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Nr. 94 Ministerkonferenz, Wien, am 19. Februar 1853 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 20. 2.), Bach 22. 2., Thun, K. Krauß; außerdem anw. Baumgartner; abw. Stadion.

MRZ. – KZ. 998 – (Prot. Nr. 15/1853) –

Protokoll der am 19. Februar 1853 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Abgrenzung der Verwaltungsgebiete in Ungarn

Der Minister des Inneren brachte nach vorläufigem Einverständnisse mit dem Justizminister die Abgrenzung der Verwaltungsgebiete der fünf Statthaltereiabteilungen und der Oberlandesgerichts­sprengel in Ungarn zum Vortrage.

Er bemerkte, daß Se. Majestät mit Ah. Entschließung vom 10. Jänner d. J. zu befehlen geruht haben, daß die Abgrenzung der für die fünf Abteilungen der Statthalterei zu bildenden Verwaltungsgebiete in Ungarn, soweit nicht überwiegende Administrationsrücksichten eine teilweise Modifikation wünschenswert oder notwendig erscheinen lassen, nach der Ausdehnung der dermal bestehenden Distrikte zu bestimmen sei und daß das Verwaltungsgebiet einer Statthaltereiabteilung zugleich einen Oberlandesgerichtssprengel zu bilden habe1. Seine kaiserliche Hoheit der Herr Erzherzog Militär- und Zivilgouverneur in Ungarn, um Eröffnung Höchstihrer Ansicht über diesen für die Organisierung der Behörden daselbst eine wesentliche Vorfrage bildenden und daher dringenden Gegenstand gebeten2, haben sich dahin auszusprechen geruht, daß die dermaligen Preßburger und Großwardeiner Distrikte in ihrer Abgrenzung als Verwaltungsgebiete der künftigen Statthalterei­abteilungen beibehalten, bezüglich der übrigen drei Distrikte (Oedenburg, Pest-Ofen und Kaschau) aber die doppelte Abänderung vorgenommen werden sollte, wornach 1. die Komitate Tolna und Baranya aus dem Oedenburger Distrikte auszuscheiden und dem Pest-Ofener Verwaltungsgebiete zuzuweisen wären, und da das Pest-Ofener Gebiet durch diese Zuweisung an Ausdehnung zu groß sein würde, daß 2. das Borsoder Komitat aus dem Pest-Ofener Distrikte dem Kaschauer Verwaltungsgebiete zuzuweisen wäre. Die Anträge zu 1. werden damit begründet, daß die geographische Lage, die Kommunikationsmittel und die dem Laufe der Donau folgende Richtung aller Wechselbeziehungen des Verkehrs und der Interessen jene beiden Komitate weit mehr nach Pest-Ofen als nach Oedenburg hinweisen und daß die Leitung der Administration von Pest-Ofen aus zweckmäßiger als von dem entlegenen Oedenburg besorgt werden könne. Ad 2. wird angeführt, daß es in politischer und administrativer Beziehung wünschenswert sei, aus dem durch die Komitate Tolna und Baranya bedeutend vergrößerten Pest-Ofener Distrikte || S. 487 PDF || auf einer anderen Seite einen Teil des Verwaltungsgebietes auszuscheiden, und daß das Borsoder Komitat ohnedies zwischen zwei zum Kaschauer Distrikte gehörenden Komitate Gömör und Aba Ujvár eingekeilt und so gelegen ist, daß die Bewohner desselben viel näher und leichter mit Kaschau als mit Pest-Ofen verkehren können. Die Minister des Inneren und der Justiz stimmen den Anträgen Sr. kaiserlichen Hoheit für diese Gebietsabteilungen der Verwaltungs- und beziehungsweise Oberlandesgerichtssprengel bei und halten dieselben zur Ah. Genehmigung geeignet.

Bezüglich der Standorte der Statthaltereiabteilungen und der Oberlandesgerichte sprechen sich Se. kaiserliche Hoheit dahin aus, daß die ersteren in Ofen, Oedenburg, Preßburg, Kaschau und Großwardein, die letzteren in Pest, Oedenburg, Preßburg, Eperies und Großwardein ihren Sitz zu nehmen hätten3. Gegenwärtig werden nur die für die Statthaltereiabteilungen angetragenen Sitze zu Ofen, Oedenburg, Preßburg, Kaschau und Großwardein zur Ah. Genehmigung angetragen, da der Justizminister sich vorbehalten hat, in Absicht auf die Sitze der Oberlandesgerichte noch einige weitere Erhebungen einzuleiten und nach Maßgabe derselben und nach gepflogener Rücksprache mit dem Minister des Inneren einen besonderen au. Vortrag zu erstatten.

Die Ministerkonferenz erklärte sich mit diesen bei Sr. Majestät zu unterstützenden Anträgen sowohl in Beziehung auf die Gebietsbegrenzung der Statthaltereiabteilungen und der Oberlandesgerichte als auf die Sitze der ersteren einverstanden4.

II. Verfahren in Rechtsgeschäften außer Streitsachen (= Sammelprotokoll Nr.97)

Der Justizminister Freiherr v. Krauß setzte hierauf seinen in der Sitzung vom 15. d. M. begonnenen Vortrag, den Entwurf eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Rechts­geschäften außer Streitsachen betreffend, fort, worüber das Nähere in einem besonderen Protokolle aufgenommen erscheint5.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 3. April 1853.