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Nr. 238 Ministerkonferenz, Wien, 18. Juli 1854 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 19. 7.), Bach 25. 7., Thun, K. Krauß, Baumgartner.

MRZ. – KZ. 2862 –

Protokoll der am 18. Juli 1854 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Strafurteil gegen Nikolaus Kriszbai

Der Minister des Inneren referierte einen Gnadenantrag bezüglich des kriegsrechtlich abgeurteilten Nikolaus Kriszbai.

Nikolaus Kriszbai, von Klausenburg in Siebenbürgen gebürtig, Advokat daselbst, hat sich an dem Klausenburger Blutgerichte als Ankläger beteiligt und während || S. 296 PDF || der dritthalb Monate in dieser seiner Funktion 30 der rechtmäßigen Regierung treue und anhängliche Individuen in den Anklagestand versetzt, von welchen nebst dem bekannten lutherischen Pfarrer Roth1 auch noch zwei Romanen zum Tode verurteilt und hingerichtet worden sind. Nach dem Siege der österreichischen Waffen flüchtig geworden, wurde Kriszbai von dem Militärgerichte wegen des Verbrechens des Hochverrates nebst Verfall seines Vermögens in contumaciam zum Tode durch den Strang verurteilt und sein Name an den Galgen geschlagen. Im Jänner 1854 in Ungarn, wo er sich mittlerweile unter einem fremden Namen aufgehalten hat, aufgegriffen, wurde Kriszbai am 13. Mai d. J. von dem Kriegsgerichte zu Pest wegen des Verbrechens des Hochverrates einstimmig zum Tode durch den Strang nebst Verfall seines Vermögens verurteilt. Das Kriegsgericht hat jedoch, da Se. Majestät in allen ähnlichen Fällen seitdem die Todesstrafe in eine zeitliche Freiheitsstrafe umzuwandeln geruht haben, auf die Ah. Begnadigung des Kriszbai auf vierjährigen Festungsarrest angetragen2. Seine kaiserliche Hoheit der Herr Erzherzog Militär- und Zivilgouverneur3 tragen dagegen in der Rücksicht, daß Kriszbai als Ankläger nur den Antrag zu stellen hatte und daher weniger strafbar als der verurteilende Richter ist, ferner daß die strafbaren Verhätnisse aus jener Epoche immer mehr und mehr in den Hintergrund treten, auf Umwandlung der Todesstrafe in zweijährigen Festungsarrest und Einrechnung der Untersuchungshaft in die Strafdauer, jedoch unter Aufrechthaltung der Vermögenskonfiskation, im Wege der Ah. Gnade an.

Der Minister des Inneren und einverständlich mit demselben die Ministerkonferenz treten diesem Antrage mit der ehrfurchtsvollsten Bemerkung bei, daß die Kundmachung dieses Straffalles unterlassen werden dürfte4.

II. Quieszentengehalt für den Rechnungsrat Franz Stumpf Ritter v. Trostberg

Der Minister des Inneren brachte weiter eine Meinungsdifferenz zwischen seinem und dem Finanzministerium über das Ah. bezeichnete Gesuch des quieszierten Rechnungsrates bei dem Rechnungsdepartement des Ministeriums des Inneren Franz Stumpf Ritter v. Trostberg um Erhöhung seines Quieszentengehaltes zum Vortrage.

Der Bittsteller hat etwas über 21 Jahre ausgezeichnet gedient und wurde wegen Krankheit mit einem Drittel seines Gehaltes von 1500 f., das ist mit 500 f., normalmäßig quiesziert. Der Minister des Inneren glaubte in seiner Zuschrift an das Finanzministerium, weil die Dienstzeit des Stumpf v. Trostberg dem Zeitabschnitte nahekommt, welcher den Anspruch auf die Quieszierung mit der Hälfte des Gehaltes gewährt, auf diese Hälfte, das ist 750 f., antragen zu sollen, während das Finanzministerium bei der mißlichen Lage der Finanzen, und weil || S. 297 PDF || sonst das Pensionsnormale5 zu totem Buchstaben herabsinken würde, auf dem normalmäßigen Ausmaß von 500 f. beharrte.

Bei der Besprechung hierüber in der Ministerkonferenz blieb der Finanzminister bei der erwähnten Ansicht seines Ministeriums stehen, während die übrigen Stimmführer alle, somit die Majorität, dem Antrage des Ministers des Inneren auf die Ag. Gewährung der Gehaltshälfte von 750 f. für den quieszierten Rechnungsrat Stumpf v. Trostberg beitraten6.

III. Wiederaufbau von zwei katholischen Kirchen in Albanien

Eine weitere Differenz zwischen dem Minister des Inneren und dem Finanzminister ergab sich über das im au. Vortrage des Ministers des Inneren vom 14. Juli 1854, MCZ. 2251, besprochene Majestätsgesuch des Bischofs Severini aus Sappa in Albanien um eine Ag. Unterstützung zur Wiederherstellung der dort infolge des Erdbebens am 11. Dezember 1853 eingestürzten Kirchen San Giorgio und San Michele Arcangelo. Der k. k. Vizekonsul von Scutari bestätigt die angeführten Tatsachen, und der Kreishauptmann von Cattaro und der FML. Baron Mamula unterstützen das Gesuch des Bischofs und tragen auf eine Beihilfe von 600 f. für den gedachten Zweck an, indem bei der Tätigkeit der albanesischen Bischöfe, das Ansehen der k. k. Regierung dortlands immer mehr zu heben, ein solcher Gnadenakt in politischer Hinsicht die besten Früchte tragen würde.

Der referierende Minister des Inneren trägt nämlich in Übereinstimmung mit diesen Ansichten auf eine Ag. Unterstützung von 600 f. zu dem erwähnten Zwecke an. Der Finanzminister glaubte, sich mit diesem Antrage nicht vereinigen zu sollen, weil aus einer solchen Gewährung vielfältige Exemplifikationen entstehen und alle katholischen Bischöfe aus jenen Gegenden und in allen Vorfallenheiten um Unterstützungen aus dem österreichischen Ärar einkommen würden. Solange wir nicht in der Lage sind, aim Inlande überall, wo es nötig ist,a Kirchen gehörig herzustellen, so lange sollten bdie Gesuche umb Unterstützungen zu Herstellungen von fremden Kirchen abgelehnt werdenc .

Die übrigen Stimmführer traten dagegen dem Antrage des Ministers des Inneren bei, der Minister des Kultus und Unterrichts mit der Bemerkung, daß Se. Majestät gerne Rücksicht auf die Bedürfnisse der katholischen Kirchen in Albanien usw. zu nehmen geruhen und sich schon öfter Ah. bestimmt gefunden haben, ähnliche Unterstützungen zu bewilligen; der Justizminister insbesondere mit dem Beifügen, daß es aus politischen Rücksichten schwer sein dürfte, die in der Rede stehende Unterstützung zu versagen, zu welchem Behufe er anführte, daß ähnliche Unterstützungen der nichtunierten-griechischen Kirchen || S. 298 PDF || dem Kaiser von Rußland einen großen Einfluß auf seine Glaubensgenossen in fremden Ländern verschafft haben7.

A[h]. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 5. August 1854.