Nr. 111 Ministerkonferenz, Wien, 9. April 1853 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Wacek; VS.Vorsitz Buol-Schauenstein; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Buol 10. 4.), Bach 19. 4., Thun, Baumgartner; abw.abwesend K. Krauß, Stadion.
MRZ. – KZ. 1383 – (Prot. Nr. 30/1853) –
- I. Gesuch der bosnischen Franziskaner um Begünstigungen
- II. Sammlungen für den Bau von Kirchen in Bosnien, der Herzegowina und Albanien
- III. Gebrauch der ungarischen Uniform von ungarischen Beamten bei den Ministerien
- IV. Uniform der Mitglieder der Akademie der Wissenschaften
- V. Vereinfachung des Rechnungsverfahrens im Finanzministerium
Protokoll der am 9. April 1853 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.
I. Gesuch der bosnischen Franziskaner um Begünstigungen
Der Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf Leo Thun referierte über die der Ah. Bezeichnung gewürdigte Eingabe1 der bosnischen Franziskaner, worin dieselben bitten: 1. um die Ah. Bewilligung, den jungen Klerus ihrer Provinz zur Ausbildung in das Seminar von Djakovar senden zu dürfen; 2. um die Bewilligung einer Sammlung im Kaiserreiche zur Errichtung eines Klosters, eines Seminars und einer neuen Kirche und 3. um die Gewährung einer jährlichen Unterstützung von 1500 f. zur Errichtung von Schulen, [zum] Ankauf von Büchern und zur Erziehung der christlichen Jugend2. Was den ersten Punkt der Bitte anbelangt, so ist diesem Anliegen, wie der referierende Minister bemerkte, bereits willfahrt worden und entfällt sohin jede weitere Erörterung darüber. Bezüglich der beiden anderen Punkte hat sich das um Äußerung seiner Ansicht darüber angegangene Ministerium des Äußern dahin ausgesprochen, daß, nachdem sich die Franziskaner mit der schriftlichen Bewilligung der Pforte zum Bau des neuen Klosters und Seminars ausgewiesen haben und im allgemeinen wichtige religiöse und politische Rücksichten für die Gewährung ihrer Bitten sprechen, die Ah. Genehmigung zur Veranstaltung einer Sammlung milder Beiträge zu den beabsichtigten Bauten und zur Erfolgung einer Unterstützung von 1500 f., jedoch vorläufig nur auf drei Jahre, eingeholt werden dürfte, welche letztere Unterstützung auch, || S. 54 PDF || da kein anderer Fonds vorhanden ist, aus welchem sie entnommen werden könnte, aus dem Kameralärar bestritten werden müßte3. Der Minister Graf Thun beabsichtigt, die beiden erwähnten Gesichtspunkte, für deren Gewährung so triftige Gründe sprechen, zur Ah. Willfahrung Sr. Majestät zu empfehlen, zumal es vom hohen Interesse ist, nicht durch Abweisung die Franziskaner in Bosnien in eine Lage zu versetzen, bei einer fremden Regierung das anzusuchen, was ihnen die zum Schutze der Christen unter anderem auch in diesem Lande zunächst berufene österreichische Regierung nicht gewähren will4. Die gedachte Unterstützung von 1500 f. wäre, in Ermanglung eines anderen Fonds, jedoch vorläufig nur auf drei Jahre aus dem Staatsschatze zu leisten.
Dem Antrage des Grafen Thun stimmten die Minister des Inneren und des Äußern mit der Bemerkung bei, daß die Franziskaner und Kapuziner in Bosnien die einzigen seien, welche für die katholischen Interessen und die Seelsorge dort wirken, es sohin jedenfalls wünschenswert sei, sie bei diesem heilsamen Streben zu unterstützen. Der Finanzminister hat sich dagegen im Interesse der Finanzen gegen die Bewilligung einer Unterstützung wegen der daraus zu besorgenden Konsequenzen ausgesprochen. Gegenwärtig, bemerkte derselbe, seien es bosnische Franziskaner, welche um eine Subvention bitten, bald dürften ihnen aber albanesische etc. Franziskaner, dann Kapuziner usw. nachfolgen, welche alle zu unterstützen jedenfalls zu weit führen würde5.
II. Sammlungen für den Bau von Kirchen in Bosnien, der Herzegowina und Albanien
Der Minister des Inneren eröffnete, der Feldmarschall Graf Nugent habe ihm konfidentiell mitgeteilt, es wolle sich ein Komitee zu dem Ende bilden, um Sammlungen für den Bau und [die] Herstellung von Kirchen und Kapellen in Bosnien, Herzegowina und Albanien für den katholischen und griechischen Ritus in Österreich zu veranstalten.
Den Entwurf zu einem diesfälligen Aufrufe habe Graf Nugent mit der vertraulichen Anfrage vorgelegt, ob das Komitee im Falle seines Auftretens hoffen dürfe, auf keine Schwierigkeiten und Hindernisse von Seite der Regierung zu stoßen und die Bewilligung zu den gedachten Sammlungen zu erhalten.
