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Nr. 291 Ministerkonferenz, Wien, 9. Juni 1855 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 9. 6.), Bach (12. 6.), Thun, K. Krauß, Toggenburg, Bruck.

MRZ. – KZ. 1759 –

Protokoll der zu Wien am 9. Juni 1855 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Wiederherstellung der Zentralkongregation im lombardisch-venezianischen Königreich

Der Minister des Inneren referierte über die vom Generalgouverneur des lombardisch-venezianischen Königreiches in Antrag gebrachte Reaktivierung der Zentralkongregationen in dem genannten Königreiche.

In der Hauptsache sollen dieselben, nach den Bestimmungen des Ah. Patents von 1815 konstituiert werden1. Abweichend davon wird beantragt von Seite des Feldmarschalls Grafen Radetzky:

a) die Zuziehung der beiden Erzbischöfe von Mailand und Venedig und eventuell deren Stellvertreter, damit die Kirche mit Rücksicht auf ihre Stellung zum Staate dabei ihre Vertretung finde;

b) von Seite des Statthalters der Lombardei2: die direkte Ernennung der Mitglieder von Sr. Majestät; endlich soll

c) der Wirkungskreis der beiden Körperschaften zum Gegenstande einer besonderen Verhandlung gemacht werden.

Was die Wiedereinführung der Zentralkongregationen betrifft, so hat sich in thesi sowohl der Minister des Inneren als auch die Konferenz einstimmig mit dem Antrage einverstanden erklärt.

In betreff des Antrags ad a) wegen Berufung der Erzbischöfe in die Kongregationen erklärte der Minister des Inneren sich hiermit nicht vereinigen zu können, weil sie eine Abweichung von dem Hauptgrundsatze, diese Institute in ihrer ursprünglichen, im Lande eingebürgerten und beliebten Form einzuführen, enthielte, dem Wesen derselben nicht entspräche und zu einem Präjudiz rücksichtlich der Vertretung der Geistlichkeit in den Provinzialkongregationen und Gemeinden Anlaß gäbe, welche ebenfalls gesetzlich nicht besteht.

Der Handelsminister , als vormaliger Gouverneur des Venetianischen3, war mit der Ansicht des Ministers des Inneren umso mehr einverstanden, als eine Berufung der Erzbischöfe in die Zentralkongregationen gegen alle Begriffe über || S. 80 PDF || die Stellung des Klerus im Lande zur Regierung sein und dem Institute der Kongregationen selbst, die sich lediglich mit administrativen und Gemeindeangelegenheiten befassen, keinen Vorteil gewähren würde.

Ebenso erklärte sich der Kultusminister mit dem Minister des Inneren für die Nichtbeiziehung der beiden Metropoliten, welche nur in dem Falle angezeigt wäre, wenn man aus den Kongregationen eigentliche ständische Institute bilden wollte. Sofort haben sich auch die übrigen Stimmführer dieser Meinung angeschlossen.

ad b) Die Art der Berufung der Mitglieder hätte nach der Ansicht des Ministers des Inneren unverändert nach den Bestimmungen des Patents von 1815 zu verbleiben. Die Regierung, welche aus den gewählten Kandidaten den Deputierten ernennt, hat die Wahl in ihrer Hand. Es wäre unpolitisch, ein Mißtrauen gegen die Wählenden zu zeigen. Auch in dieser Beziehung stimmte die Konferenz dem Antrage des Ministers bei und der Handelsminister setzte noch hinzu, daß er zwar in dem als Statthalter hierwegen abgegebenen Gutachten eine Beschränkung der Anzahl der Deputierten von 24 auf 16 für angemessen erachtet hätte, indessen mit Rücksicht auf die hervorgehobene Wichtigkeit der unversehrten Wiederherstellung des Instituts auf dieser seiner Meinung nicht mehr bestehe.

ad c) Die Vorbehaltung der nachträglichen näheren Bestimmung des Wirkungskreises ist nach dem einstimmigen Erachten der Konferenz durch die mittlerweile eingetretenen Änderungen in einigen, die Kompetenz der fraglichen Vertretungskörper berührenden Verwaltungszweigen, namentlich in der Steuerverfassung, dann durch die seit 1848 den Provinzialkongregationen mit bestem praktischem Erfolge eingeräumten erweiterten Wirkungskreise, und infolge der Errichtung der Landesfonds begründet4.

