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Nr. 139 Ministerkonferenz, Wien, 7. Juli 1853 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 8. 7.), Bach 12. 7., Thun, K. Krauß, Baumgartner.

MRZ. – KZ. 2656 – (Prot. Nr. 59/1853) –

Protokoll der zu Wien am 7. Julius 1853 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Einführung des Grundsteuerprovisoriums in Kroatien

Der Finanzminister referierte über seinen bei Ew. Majestät unterm 28. Juni 1. J., KZ. 2647, MCZ. 2135, gestellten Antrag wegen Einführung des Grundsteuerprovisoriums in Kroatien und Slawonien vom Verwaltungsjahr 1854 an in der Weise, wie dasselbe für Ungern und die Woiwodina bereits Ah. genehmigt worden ist1.

|| S. 193 PDF || Die Konferenz fand zwar gegen den Antrag nichts einzuwenden, gleichwohl konnte der Minister des Inneren die Bemerkung nicht unterdrücken, daß ihm die ausgewiesene Ziffer der Grundsteuer mit 1,148.780 fr. für das Land mit 800.000 Seelen im Vergleiche zu jener, welche auf den Oedenburger Distrikt mit mehr als der doppelten Bevölkerung entfallen wird, etwas zu hoch erscheine, so daß dem Lande in anderer Weise, durch den baldigen Bau der Eisenbahn zur Belebung des Verkehrs und der Steuerfähigkeit, wird geholfen werden müssen2.

II. Dotation für das Münzkabinett in Pavia

Der Kultus- und Unterrichtsminister referierte in betreff der Verlängerung der Jahresdotation von 150 fr. für das Münz- und Antikenkabinett der Universität zu Pavia auf weitere zehn Jahre nach seinem Vortrage vom 3. Juni 1853, KZ. 2365, MCZ. 1889. Da die Auslage durch den wissenschaftlichen Zweck gerechtfertigt und nicht bedeutend ist, übrigens die Bitte um Verlängerung nach Ablauf der zu bewilligenden zehn Jahre wieder erneuert werden, also nur zu einer unnötigen Schreiberei Anlaß geben wird, so erklärte sich der Finanzminister mit dem erweiterten Antrage des Unterrichtsministers, diese Dotation für immer anzuweisen, einverstanden, wogegen auch sonst von niemandem etwas erinnert wurde.

III. Pension des Professors Mathias Kolbay

Die zwischen dem Unterrichtsminister laut seines Vortrags vom 16. Juni 1853, KZ. 2608, MCZ. 2093, und dem Finanzministerium obwaltende Differenz in Ansehung der Pensionsbemessung für den ehemaligen Professor der Preßburger Akademie Dr. Mathias Kolbay wurde durch die Erklärung des Finanzministers, dem Antrage auf Bewilligung von zwei Dritteln des Aktivitätsgehalts, d. i. mit 600 fr., statt der normalmäßigen Hälfte beizutreten, behoben.

IV. Dotation des botanischen Gartens in Salzburg

Zwischen dem Antrage des Unterrichtsministers vom 17. Juni 1853, KZ. 2636, MCZ. 2124, wegen Erhöhung der Jahresdotation für den botanischen Garten in Salzburg und dem Finanzministerium besteht die Differenz, daß ersterer diese Dotation mit 400, letzteres nur mit 300 fr. jährlich beantragt hat. Nachdem die diesfällige Berechnung von dem ganz unbefangenen und sachverständigen Professor Fenzl gepflogen und die Ziffer von 400 fr. nicht willkürlich festgesetzt worden ist, so gab der Finanzminister seine Zustimmung zu der Erhöhung auf 400 fr. und erklärte || S. 194 PDF || sich auch mit der Verwendung der allfälligen Erträgnisse des Gartens für die Verbesserung der Anstalt gegen das einverstanden, daß diese Erträgnisse gehörig verrechnet werden.

