunghafte Betreibung des Bergbaues auf edle Metalle lähmt und verhindert, daß sich Kapital und Unternehmungsgeist dieser reichen und noch zu wenig aufgeschlossenen Quelle des Nationalreichtums in den östlichen Kronländern zuwende.

Gegen den Inhalt des vom Finanzminister vorgelesenen Entwurfs des diesfälligen Ah. Patentes ergab sich keine Erinnerung5.

Am 9. August 1856. Gr[af] Buol. Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, 18. August 1856.