II. Verbot der Ausfuhr von Schlachtvieh

Wie schon früher in Ansehung der Pferde ist neuerlich auch wegen des Schlachtviehes die Erlassung eines Ausfuhrverbotes von Seite der Militärverwaltung in der Rücksicht beantragt worden, weil von Seite Preußens bedeutende Bestellungen daran gemacht worden und zu besorgen sei, daß der Bedarf der k. k. Heere in Galizien, Siebenbürgen und in den Fürstentümern nicht werde gedeckt werden können. Es wird schon gegenwärtig über Mangel an Fleisch und über dessen Teuerung geklagt5.

Der Minister des Inneren fand die Teuerung des Fleisches in jenen Provinzen erklärt durch die infolge der Anwesenheit der Truppen ungewöhnlich gesteigerten Konsumation, durch die Sperrung der russischen Grenzen und die vor kurzem bestandene Viehseuche. Einen Mangel an Schlachtvieh aber könnte er nicht gelten || S. 81 PDF || lassen, weil es sonst nicht erklärlich wäre, wie von Preußen Bestellungen darauf in Galizien gemacht zu werden vermöchten und weil nach allen Berichten der Auftrieb auf die gewöhnlichen Märkte regelmäßig stattfindet. Wenn von einzelnen Truppenabteilungen wirklich über lokalen Mangel an Schlachtvieh geklagt wird, so liegt die Ursache darin, daß die Bevölkerung selbst kein Fleisch konsumiert, dieses also eigens für die Truppen zugeführt werden muß. Noch unterm 4. Juni hat der Landeschef in Krakau die beruhigendsten Versicherungen in betreff der Versorgung mit Fleisch gegeben. Zwei Tage darauf aber berichtete er, daß laut einer ihm gemachten vertraulichen Mitteilung ein Breslauer Agent Aufträge zum Ankaufe von 100–150 Stück Ochsen in Galizien gegeben und weitere Bestellungen auf mehrere tausend Stück in Aussicht gestellt habe. Graf Mercandin fand sich hierdurch bestimmt, selbst die Erlassung eines Ausfuhrverbots für Schlachtvieh gegen Preußen zu beantragen. Der Minister des Inneren brachte den Gegenstand bei der Konferenz zum Vortrage, damit solcher von den verschiedenen Gesichtspunkten, den handels-, den nationalökonomischen und den politischen, gewürdigt werde.

Der Handels - und der Finanzminister fanden die angegebenen Verhältnisse nicht von solcher Art, um darum allein schon die Erlassung eines Ausfuhrverbots zu beantragen. Preußen versorgt Schlesien gewöhnlich mit galizischem Schlachtvieh, und 1.000 Stück mehr als gewöhnlich geben noch keinen Anlaß zu einer Besorgnis. Wenn indessen – setzte der Handelsminister hinzu – von Seite der Militärverwaltung auf das Ausfuhrverbot gedrungen werden sollte, so stünde demselben vom nationalökonomischen Gesichtspunkte kein Bedenken entgegen, weil der inländische Produzent schon dermal durch die bestehenden hohen Preise begünstigt ist, eine weitere Preissteigerung aber leicht dem Ackerbau das nötige Vieh entziehen und die Bedeckung des inländischen Konsumationsbedarfs gefährden könnte.

