Tabellen zur Verwaltungsorganisation - Retrodigitalisat (PDF)
Die folgenden Tabellen bringen keine vollständige Übersicht über die Verwaltung und die Verwaltungsinstitutionen im österreichischen Kaiserstaat des Neoabsolutismus. Sie versuchen lediglich, die Bachsche Verwaltungsreform nach dem Silvesterpatent, den „Grundsätzen für organische Einrichtungen in den Kronländern des österreichischen Kaiserstaates“ vom 31. Dezember 1851 (RGBl. Nr. 4/1852; Bernatzik, Verfassungsgesetze Nr. 50; Walter, Zentralverwaltung 3/2, Nr. 26), und den darauf basierenden Durchführungsbestimmungen vom 14. September 1852 (RGBl. Nr. 10/1853) und vom 10. Jänner 1853 (für Ungarn, RGBl. Nr. 9/1853) in ihren Ergebnissen darzustellen. Dadurch sollen der Stellenwert und die Rangordnung der einzelnen Behörden bestimmt werden, nicht zuletzt, um die diesbezüglichen Beratungen in der Ministerkonferenz verständlich zu machen. Eine vollständige Übersicht über die gesamte österreichische Verwaltung geben in sehr klarer Weise die zeitgenössischen Werke von Stubenrauch, Ficker, Haimerl, Hauer (die Darstellungen Hauers erschienen jedes Jahr und bringen die jährlichen Veränderungen) und Schopf. Diese Werke wurden zur Erstellung der Tabellen herangezogen. Auch die Wirkungskreise der einzelnen Behörden sind dort sowie selbstverständlich in den entsprechenden Nummern der Reichsgesetzblätter beschrieben. Die Reichsgesetzblätter bezüglich der Organisation der einzelnen Kronländer sind in Tabelle II ausgewiesen. Der Anfang der Wirksamkeit der Behörden wurde durch besondere Ministerialverordnungen kundgemacht, welche in den genannten Werken teilweise übersichtlich zusammengestellt erscheinen, vor allem bei Haimerl (bezüglich der Gerichtsorganisation); die diesbezüglichen Ah. Entschließungen bei Ficker, Justizbehörden 66 f., und bei dems., Politische Behörden 52 f. Eine gute Zusammenstellung aller Reformen im Bereich der gesamten Gerichtspflege seit dem Jahre 1849 sowohl für die Gerichtsstellen in den einzelnen Kronländern als auch eine Übersicht über die „Geschäftsverhältnisse der Justizbehörden“ seit dem Jahre 1850 bringt Schopf, Organische Verwaltung 52—56, §§ 25—29, die Reformen bezüglich der Wirkungskreise der Finanzbehörden finden sich ebd., 56 ff., §§ 30—33, für jene des Bauwesens ebd., 60 ff., § 37.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23Siehe beigefügtes PDF.