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Nr. 269 Ministerkonferenz, Wien, 23. Jänner 1855 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 23. 1.), Bach (27. 1.), Thun, K. Krauß, Baumgartner (er war allerdings seit 14. 1. 1855 seines Finanzministeramtes enthoben).

MRZ. – KZ. 17 –

Protokoll der zu Wien am 23. Jänner 1855 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Beiträge der königlich freien und Leibgedingstädte in Böhmen zum Landesfonds

Der Minister des Inneren referierte über die Meinungsdifferenz, welche laut seines Vortrags vom 18. d. M., KZ. 193, MCZ. 188, zwischen ihm und dem Finanzminister in Ansehung des Fonds obwaltet, auf welchen das den königlich freien und Leibgedingstädten in Böhmen nachzusehende Drittel der Auslagen für die Pensionen der Beamten des aufgelassenen Landesunterkammeramts zu übernehmen seien1.

Nicht um des an sich minder erheblichen Betrags, sondern um des Prinzips und der Konsequenzen willen, erklärte der Finanzminister , die Ansicht festhalten zu müssen, daß der böhmische Landesfonds zur Übernahme jenes Drittels berufen sei, weil es sich um die Kosten für eine das Kronland Böhmen speziell betreffende Einrichtung handelt, welche immer aus Landesmitteln erhalten worden ist, so lange sie bestand. Wie damals, so können auch jetzt nach dem Erlöschen dieser Einrichtung, die daraus hervorgehenden Auslagen nur dem Landesfonds und nicht dem Staatsschatze zur Last fallen.

Die übrigen, also mehreren Stimmen pflichteten jedoch dem Antrage des Ministers des Inneren , die fragliche Auslage auf den Staatsschatz zu übernehmen, bei, weil, wie der Kultusminister übereinstimmend mit dem Minister des Inneren hervorhob, das ehemalige Landesunterkammeramt für die königlich freien und Leibgedingstädte im wesentlichen keine anderen Geschäfte besorgte als das Gubernium für die übrigen Städte, d. i. solche Geschäfte, welche für diese immer und für die königlich und Leibgedingstädte gegenwärtig von lf. Beamten versehen werden, deren Besoldung und Versorgung nicht auf Rechnung des betreffenden Landes, sondern des Ärars kommt2.

II. Dotation von 1500 fl. zur Nachschaffung der anatomischen Präparate an der Wiener Universität

Der Unterrichtsminister erwirkte die Zustimmung des Finanzministers zu seinem Antrage vom 28. Dezember 1854, KZ. 12, MCZ. 13/1855, auf Ah. Bewilligung || S. 35 PDF || einer außerordentlichen Dotation von 1500 f. aus dem Studienfonds zur Wiederherstellung der im Jahre 1848 zugrunde gegangenen anatomischen Präparate der hiesigen Universität.

A[h]. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 28. Jänner 1855.