Der tg. gefertigte Minister des Äußern endlich bemerkte, er müsse wünschen, daß vorderhand wenigstens mit keiner Maßregel dieser Art vorgegangen werde, weil eben die Verhandlung mit der preußischen Regierung wegen Zurücknahme des von ihr erlassenen Pferdeausfuhrverbots im Zuge ist, ein Ausfuhrverbot für Schlachtvieh also von Preußen als ein feindseliger Akt der k. k. Regierung angesehen werden und auf den Ausgang der ersterwähnten Verhandlung störend einwirken würde. Unter diesen Umständen vereinigte sich die Konferenz dahin, für den Augenblick auf den Antrag des Grafen Mercandin nicht einzugehen, ihn aber zu beauftragen, daß er die Verhältnisse der Schlachtviehein- und -ausfuhr fernerhin genau beobachte und das Ergebnis unter Vorlage vergleichender Übersichten aus den Vorjahren und dem gegenwärtigen Jahre vorlege.

Der Minister des Inneren behielt sich vor, den gegenwärtigen Stand der Sache zur Ah. Kenntnis Sr. Majestät zu bringen6.

III. Zinsen der Kapitalien der aufgehobenen Klöster im Königreich Sardinien

Der Finanzminister machte der Konferenz die Mitteilung, daß er infolge einer Anzeige des k. k. Konsuls in Genua, wornach mehrere der durch das Klosteraufhebungsgesetz in Sardinien betroffenen Klöster Vermögen in österreichischen öffentlichen Fonds besitzen, welches sich nach den Grundsätzen des Staatsrechtes zur Epavierung eignen dürfte7, einstweilen die Sistierung der Zinsenzahlung desselben verfügt habe.

Die Konferenz erklärte sich hiermit einverstanden und auch der Kultusminister fand dagegen in der Voraussetzung nichts zu erinnern, daß über die definitive Schlußfassung wegen dieses Vermögens aeine weiterea Verhandlung gepflogen werde8.

IV. Uniform der zum Handelsministerium gehörigen Beamten in Ungarn

In der Ah. Vorschrift vom 23. April 1852 über die Uniformierung der Staatsbeamten in Ungarn ist der dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten unterstehenden Beamten nicht erwähnt9. Mehrfache Anfragen, ob sich dieselbe der deutschen oder der ungrischen Uniformen zu bedienen haben, veranlaßten den Handelsminister sich hierüber die Ah. Entscheidung zu erbitten. Für den Gebrauch der deutschen Uniform schiene die allgemeine Regel und die mindere Kostspieligkeit zu sprechen.

Allein der Minister des Inneren hob den Unterschied hervor, welcher zwischen dem Post-, Eisenbahn- und Telegraphenbeamten einerseits, dann den Baubeamten andererseits besteht. Die erstem sind für allgemeine Staatsanstalten bestimmt. Für sie dürfte also die Regel der deutschen Uniform zu gelten haben. Die Baubeamten dagegen erscheinen als eigentliche Provinzialbeamte. Sie sind den Landesbehörden adjungiert, und es würde als eine Demonstration angesehen werden, wenn sie, wie z. B. die Komitatsingenieure, sich einer anderen als der für die ungrischen Landesbeamten vorgeschriebenen Uniform bedienen würden.

Diese Rücksicht bestimmte die Konferenz zu der einstimmigen Meinung, daß für die Post-, Eisenbahn- und Telegraphenbeamten in Ungarn die deutsche, für die dortigen Baubeamten aber die ungrische Uniform vorgeschrieben werden sollte. In diesem Sinne wird der Handelsminister im Wege des Ministers des Inneren den Antrag zur Ah. Schlußfassung bringen10.

V. Abfertigung für die Beamtenswitwe Anna Pudil

Die zwischen dem Justizminister laut seines Vortrags vom 31. Mai l. J., KZ. 1866, und dem vormaligen Finanzminister obwaltende Meinungsdifferenz wegen der der Grundbuchskommis­särswitwe Anna Pudil zu bewilligenden Abfertigung || S. 83 PDF || mit 200 f. wurde durch die heute erfolgte Zustimmung des gegenwärtigen Finanzministers zu dem Antrage des Justizministers behoben11.

A[h]. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Laxenburg, den 15. Juli 1855.