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Nr. 128 Ministerkonferenz, Wien, 31. Mai 1853 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 1. 6.), Bach 4. 6., Thun, K. Krauß, Baumgartner; abw. Stadion.

MRZ. – KZ. 2252 – (Prot. Nr. 47/1853) –

Protokoll der am 31. Mai 1853 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Personalvermehrung bei den Justizbehörden des Preßburger Oberlandesgerichtssprengels

Der Justizminister Freiherr v. Krauß referierte über das Ansuchen bzw. den Antrag des Preßburger Obergerichtspräsidenten v. Gosztonyi, daß noch während des Provisoriums der Gerichte in Ungarn aus dem verfügbaren Richterpersonale der deutsch-österreichischen Kronländer dem Preßburger Obergerichte zwei Referenten, den zehn Landgerichten des dortigen Gerichtssprengels je ein Beisitzer und den Bezirksgerichten je ein Adjunkt oder Aktuar beigegeben werden mögen1.

Der Obergerichtspräsident stellte zu diesem Behufe umständlich dar, daß das Personale der dortigen Gerichtsbehörden, zur Aufarbeitung der besonders durch die neue Zivilprozeßordnung sich täglich vermehrenden Geschäfte unzulänglich, notwendig und dringend einer Aushilfe bedarf und daß diese Aushilfe auch bei der Anwendung der neuen Gesetze dem darin noch minder bewanderten einheimischen Richterpersonale unterrichtend zur Seite stehen würde. Der Justizminister findet in der Gewährung dieses Antrages die Möglichkeit, die vorhandenen Übelstände der jetzigen Geschäftsgebarung daselbst abzustellen und die Anwendung der neuen Gesetze zu erleichtern und sie dort heimisch zu machen. Der daraus entspringende Kostenaufwand (welcher übrigens aus der für die Justiz im Jahre 1853 Ah. bewilligten Dotation ohne weiteren Anspruch bestritten werden könne) werde von den dadurch erzielten Vorteilen weit überwogen, abgesehen davon, daß durch eine geordnete und rasche Rechtspflege die finanziellen Erträgnisse, wie es sich in den anderen Kronländern bereits erwiesen hat, fortwährend steigen müssen. Der referierende Justizminister trägt demnach an, von Sr. Majestät die Ah. Genehmigung au. zu erbitten, daß aus den deutsch-österreichischen Kronländern dienende und dazu befähigte richterliche Beamte nach Maß ihrer Verfügbarkeit und des sich ergebenden Bedarfes || S. 131 PDF || teils als Bezirksgerichtsadjunkten, Kollegial­gerichtsassessoren, Landesgerichtsbeisitzer, teils als obergerichtliche Aushilfsreferenten unter Bewilligung der normalmäßigen Bezüge für die Dauer des Provisoriums unter Vorbehalt ihrer dienstlichen Stellung berufen und in Ungarn verwendet werden dürfen. Gegenwärtig, bemerkte der Justizminister weiter, handle es sich nur um die diesfällige Ah. Bewilligung im Prinzipe; bezüglich des Kostenaufwandes werde der Justizminister im Falle der Ah. Genehmigung dieses Antrages sich jederzeit mit dem Finanzminister ins Einvernehmen setzen.

Die Ministerkonferenz erklärte sich damit einverstanden2.

II. Grundentlastungspatent für Siebenbürgen (= Sammelprotokoll Nr. 134)

Der Minister des Inneren setzte hierauf seinen in der Ministerkonferenz vom 28. Mai d. J. begonnenen Vortrag über den Patentsentwurf zur Durchführung der Ah. Anordnungen über die Aufhebung des Urbarialverbandes und des Zehentrechtes, dann die Grundentlastung im Großfürstentume Siebenbürgen fort, worüber das Nähere in dem besonderen, über den Gegenstand der Frage angelegten Protokolle MCZ. 1761/1853 aufgenommen erscheint3.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 5. Juni 1853.