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Nr. 71 Ministerkonferenz, Wien, 11. Dezembert 1852 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 12. 12.), Bach 18. 12., Thinnfeld, Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner; abw. Stadion.

MRZ. – KZ. 4841 – (Prot. Nr. 68/1852) –

Protokoll der am 11. Dezember 1852 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Generalamnestie für Ungarn

Der Kriegsminister FML. Freiherr v. Csorich brachte zur Kenntnis der Ministerkonferenz, daß Se. Majestät die angetragene Publikation des Generalpardons für Ungarn zu bewilligen geruht haben und daß dies falls bereits die nötigen Weisungen an den Militär- und Zivilgouverneur von Ungarn Se. kaiserliche Hoheit den Herren Erzherzog Albrecht erlassen worden sind1.

II. Strafmilderung für Ignacz Kulterer

Vermöge Ah. Entschließung vom 11. September l. J.2 ist dem zu Arad inhaftierten politischen Festungssträflinge Ignácz Kulterer, auch Murányi genannt, die über ihn verhängte sechzehnjährige Festungsstrafe in Eisen auf vier Jahre ermäßigt worden. Da in dem Erlasse, womit diese Ah. Entschließung kundgemacht wurde, von der ferneren Belassung der Eisen nichts erwähnt ist, so wendete sich das Arader Festungskommando an das k. k. Kriegsministerium um die Weisung darüber, ob die Eisen dem Kulterer abgenommen oder auf die Dauer der ermäßigten Strafzeit belassen werden sollen. Das erwähnte Festungskommando hat sich bei dem Umstande, daß die Abnahme der Eisen bei Kulterer nach dem ärztlichen Zeugnisse wegen seines aufhabenden Gebrechens – seine rechte Hand ist nämlich struppiert, weswegen dessen linke Hand als zur Aushilfe der struppierten rechten von dem Eisen zu befreien wäre –, ferner wegen seiner während der Inhaftierung an den Tag gelegten tadellosen Aufführung und guten loyalen Gesinnung sich als wünschenswert darstellt, für die Entledigung desselben von den Eisen und Einleitung des diesfalls Erforderlichen ausgesprochen. Das Kriegsministerium hat diesen Bericht des Festungskommandos bei dem Umstande, als es sich in diesem Falle um die Erleichterung der Strafe einer Zivilperson handelt, zur weiteren Verfügung an das Justizministerium abgetreten.

Der referierende Justizminister Freiherr v. Krauß beabsichtigt bei den dargestellten Verhältnissen und mit Rücksicht auf die Ah. Entschließung vom 28. Oktober 1849 3, nach welcher bei politischen Sträflingen, wenn sie auch zum || S. 362 PDF || schweren Kerker verurteilt wurden, die Eisen nur dann anzulegen sind, wenn sie aus dem Straforte zu entfliehen gesucht haben oder wenn es ihres ungestümen Benehmens wegen nötig erscheint, was alles bei Kulterer nicht eingetreten ist, den au. Antrag an Se. Majestät zu richten, daß Allerhöchstdieselben den genannten Sträfling für den Rest seiner Strafe von den Eisen zu befreien geruhen, womit sich die Ministerkonferenz einverstanden erklärte4.

III. Militärstrafgesetz (= Sammelprotokoll Nr. 81)

Der Kriegsminister Freiherr v. Csorich setzte hierauf seinen in einer früheren Ministerkonferenz begonnenen Vortrag über das Militärstrafgesetzbuch für das Kaisertum Österreich fort, worüber das Nähere in dem besonderen, darüber aufgenommenen Protokolle verzeichnet erscheint5.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz ]oseph. Wien, 24. Dezember 1852.