MRP-1-3-02-0-18530314-P-0104a.xml

|

Nr. 104a Monatsbericht des Ministers des Inneren über den Stand der Organisierung im März 1853, Wien, 14. März 1853 (Beilage zu: MRP-1-3-02-0-18530319-P-0104.xml) - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; als Beilage zu MKProt. v. 19. 3. 1853.

MRZ. – KZ. –

A) Im Königreiche Ungarn wurden: 1. Nach erfolgter Ah. Ernennung der Kommissionsmitglieder die fünf Organisierungskommissionen in Ofen-Pest, Preßburg, Oedenburg, Großwardein und Kaschau in Wirksamkeit gesetzt. 2. In betreff des Umfanges des Verwaltungsgebietes der Statthalterei­abteilungen, ihrer Standorte, dann des Personal- und Besoldungsstandes für dieselben sind die au. Vorträge erstattet worden und befinden sich in Ah. Händen. 3. Ebenso gewärtigt der au. Vortrag über den Status der Zivilsektion des Gouvernements die Ah. Schlußfassung. 4. Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Albrecht veranlaßten unter gleichzeitiger Zuweisung einiger Arbeitskräfte eine der künftigen Organisation sich annähernde Verteilung der bis jetzt bei der Statthalterei konzentrierten Verwaltungsgeschäfte unter die fünf Distriktsregierungen, so daß letztere vom 16. März d. J. angefangen bereits einen großen Teil des den Statthaltereiabteilungen durch die Ah. Organisierungsbestimmungen zugewiesenen Wirkungskreises ausüben.

|| S. 16 PDF || B) In den übrigen Kronländern ist: 1. die Organisierung der politischen Landesbehörde zu unterscheiden von 2. jener der Kreis- und Bezirksämter.

Ad 1. Die Anträge über den Status der Statthaltereien haben vorgelegt: der Militär- und Zivilgouverneur in Temesvar und die Statthalter in Linz und Wien. Nach gepflogener Verhandlung mit den beteiligten Ministerien werden die au. Vorträge darüber erstattet werden. Die übrigen Statthalter haben angezeigt, daß sie sich mit der Sammlung und Zusammenstellung der nötigen Daten und mit der Beschlußfassung über die zu stellenden Anträge beschäftigen. Die meisten Landeschefs haben die Erstattung der Berichte im Laufe des Monats März oder am Ende desselben zugesichert.

Ad 2. Nach den vorliegenden Monatsberichten haben sämtliche Organisierungskommissionen (jene in Troppau ausgenommen, welche wegen des Wechsels der Person des Landeschefs erst am 8. März d. J. ihre Wirksamkeit begann)1 im Februar sich eifrigst mit der Lösung ihrer Aufgaben beschäftigt. Nachdem die Referate und Ausarbeitungen unter die Kommissionsmitglieder verteilt und über den Gang der Geschäfte innerhalb der durch die Instruktion vorgezeichneten Grenzen die nötigen Bestimmungen getroffen waren, gingen die Kommissionen an die Sammlung und Zusammenstellung der ihren Anträgen zur Grundlage dienenden Materialien. Es wurden gründliche und umfassende Erhebungen über die bezüglich der Einteilung in Bezirke und Kreise gemachten Erfahrungen und rege gewordenen Wünsche und Bedürfnisse über die Standorte und Lokalitäten der dermaligen und der künftigen Ämter, über den Umfang ihrer Geschäfte und das benötigte Personale und über die Qualifikation' der bei den bevorstehenden Besetzungen beteilten Beamten und Diener der politischen Behörden, und zwar im geeigneten Einvernehmen mit den Gerichts- und Finanzbehörden, eingeleitet. In dem Maße, als die Kommissionen in den Besitz dieser Materialien gelangten, konnten die einzelnen Anträge für die Organisierung der politischen Behörden zur Beratung und Schlußfassung gelangen. In dieser Beziehung sind im Februar d. J. am weitesten vorgeschritten: die Organisierungs­kommissionen in Innsbruck, Temesvar, Linz, Zara und Klagenfurt; auch die Kommissionen in Wien, Salzburg, Laibach und Brünn stellen in Aussicht, einen großen Teil der Vorlagen im Laufe des Monates März zum Abschlusse bringen und anher überreichen zu können.

C) Vom Ministerium des Inneren sind im Einvernehmen mit dem Justizministerium die Landeschefs und durch dieselben die Organisierungskommissionen, soweit es in ihrem Bereiche einschlägt, aufgefordert worden, über die Behandlung der Sanitätsangelegenheiten bei den Statthaltereien und Landesregierungen, über die Stellung und Fortdauer oder beziehungsweise Aktivierung von Medizinalkommissionen und über die Verwaltung des öffentlichen Sanitätsdienstes in den Amtsbezirken woWerwogene Gutachten zu erstatten, damit auch die künftige Einrichtung des Medizinalwesens gleichzeitig mit der Organisierung der politischen Verwaltung zur Ah. Entscheidung gebracht werden kann.