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Nr. 99 Ministerkonferenz, Wien, am 5. März 1853 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 6. 3.), Bach 15. 3., Thun, K. Krauß; abw. Baumgartner, Stadion.

MRZ. – KZ. 993 – (Prot. Nr. 19/1853) –

Protokoll der am 5. März 1853 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Beteiligung von Professoren der Universität zu Pavia an dem Mailänder Attentat

Der Minister des Kultus und Unterrichts Graf Leo v. Thun brachte mit Beziehung auf die aus den öffentlichen Blättern entnommene Nachricht, daß sich an dem letzten Attentate zu Mailand drei Professoren von Pavia beteiligt haben sollen1, zur Kenntnis der Ministerkonferenz, daß er über diesen Umstand Auskunft von dem Statthalter Grafen Strassoldo abgefordert und von diesem nun die Nachricht erhalten habe, daß aus der Untersuchung über jenes Attentat nichts dieser Art vorgekommen sei. Graf Strassoldo habe schon früher eine Widerlegung dieser Nachricht in die Mailänder Zeitung aufnehmen lassen wollen, wogegen aber damals von der Untersuchungsbehörde noch Anstände erhoben worden seien. Nun wolle Graf Strassoldo aauf Grundlage der erwähnten Auskunfta offiziell diese Berichtigung in die Mailänder Zeitung einrücken lassen, und bder Minister Graf Thun gedenkt, ein Gleiches durch die Wiener Zeitung zu veranlassenb .2

cDie Konferenz fand in beider Beziehung kein Bedenken.c

II. Begnadigungsgesuche für Johann Grünschneck

Der Justizminister Freiherr v. Krauß referierte über die ab aula ohne Ah. Bezeichnung herabgelangten Gesuche des Franz Grünschneck um Ah. Begnadigung seines Bruders und jenes der Anastasia Grünschneck für ihren Mann Johann. Johann Grünschneck, Kameraladministrations­assessor in der Marmaros, verheiratet, Vater eines Kindes, 61 Jahre alt, wurde wegen im hohen Grade tätiger Vorschubleistung zum bewaffneten Aufruhr – er ist nämlich überwiesen, im Oktober 1848 zu Sziget den Antrag gemacht zu haben, die dort stationierte Abteilung eines k. k. Infanterieregiments zu entwaffnen und niederzumachen, und mit 64 Salzgrubenarbeitern die Verbarrikadierung der aus Galizien nach Ungarn führenden Straße gegen das vorrückende k. k. Militär bewirkt zu haben|| S. 501 PDF || etc. etc. – durch kriegsrechtliches Urteil vom 14. April 1852 auf zehnjährigen Festungsarrest in schweren Eisen verurteilt, und es wurde ihm diese Strafe unterm 6. August 1852 im Gnadenwege auf vierjährigen Festungsarrest ohne Eisen gemildert3. Seine Strafzeit hat mit Einrechnung des Untersuchungsarrestes mit dem 25. Oktober 1851 begonnen.

Der Justizminister findet keinen Grund, für diesen Festungssträfling auf eine Gnade bei Sr. Majestät anzutragen, und zwar um so weniger, als Johann Grünschneck nach 40jähriger Dienstleistung als k. k. Beamter den geleisteten Eid der Treue gebrochen hat, seine Vorschubleistung sehr tätig war und er sich nur erst kurze Zeit in der Strafe befindet. Die Ministerkonferenz hat sich mit dieser Ansicht des Referenten einverstanden erklärt, wornach die oberwähnten Gnadengesuche einfach abgewiesen werden.

III. Ablösung der Holzungs- und Weiderechte etc. (= Sammelprotokoll Nr. 101)

Der Minister des Inneren setzte hierauf den in der Sitzung vom 1. d. M. begonnenen Vortrag über den von ihm vorgelegten Entwurf eines Patentes zum Behufe der Ablösung und Regulierung der Holzungs- und Weiderechte, dann einiger Servituts- und gemeinschaftlicher Besitz- und Benützungsrechte in den deutsch-slawischen Provinzen fort, worüber das Nähere in dem besonderen Protokoll aufgenommen erscheint4.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 17. März 1853.