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Nr. 311 Ministerkonferenz, Wien, 20. Oktober 1855 – Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 20. 10.), Bach (21. 10.), Thun (21. 10.), K. Krauß, Toggenburg, Bruck.

MRZ. – KZ. 3690 –

Protokoll I der zu Wien am 20. Oktober 1855 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen von Buol-Schauenstein.

I. Textierung des Patents zur Kundmachung des Konkordats

Um über die in der Konferenz vom 16. d. M. sub I zum Texte des Entwurfs eines Patents zur Kundmachung des Konkordats vorgeschlagenen stilistischen Modifikationen die Ansichten sämtlicher Stimmführer der Konferenz zu konstatieren und hiernach Sr. Majestät den im Sinne der Majorität der Konferenz ausgearbeiteten Entwurf zur Ah. Schlußfassung vorlegen zu können, brachte der tg. gefertigte Minister des Äußern den gedachten Entwurf zur definitiven Feststellung der Redaktion zur Abstimmung.

Dieselbe ergab folgende Resultate:

Zu dem Antrage: 1. statt „unter dem Beistande des Allerhöchsten“ zu setzen „durch die Fügung der göttlichen Vorsehung“ erklärte der Kultusminister , seine Textierung darum vorzuziehen, weil dadurch die Idee ausgedrückt werden soll, daß es Sr. Majestät durch Gottes Beistand gelungen, die bei Allerhöchstihrer Thronbesteigung bestandenen Gefahren und Spaltungen glücklich zu überwinden – wogegen sich die übrigen Votanten für die vorgeschlagenen Modifikation erklärten, nachdem ja auch diese Ereignisse als eine Fügung der Vorsehung angesehen werden müssen.

Mit der Modifikation 2. statt „zu befestigen oder zu erneuern“ zu setzen „zu erneuern und zu befestigen“ erklärten sich sämtliche Minister einverstanden; auch gegen die

3. angetragene Hinweglassung des Wortes „durchgreifend“ fand niemand etwas einzuwenden.

4. Bei der Stelle „welche Uns die Bischöfe als die dringendsten bezeichneten“, worauf der Kultusminister aus den im Protokolle vom 16. [d. M.] angeführten Gründen fortan bestand, erklärte sich der Justizminister , wie damals so auch itzt, für den ganz einfachen Satz „welche Wir als die dringendsten erkannt haben“, wogegen die Majorität dem vom Minister des Inneren vorgeschlagenen Texte: „welche Wir nach Einvernehmung der Bischöfe jener Länder als die dringendsten erkannt hatten“ beistimmte.

Dem Vorschlage 5. statt „in den Händen der Bischöfe ruht“, auf welcher mehr objektiven, der Tatsache entsprechenderen Textierung der Kultusminister beharrte, zu setzen „den Bischöfen anvertraut ist“, schlossen sich alle übrigen Stimmen an.

Gegen die 6. angetragene Weglassung der Worte „der Wünsche und Anträge“ ergab sich von keiner Seite ein Anstand.

|| S. 149 PDF || 7. Bei der von der Majorität unterm 16. d. M. angetragenen Weglassung des Satzes „und die darauf gegründeten etc.“ bis „maßgebend“ bleibt es.

8. Die vom Minister des Inneren vorgeschlagene Modifikation, statt der Worte „haben etc. volle Gesetzeskraft“ zu setzen „in volle Gesetzeskraft zu treten“ wurde von der Majorität einschließlich des Kultusministers angenommen; nur der Justizminister würde die Worte „in Wirksamkeit zu treten“ vorziehen, weil in der Regel alle Gesetze erst 30 Tage nach deren Kundmachung in Wirksamkeit treten, hier aber verordnet wird, daß dieses schon von dem Zeitpunkte der Kundmachung an geschehen soll.

9. Gegen die zum Schlusse des Patents vorgeschlagene Vollziehungsklausel: „Mit der Durchführung etc. ist Unser Minister für Kultus etc. im Einvernehmen mit den übrigen etc. und Unserem Armeeoberkommando beauftragt“ wurde nichts erinnert. Nach diesen Beschlüssen wird der Entwurf mit den entsprechenden Alternativen der Ah. Schlußfassung Sr. Majestät vorgelegt werden1.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 5. November 1855.