MRP-1-3-04-0-18551121-P-0317.xml

|

Nr. 317 Ministerkonferenz, Wien, 21. November 1855 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Buol 12. 11.), Bach, Krauß, Toggenburg, Bruck; abw. Thun.

MRZ. – KZ. 3694 –

Protokoll der am 21. November 1855 unter dem Ah. Vorsitze Sr. k. k. apost. Majestät abgehaltenen Konferenz.

I. Verbot der Ausfuhr von Pferden, Salpeter, Schwefel, Blei, Cerealien und Heu

Se. Majestät der Kaiser geruhten die Opportunität der Erlassung einiger Ausfuhrverbote zur Sprache zu bringen, und zwar 1. die Frage über die Erlassung eines allgemeinen Verbots der Pferdeausfuhr aus der Monarchie mit Rücksicht auf die von Sardinien und England bisher gemachten bedeutenden Pferdeankäufe, welche großbritannischerseits noch fortgesetzt werden, dann auf den Umstand, daß es weder in militärischer noch nationalökonomischer Beziehung wünschenswert erscheint, im schon jetzt vorauszusehenden Falle einer weiteren größeren || S. 182 PDF || Reduktion des Armeepferdestandes auch diese Pferde dem Inlande durch die Ausfuhr für immer entzogen zu sehen1.

Nachdem der Minister des Äußern die Erlassung eines Pferdeausfuhrverbotes in politischer Beziehung nicht bloß als zulässig, sondern selbst als zweckdienlich dargestellt hatte, bemerkte er, daß es ihm erwünscht schiene, wenn das Verbot noch früher erlassen würde, als die Reduktionen stattfinden, damit auf diese Weise dem Einschreiten fremder Regierungen bezüglich der Pferdeausfuhr im vorhinein begegnet werde. aSo sehr er überhaupt gerne die Vorteile eines möglichst freien Gesetzes für alle Produkte des Handels anerkenne, es ihm doch bedenklich erscheine, einem solchen Prinzipe unbedingt zu huldigen, sobald die Nachbarstaaten in entgegengesetzter Richtung vorangehen. Der Umstand dann, daß die Pferdeausfuhr sich meistens nur auf Wallachen beschränke und die Stuten im Lande verbleiben, sei allerdings beruhigend, soweit es die Pferdezucht beträfe; es handle sich aber auch darum, daß für alle Fälle der volle Bedarf dienstfähiger Pferde für die Armee gewahrt seia . Der Minister des Inneren bemerkte, daß nach den ihm vorliegenden – jedoch allerdings nicht bis in die neueste Zeit reichenden – Daten die Pferdeausfuhr noch keineswegs eine beunruhigende Höhe erreicht habe und es daher angezeigt sein dürfte, noch vorläufig zu erheben, wie sich diese Ausfuhr bis jetzt faktisch gestaltet habe.

Die Minister des Handels , der Finanzen und der Justiz waren des Erachtens, daß die Erlassung eines Pferdeausfuhrverbots für den Fall neuer Ärarialpferdeverkäufe durch die Vorsicht geraten erscheine, um die Deckung des Armeebedarfs eventuell zu sichern und auch um die inländische Pferdezucht vor Beeinträchtigung zu bewahren. Die Festsetzung eines angemessenen Termins, allenfalls bis 1. Jänner 1856, sei jedoch dabei angezeigt, damit die bereits von England hier angekauften Pferde bis dahin noch ausgeführt werden können. Se. Majestät der Kaiser erklärten in dieser Richtung der baldigen Erstattung von Anträgen entgegen zu sehen.

2. Ausfuhr von Salpeter, Schwefel und Blei nach Rußland2.

Der Minister des Äußern bemerkte, daß die bedeutenden Quantitäten an Kriegsbedarf dieser Art, welche dem Vernehmen nach aus Österreich nach Rußland geführt würden, von den Westmächten mißliebig herausgehoben worden seien.

Der Minister des Inneren äußerte, daß er vor dem definitiven Beschlusse eines Ausfuhrverbotes für diese Artikel an der russischen Grenze noch die zwei Punkte näher erörtert werden dürften: a) ob wirklich die dortige Ausfuhr an || S. 183 PDF || solchen Gegenständen eine bedeutende Höhe erreicht habe, und b) ob aus dieser Ausfuhr – die meist nur transito erfolgt – etwa eine Schmälerung des Bedarfes an derlei Artikel für die k. k. Armee zu besorgen sei. Se. Majestät der Kaiser geruhten zu befehlen, daß über diese Frage nach reifer Erwägung der Verhältnisse Vortrag erstattet werde3.