Der Minister des Äußern bemerkte, daß vom internationalen Standpunkte aus kein Bedenken obwalten dürfte, das gedachte, immerhin löbliche und wünschenswerte Streben, den Bau von christlichen Kirchen und Kapellen durch Privatmittel zu fördern, in der erwähnten Art zu unterstützen. Da auch die übrigen Minister keinen Anstand wahrnahmen, || S. 55 PDF || wird der Minister des Inneren dem Feldmarschall Grafen Nugent erwidern, daß das Komitee von Seite der Regierung bei seinem Vorhaben keine Schwierigkeiten zu besorgen habe6.
III. Gebrauch der ungarischen Uniform von ungarischen Beamten bei den Ministerien
Der Minister des Inneren bemerkte weiter, daß der Hofrat in seinem Ministerium, Baron Ambrózy, sich mit einem Gesuche an ihn gewendet habe, ihm zu gestatten, auch die ungarische Hofratsuniform tragen zu dürfen.
Der Minister schickte voraus, daß diejenigen Ungarn, die im Staatsdienste und hoffähig sind, in der ungarischen oder in der Staatsuniform, aber nicht im ungarischen Kleide bei Hof erscheinen dürfen. Bei dem Ministerium des Inneren sei bisher nur einer, Sektionschef Graf de La Motte, welcher die ungarische Uniform trägt. Ein Präzedens bezüglich des Tragens der ungarischen Uniform sei nur bei dem Obersten Gerichtshofe vorhanden, dessen ungarischen Beamten mit Ah. Kabinettsschreiben vom 3. und 7. Dezember 1852 gestattet wurde, sich beim ämtlichen Erscheinen der ungarischen Uniform zu bedienen7. Der Minister des Inneren brachte den vorliegenden Fall deshalb zur Sprache, weil das, was für das Ministerium des Inneren genehm gehalten werden wird, auch als Cynosur8 für die übrigen Ministerien gelten dürfte.
Die Ministerkonferenz fand mit Rücksicht auf das vom Minister des Inneren Angeführte und das beim Obersten Gerichtshofe bereits Ah. Zugestandene keinen Anstand, daß den ungarischen Beamten bei den Ministerien gestattet werde (wenn sie die jedenfalls bedeutenderen Kosten nicht scheuen), sich auch der ungarischen Uniform nach den gesetzlichen Klassen zu bedienen, und daß dies als Grundsatz allgemein in Anwendung kommen könne. Den heute nicht anwesenden Minister der Justiz wird der Minister des Inneren darüber insbesondere befragen.
IV. Uniform der Mitglieder der Akademie der Wissenschaften
Hierauf wurde von dem Minister des Inneren noch eine andere Uniformfrage zur Sprache gebracht. Bei der Kreierung der Akademie der Wissenschaften im Jahre 1847 haben Se. Majestät den Mitgliedern derselben eine Uniform, bestehend im schwarzen Frack mit schwarzsamtenen Aufschlägen und einer eigenen Stickerei, schwarzen Pantalons mit Goldborten besetzt etc., zu bewilligen geruhet.
Es wurde bereits von mehreren Seiten in Anregung gebracht, daß die Uniform der Mitglieder der Akademie der Staatsuniform nähergebracht werden möge. Da die Aufschläge bereits bestimmt sind, so würde es sich nur noch um den Schnitt des Rockes und um die Farbe des Kleides handeln. Die Minister des Inneren und der Finanzen als Kurator und Präsident der Akademie finden die gegenwärtige Uniform der Akademie, die bis jetzt auch nur erst von einem Mitgliede derselben angeschafft wurde, minder angemessen und würden einen grünen Waffenrock || S. 56 PDF || mit schwarzsamtenen Aufschlägen und Goldborten, weiße Pantalons mit Goldborten und einer goldenen Kuppel in Vorschlag bringen, wogegen nichts zu erinnern gefunden wurde.
V. Vereinfachung des Rechnungsverfahrens im Finanzministerium
Der Finanzminister Ritter v. Baumgartner brachte zur Vereinfachung des Rechnungsverfahrens im Kassenwesen und zur Verminderung der Schreibereien die Einrichtung für sein Ministerium in Vorschlag, daß, wenn Gehalte verliehen oder infolge von Vorrückungen erhöht werden, dieselben von jenen Tagen an flüssiggemacht werden sollen, an welchen die Gehalte der übrigen Beamten behoben werden, das ist am 1. oder 16. jeden Monates, wornach also jener Beamte, dem z. B. am 5. eines Monates aein Dienstposten verliehen wird und dera in einen höheren Gehalt vorrückt, den Bezug erst vom 16. d. M. und, wenn er am 17. usw. beinen Dienstposten erhält und in einen höheren Gehaltb vorrückt, diesen Gehalt erst vom 1. des künftigen Monates zu beziehen hätte. Zur Ausgleichung würde der Finanzminister nicht entgegen sein, daß in Pensionierungsfällen die Beamten wieder günstiger behandelt werden, so daß, wenn einer z. B. am 3. pensioniert würde, er seinen Gehalt noch bis zum 16. cdes laufenden und dem Ersten des nächsten Monatesc und von da an erst seine Pension zu beziehen hätte.d Hierdurch würde eine Menge von Schreibereien und Arbeit für die Kasse und Buchhaltungsbeamten entfallen. Eine Finanzmaßregel sei es durchaus nicht, er beabsichtige dadurch nur die Schreibereien zu vermindern und das Geschäft zu erleichtern.
Die Ministerkonferenz erklärte sich damit einverstanden.
Wien, am 10. April 1853. Gr[af] Buol.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 20. April 1853.