V. Gnadengehalt für den Bischof Hierotheus Mutibarich

Gegen den Antrag des Kultusministers , dem abgetretenen griechischnichtunierten Bischofe von Zara Hierotheus Mutibarich einen Gnadengehalt von jährlichen 2000 fr. aus dem Staatsschatze von Ew. Majestät zu erwirken, hatte weder der Finanzminister noch sonst ein Mitglied der Konferenz etwas einzuwenden3.

VI. Auszeichnungen für Kanonikus Joseph Soltész

Erhielt der Kultusminister die Beistimmung der Konferenz zu dem bei Ew. Majestät zu stellenden Antrage auf Verleihung des Ritterkreuzes des FranzJoseph- Ordens an den griechisch-katholischen Domherrn Joseph Soltesz, welcher sich im 1848er Jahre durch seine Treue und Anhänglichkeit an die rechtmäßige Regierung und während des ungrischen Kriegs im Jahre 1849 durch tätigen Beistand, den er den k. k. Soldaten leistete, ausgezeichnet hat4.

VII. Auszeichnungen für Johann Dulnig

Für den bei der Vordernberger Gewerkschaft5 angestellt gewesenen Johann Dulnig, welcher die Leitung des Eisenbahnbaus bei Oravicza besorgt und dieses Geschäft zur vollen Zufriedenheit beendigt hat, wird aus Anlaß seines Rücktritts in seine vorige Privatbedienstung von dem Gouverneur der Woiwodina Graf Coronini auf die Erwirkung einer Ah. Anerkennung durch Ag. Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes mit der Krone angetragen. Der Finanzminister unterstützte diesen Antrag in der Konferenz, und diese erklärte sich mit dessen Vorhaben, hierwegen an Ew. Majestät einratenden Vortrag zu erstatten, vollkommen einverstanden6.

VIII. Regulierung des Franzens- und Begakanals

Zur Erforschung der bei dem Franzens- und Begakanale bestehenden Übelstände und Beantragung der geeigneten Abhilfsmittel wurde der Sektionsrat Pasetti vom Minister für Handel und öffentliche Bauten angewiesen. Derselbe hat ein Regulierungsprojekt vorgelegt, wornach die Ausmündungen umgelegt, Schleusen hergestellt und der eine Kanal bis Török-Becse verlängert werden soll. Außer den wesentlichen Vorteilen, welche der Beschiffung der beiden Kanäle hieraus, insonderheit aus der dreidreiviertel Meilen betragenden Abkürzung der Verbindungslinie, erwachsen werden, erwartet man nebstbei davon die Entsumpfung und Gewinnung einer bedeutenden Strecke kulturfähigen Bodens. Die Auslage ist auf ca. 300.000 fr. pro aerario veranschlagt, wenn hierzu auch die Landeskonkurrenz ins Mitleiden gezogen werden darf7 Der Handelsminister gedächte daher, Ew. Majestät um die Ermächtigung zur sukzessiven Ausführung der fraglichen Regulierungsarbeiten || S. 195 PDF || mit Zuhilfenahme der Landeskonkurrenz Mittel in dem Maße, als solche disponibel sind, und im jedenmaligen Einvernehmen mit dem Landeschef au. zu bitten8.

Die Konferenz erklärte sich hiermit einverstanden, und bemerkte nur der Minister des Inneren , daß, solange das bisherige unzweckmäßige Konkurrenzsystem im Lande besteht, wohl wenig Beihilfe aus dieser Quelle zu erwarten sein werde.

IX. Erhöhung der Steuer auf Runkelrübenzucker

Die Runkelrübenzuckerfabrikation ist in den k. k. Staaten erst seit kurzem und mit einem so niederen Satze (5 Kreuzer vom Zentner Rüben, was auf den erzeugten Zucker 1 fr. 40 Kreuzer per Zentner ausmacht) besteuert, daß im Hinblick auf die Abgabe von 8 und beziehungsweise 12 fr., welche von dem ausländischen Zucker per Zentner bei der Einfuhr vom Raffineur und beziehungsweise vom Privaten entrichtet werden muß, dann mit Rücksicht auf den im Zollvereinsgebiete üblichen hohen Steuersatz von 18 Kreuzer vom Zentner Rüben, eine mäßige Erhöhung der erstgedachten Steuer im Interesse der Finanzen rätlich und ohne Beeinträchtigung dieses Industriezweiges ausführbar erscheint. Der Finanzminister beabsichtigt daher, Ew. Majestät die Erhöhung des obgedachten Steuersatzes von 5 auf 8 Kreuzer per Zentner Rüben vorzuschlagen.