3. Ausfuhr von Cerealien aus der Monarchie überhaupt4.

Der Minister des Inneren setzte auseinander, daß weder die Preise der Brotfrüchte noch jener des Fleisches eine solche Höhe erreicht haben, daß ein Mangel zu besorgen wäre. Im Gegenteile gewähren jetzt die gutgeratenen Kartoffeln eine ergiebige Nachhilfe zur Ernährung der Massen, welche in früheren Jahren fehlte. Die freie Kornausfuhr komme vor allem dem Urproduzenten, indirekt aber auch den meisten übrigen Klassen zugute; sie wirke jetzt auch fühlbar auf die Verbesserung der Valuta. Minister Baron Bach könne daher nur vor der Erlassung eines Verbotes abraten, dessen Folgen am Ende – wie im lombardisch-venezianischen Königreiche – statt einer Verminderung selbst eine Preissteigerung sein würde5. Die Minister des Handels und der Finanzen sprachen sich im selben Sinne aus.

4. Ausfuhr von Heu über Triest.

Se . k. k. apost. Majestät äußerten, daß in Triest namhafte Heuquantitäten nach der Krim verschifft werden, und die Zufuhr dieses Artikels nach jenem Seeplatze fortwährend so bedeutend ist, daß die Erwägung angezeigt wird, ob nicht ein hemmendes Einschreiten rätlich sei.

Der Minister des Inneren erinnerte, daß nach den ihm vorliegenden – freilich älteren – Daten die Größe des Heuexportes aus Triest nicht beunruhigend scheine, wenngleich zeitweise die pferdhaltenden Parteien in Triest durch die Preissteigerung leiden mögen. Der Gewinn an diesem Ausfuhrhandel komme nicht bloß den Landwirten, sondern auch den Fuhrleuten und Reedern zugute. Der Finanzminister trat dieser Ansicht bei, während der Handelsminister die Besorgnis ausdrückte, daß die Viehzüchter in einem großen Rayon um Triest bund selbst in Krain, Kärnten und Steiermarkb sich durch die hohen Preise verlocken lassen dürften, ihre Heuvorräte dergestalt zu schmälern, daß sie ihren Viehstand zu reduzieren gezwungen sein werden, was in ökonomischer Beziehung und wegen der verminderten Fleischproduktion ein wesentlicher Nachteil wäre.

Se. Majestät geruhten zu bemerken, diese Frage sei dermal zur Entscheidung noch nicht reif, und man habe daher die diesfalls fehlenden Daten einzuholen6.

II. Grundsteuernachlaß für einige Veroneser Gemeinden aus Anlaß der Traubenkrankheit

Se. k. k. apost. Majestät geruhten eine Bitte mehrerer Veroneser Gemeinden um Grundsteuernachlaß aus Anlaß der Traubenkrankheit zur Sprache zu bringen7. Nachdem der Finanzminister erklärt hatte, daß er zugunsten dieser Kontribuenten8 – insofern sie auf ihren Gründen ausschließend Weinbau treiben – einen au. Gnadenantrag zu stellen beabsichtige, äußerten Se. Majestät der Kaiser , daß Allerhöchstdieselben der baldigen Erstattung eines diesfälligen Antrages entgegensehen und gewärtigen, daß den Bittstellern die Erleichterung nicht unter solchen Modalitäten zugewendet werde, welche die Wohltat so weit hinausschieben wie bei den im gleichen Falle befindlichen Tiroler Gemeinden9.

III. Zigarrenerzeugung durch weibliche Sträflinge

Se. Majestät ließen Allerhöchstsich Auskunft über die Hindernisse erstatten, welche der Einführung der Zigarrenerzeugung cin den Strafanstalten überhaupt und besondersc in den von geistlichen Orden geleiteten weiblichen Strafanstalten im Wege stehen. Nachdem die Minister des Inneren und der Finanzen darüber referiert hatten, wobei der Minister des Inneren insbesondere darauf hinwies, daß, dfalls man es auch mit männlichen Arbeitern versuchen könnted, ein Versuch dieser Fabrikation bei der Strafanstalt zu Stein wegen des ein unmittelbarer Nähe der Strafanstalte vorhandenen Fabrikslokals, fmit weiblichen Arbeitern aber in einer der näheren bereits mit bestem Erfolg bestehenden weiblichen Ordensstrafanstaltenf leicht und mit geringen Kosten ausführbar, aus polizeilichen Rücksichten aber besonders wünschenswert wäre, geruhten Se. Majestät Ah. zu befehlen, daß sich die Minister des Inneren und der Finanzen zum Behufe der versuchsweisen Einführung der Zigarrenerzeugung in einer Strafanstalt miteinander ins Einvernehmen setzen10.

[Wien] am 22. November 1855. Gr[af] Buol. Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 28. November 1855.