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Nr. 91 Ministerkonferenz, Wien, am 10. Februar 1853 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 10. 2.), Bach 12. 2., Thun, Baumgartner; abw. Csorich, K. Krauß, Stadion (Csorich wird hier noch als abwesend geführt, er war aber kein Mitglied der Ministerkonferenz mehr; das Kriegsministerium wurde aufgelöst und die Militäradministration zu einer Sektion des Ah. Armeeoberkommandos; siehe Wagner , Kriegsministerium 1, 80 ).

MRZ. – KZ. 685 – (Prot. Nr. 12/1853) –

Protokoll der zu Wien am 10. Hornung 1853 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Zimentierung des niederösterreichischen Eimers

Der Finanzminister brachte die Notwendigkeit einer Verfügung in Absicht auf die in Wien bisher üblich gewesene Zimentierung des niederösterreichischen Eimers zur Sprache1. Seit Jahren wird nämlich beim hiesigen Zimentierungsamte nach dem Vorgange seines früheren Vorstandes Jaeckel der Eimer mit 41 Maß zimentiert, damit ein Spielraum für Verschütten, für Geläger etc. bleibe, und der Käufer beim Umleeren der Flüssigkeit nicht verkürzt werde. Außer Wien besteht diese Übung nirgends und wird überall der Eimer mit 40 Maß zimentiert. Da nun aber die Verhandlung wegen Herstellung einer Übereinstimmung des ungrischen mit dem österreichischen Maß und Gewicht im Zuge ist und man sich bei Vergleichung des einen mit dem anderen auch des in Wien zimentierten Eimers bedient hat, so würde sich aus der Anwendung des letzteren, à 41 Maß, der Übelstand ergeben, daß, statt eine Übereinstimmung der Maße in den deutschen und ungrischen Erb- und Kronländern zu erzielen, ein bloß in Wien eingeschlichener usus praeter legem auf ein großes Kronland ausgedehnt und hiermit die Spaltung noch vergrößert werden würde. Zur Vermeidung eines solchen Übelstandes glaubte der Finanz- und Handelsminister in thesi folgende Bestimmung vorschlagen zu sollen, daß alle Fässer auch in Wien künftighin nur mit 40 Maß per Eimer zimentiert werden dürfen und daß bei Vergleichung fremder Flüssigkeitsmaße mit den österreichischen ebenfalls nur der niederösterreichische Eimer à 40 Maß anzunehmen sei.

Da sich hiermit der Minister des Inneren in thesi einverstanden erklärte und auch die anderen Stimmen nichts dagegen einzuwenden fanden, so wird die Angelegenheit wegen Regulierung der ungrischen Maße hiernach im Detail zwischen dem Finanz- und Handels-, dann dem Ministerium des Inneren verhandelt werden2.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. [Wien, am 18. Februar 1853.a ]