Nr. 183 Ministerkonferenz, Wien, 13. Dezember 1853 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Wacek; VS.Vorsitz Buol-Schauenstein; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Buol 14. 12.), Bach 14. 12., Thun, K. Krauß, Baumgartner.
MRZ. – KZ. 4143 –
- I. Gesuch der Kreiskanzlistenswitwe Antonia Frycka um Erziehungsbeiträge für ihre Kinder
- II. Gnadengehalt für den Landesgerichtsrat Stephan Zakariás
- III. Systemisierung einer Professur der Geschichte der Medizin an der Krakauer Universität
- IV. Organisierung der Bezirksämter in Böhmen
- V. Universitätsreform (= Sammelprotokoll Nr. 194)
Protokoll der am 13. Dezember 1853 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.
I. Gesuch der Kreiskanzlistenswitwe Antonia Frycka um Erziehungsbeiträge für ihre Kinder
Der Minister des Inneren referierte über das mit der Bezeichnung „ab Imperatore1“ hinabgelangte Gesuch der mit 133 f. 20 Kreuzer pensionierten vermögenslosen Witwe Antonia Frycka des Lemberger Kreiskanzlisten N. Frycka um Bewilligung von Erziehungsbeiträgen oder Gnadengaben für ihre minderjährigen Kinder Pauline und Johann, worüber sich eine Meinungsdifferenz zwischen seinem und dem Finanzministerium ergab. Der Minister des Inneren glaubte nämlich aus den KZ. 5000/1853 [sic!]2 angeführten Gründen in Übereinstimmung mit dem Lemberger Gubernium, auf Erziehungsbeiträge von 30 f. für jede der genannten Waisen vom Tage der Ah. Entschließung bis zur Erreichung des Normalalters oder einer allfälligen früheren Versorgung anzutragen. Das Finanzministerium hat sich aber dagegen erklärt, weil nur zwei Kinder vorhanden sind, bei welcher Anzahl die Witwe keinen normalmäßigen Anspruch auf Erziehungsbeiträge hat.
Bei der Beratung darüber sprach sich der Finanzminister mit Festhaltung auf die Vorschriften des Pensionsnormales3 für die Zurückweisung des Gesuches aus, während die übrigen Stimmführer der Konferenz, somit die Majorität, sich mit dem Minister des Inneren vereinigten, den erwähnten Gnadenantrag bei Sr. Majestät au. zu unterstützen4.
II. Gnadengehalt für den Landesgerichtsrat Stephan Zakariás
Die von dem Justizminister zur Sprache gebrachte, in seinem au. Vortrage vom 3. Dezember 1853, MCZ. 4033, KZ. 4972, näher dargestellte Meinungsdifferenz zwischen seinem und dem Finanzministerium bezüglich des Gesuches des wegen erlittenen Schlaganfalles vom Dienste enthobenen Lugoser provisorischen Landesgerichtsrates Stephan Zakariás um ein Ruhe- oder Gnadengehalt, für welchen der Justizminister auf ein Gnadengehalt von 300 fr., das Finanzministerium dagegen nur von 100 fr. jährlich anträgt, hat sich durch die Zustimmung des Finanzministers zu dem Antrage des Justizministers, welchem auch die || S. 60 PDF || übrigen Stimmführer der Konferenz beitraten, behoben. Hiernach wird der einstimmige Antrag auf Ah. Verleihung einer Gnadengabe von jährlichen 300 fr. an Stephan Zakariás au. vorgelegt.
III. Systemisierung einer Professur der Geschichte der Medizin an der Krakauer Universität
Ebenso hat sich auch die von dem Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Grafen v. Thun vorgetragene Differenz mit dem Finanzministerium (MCZ. 3828, KZ. 4724/18535) dadurch behoben, daß der Finanzminister dem Antrage des ersteren Ministers auf Systemisierung einer außerordentlichen, mit dem Gehalte jährlicher 800 fr. Konventionsmünze verbundenen Professur für die Geschichte der Medizin auf der Universität zu Krakau und Besetzung dieser Stelle im Wege der freien Konkurrenz beitrat und die übrigen Stimmführer der Konferenz gegen diesen Antrag gleichfalls nichts zu erinnern fanden6.
IV. Organisierung der Bezirksämter in Böhmen
Der Minister des Inneren referierte über seine gemeinschaftlich mit den Ministern der Finanzen und der Justiz Sr. Majestät au. zu erstattenden Anträge bezüglich der Organisierung der 207 Bezirksämter im Königreiche Böhmen mit einem Aufwande von 1,238.868 fr., welcher ungeachtet seiner Höhe bedeutend niedriger bemessen ist als die Anschläge der Landesbehörden.
Die Ministerkonferenz erklärte sich mit diesen Anträgen einverstanden7.
V. Universitätsreform (= Sammelprotokoll Nr. 194)
Schließlich wurde die Beratung über die Erfolge des bisherigen neuen Universitätsstudiums und über die hierwegen noch zu treffenden Maßregeln fortgesetzt, || S. 61 PDF || worüber das Nähere in dem besondern über diesen Gegenstand angelegten Protokolle aufgenommen erscheint8.
Wien, am 14. Dezember 1853. Gr[af] Buol.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 19. Dezember 1853.