Nr. 96 Ministerkonferenz, Wien, am 26. Februar 1853 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Wacek; VS.Vorsitz Buol-Schauenstein; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Buol 27. 2.), Bach 3. 3., Thun, K. Krauß; abw.abwesend Baumgartner, Stadion.
MRZ. – KZ. 689 – (Prot. Nr. 17/1853) –
Protokoll der am 26. Februar 1853 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.
I. Begnadigungsgesuche zugunsten von vier ungarischen Festungssträflingen
Der Justizminister Freiherr v. Krauß referierte über die ab aula ohne Ah. Bezeichnung1 herabgelangten Gesuche der Gattinnen der Festungssträflinge a) Alexander Thamasy, b) Valentin Kiss und c) Karl Csikos, dann d) der Elisabeth Lengyel für ihren Vetter Ludwig Kiss, um Begnadigung der betreffenden Sträflinge.
Alexander Thamasy, Waldbereiter der königlichen Freistadt Debreczin, 56 Jahre alt, reformiert, wurde wegen Teilnahme an dem Mordattentate vom 30. Juni 1849 zu Debreczin an gefangenen k. k. Offizieren und Soldaten am 17. Juni 1852 zu sechsjährigem Festungsarreste in Eisen verurteilt und hat seine Strafzeit erst am 14. August 1852 begonnen. Valentin Kiss, Schneidermeister in Debreczin, 43 Jahre alt, reformiert, wurde wegen Teilnahme am Verbrechen der öffentlichen Gewalt bei demselben Anlasse zu zweijähriger Schanzarbeit in leichten Eisen verurteilt und hätte noch sieben Monate seiner Strafdauer zu überstehen. Karl Csikos, Taglöhner in Debreczin, 28 Jahre alt, reformiert, wurde durch kriegsrechtliches Urteil vom 12. Mai 1851 wegen des Verbrechens des Mordes, erschwert durch öffentliche Gewalt, bei oberwähnter Gelegenheit in Debreczin zum Tode durch den Strang verurteilt und zu 20jähriger Schanzarbeit in schweren Eisen begnadigt. Seine Strafzeit beginnt vom 20. Juni 1851. Ludwig Kiss, Tischler, 32 Jahre alt, wurde wegen Teilnahme an dem Mordattentate vom 30. Juni 1849 unterm 12. Mai 1851 zu 20jähriger Schanzarbeit in schweren Eisen verurteilt und hat seine Strafzeit am 20. Juni 1851 begonnen2.
Der Justizminister findet bei den hier erwähnten schweren Verbrechen und bei dem Umstande, daß die Schuldigen ihre Strafzeit erst in den Jahren 1851 und 1852 begonnen haben und Valentin Kiss sein Verbrechen in wenigen Monaten abgebüßt haben wird, keinen Grund, für dieselben die Ah. Gnade Sr. Majestät in Anspruch zu nehmen, womit sich die Ministerkonferenz einverstanden erklärte.
II. Gesetzentwurf über das gerichtliche Verfahren außer Streitsachen (= Samrnelprotokoll Nr. 97)
Der Justizminister brachte weiters das Einführungspatent zu dem Gesetzentwurf über das gerichtliche Verfahren in Rechtsgeschäften außer Streitsachen || S. 492 PDF || zum Vortrag, worüber das Nötige in dem besonderen Protokolle über jenen Gesetzentwurf vorkommt3.
Wien, am 27. Februar 1853. Gr[af) Buo!.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 11. März 1853.