Der Minister des Inneren , in thesi mit einer Erhöhung einverstanden, besorgte, daß die erst im Aufblühen begriffene Runkelrübenzuckerfabrikation jetzt schon eine so bedeutende Erhöhung des Steuersatzes um 60% nicht werde vertragen können. Die Höhe des Steuersatzes im Zollverein könne hier nicht maßgebend sein, da die Runkelrübenzuckerfabrikation in den Zollvereinsstaaten längst schon auf der Stufe der Vollendung steht9, während sie in den österreichischen Staaten noch in sehr geringer Ausdehnung und nicht mit allen Hilfsmitteln der Kunst betrieben wird; eine solche Produktion verdient, besonders was Ungarn betrifft, wo dieser für das Land neue Industriezweig gleich mit der erhöhten Steuer begonnen werden müßte, gewiß die möglichste Schonung10. Auch auf die Abgabe vom ausländischen Zucker darf hier nicht zurückgesehen werden, weil das Geld für diesen Artikel ins Ausland geht, wogegen das für den inländischen Rübenzucker bezahlte Geld wieder der inländischen Produktion zugute kömmt, die sich dann aber nicht oder nicht in dem Maße als sonst ausbreiten würde, wenn sie zu hoch besteuert aund demnach ihr Erzeugnis zu verteuern genötigta wäre. Der Minister des Inneren würde daher die Erhöhung des Steuersatzes nur auf 7, höchstens 7½ Kreuzer vom Zentner Rüben (was einer Abgabe von 2 fr. 30 Kreuzer per Zentner Zucker gleichkäme - wogegen die vom Finanzminister beantragte 2 fr. 40 Kreuzer betragen würde) befürworten können. || S. 196 PDF || Ein anderes Bedenken äußerte der Kultusminister , nämlich: ob nicht eine so bald nach der ersten Besteuerung eintretende Erhöhung die Besorgnis vor einer nächstens wieder bevorstehenden Steigerung erregen und von der Erweiterung der Produktion oder neuen Unternehmungen abschrecken dürfte. Vielleicht könnte diesfalls eine beruhigende Zusicherung gegeben werden. Der Finanzminister erklärte jedoch, daß dieses wegen der Verbindung mit dem Zollverein nicht angehe und daß erfahrungsgemäß eine so mäßige Steuererhöhung der Produktion nicht im mindesten abträglich sei, indem diese sich eben darum, wenigstens für eine geraume Zeit, vor jeder Steigerung der Abgabe für sicher hält.

Unter diesen Verhältnissen vereinigten sich sowohl der Kultusminister als auch die übrigen Votanten bmit Ausnahme des Ministers des Inneren, welcher bei seinem Antrage bliebb, mit dem Antrage des Finanzministers11.

X. Ausfertigung der Ah. Erledigung des Protokolls vom 30. Juni 1853 in betreff des Paters Josef Votypka und des Paters Franz Hawranek

Kam die Ah. Erledigung des Konferenzprotokolls vom 30. v. M. zur Zahl V in betreff der wider Pater Votypka und Pater Hawranek schwebenden Untersuchung zur Sprache. Die Ah. Entscheidung, wornach in dieser Sache nach der Ansicht der minderen Stimmen vorzugehen ist, wird dem Justizminister schriftlich mitgeteilt werden und er demgemäß die Erledigung dahin erlassen, daß den Beteiligten von der Untersuchungskommission die Niederschlagung der Untersuchung aus Ah. Gnade unter strenger Verwarnung, für die Zukunft sich ähnlicher Vorgänge zu enthalten, zu eröffnen sei12.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Schönbrunn, 24. Juli 1853.