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Nr. 293 Ministerkonferenz, Wien, 12. Juni 1855 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr, VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 12. 6), Bach, K. Krauß, Toggenburg, Bruck; außerdem anw. Thun.

MRZ. – KZ. 2331 –

Protokoll der zu Wien am 12. Juni 1855 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Verbot der Ausfuhr von Pferden.

Gegenstand der Beratung war die von der Armeeverwaltung dringend in Anregung gebrachte Erlassung des Verbotes der Ausfuhr von Pferden.

In der Voraussetzung, daß sich ein solches Verbot im militärischen Interesse als unumgänglich notwendig darstellte, war der Handelsminister mit den Ministern des Inneren, der Finanzen und des Äußern in Verhandlung getreten1. Dieselben haben erklärt, daß unter der obigen Voraussetzung ihrerseits kein Anstand dagegen bestünde, nur der Minister des Äußern hat mit Bezug auf die wegen Zurücknahme des von Preußen erlassenen Pferdeausfuhrverbots noch anhängige Unterhandlung erklärt, daß vorderhand die deutschen Bundesstaaten und Preußen insbesondere von der angetragenen Maßregel ausgenommen bleiben sollten. Der Handelsminister glaubte sonach die Erlassung dieses Verbotes unter der erwähnten Einschränkung in der Konferenz mit dem Beifügen in Antrag bringen zu sollen, daß bezüglich der Wirksamkeit desselben gegen Italien die zur Lega doganale gehörigen Staaten unter einem davon in Kenntnis gesetzt werden müssen, nachdem zu deren vertragsmäßig vorläufigen Einvernehmung wegen der angegebenen Dringlichkeit der Sache nicht mehr Zeit wäre.

Bei der Abstimmung erklärte sich jedoch der Minister des Inneren gegen ein solches beschränktes Verbot; bliebe Deutschland, beziehungsweise Preußen, welches den eigentlichen Anlaß dazu gegeben hätte, davon ausgenommen, so verliert die Maßregel ihre ganze Bedeutung, indem die Ausfuhr nach anderen Staaten nicht beträchtlich ist; jedenfalls sollte nach seiner und des Justiz- und [ des ] Finanzministers Meinung, vorerst durch eine Vernehmung der Zollämter in Triest und in der Lombardei erhoben werden, ob die Ausfuhr von Pferden von dort wirklich beträchtlich sei.

Ein neues Moment – setzte der tg. gefertigte Minister des Äußern hinzu – gegen die Maßregel überhaupt ergibt sich endlich aus der höchst wahrscheinlich bevorstehenden Reduktion des Pferdestandes bei der k. k. Armee selbst2. Sie wird hiernach selbst ihre minder brauchbaren Pferde veräußern, und es wird sonach statt einer Beschränkung des Verkehrs mit Pferden vielmehr darauf ankommen, selbe durch Erweiterung des Marktes besser verwerten zu können. Demnach vereinigten || S. 86 PDF || sich alle Stimmen in der Ansicht, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen auf die Erlassung eines Pferdeausfuhrverbots überhaupt nicht anzutragen, indessen aber die oben angedeutete zollämtliche Auskunft abzuverlangen sei3.

A[h]. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Laxenburg, 12. Juli 1855.