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Nr. 60 Ministerkonferenz, Wien, 9. November 1852 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 9. 10., sic!), Bach 13. 11., Thinnfeld, Thun, Csorich, K. Krauß; außerdem anw. Baumgartner; abw. Stadion.

MRZ. – KZ. 4480 – (Prot. Nr. 56/1852) –

Protokoll der zu Wien am 9. November 1852 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Ernennung des Fürsten Lobkowitz zum Präsidenten der Landesregierung in Salzburg

Der Minister des Inneren brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß Se. Majestät den Fürsten v. Lobkowitz zum Präsidenten der Landesregierung in Salzburg zu ernennen geruht haben1.

II. Behandlung des Reichstagsarchivars Alois Jelen

Durch die Auflösung des Reichstagsarchivs2 sind dabei angestellt gewesene Beamte in Reduktion verfallen, jedoch bis auf einen, den Direktor Jelen, bereits untergebracht worden. Zur Unterbringung des Jelen auf einen systemisierten Dienstposten ist gegenwärtig keine Gelegenheit vorhanden. Er müßte also normalmäßig in den Quieszentenstand versetzt werden. Da er aber während der Reichstagsperiode von 1848 und 1849 ader Regierung mit persönlicher Gefahr und Hingebunga wesentliche Dienste geleistet und sich dadurch den Haß der regierungsfeindlichenb, insonderheit der tschechischen Partei zugezogen hat, von welcher nunmehr seine Versetzung außer Aktivität durch cdie Regierungc mit schadenfrohem Beifalle aufgenommen werden würde, so gedächte der Minister des Inneren mit Zustimmung der Konferenz, Sr. Majestät die au. Bitte vorzutragen, daß Jelen einstweilen und bis zu seiner definitiven Unterbringung mit Beibehaltung seiner bisherigen Bezüge bei dem Ministerium des Inneren verwendet werden dürfe3.

III. Behandlung des Thesaurarars Graf Emerich Mikó

Der Minister des Inneren referierte weiter über das Resultat der infolge Ah. Entschließung vom 21. Juni 1851 4 von dem ehemaligen Thesaurar in Siebenbürgen Grafen Emerich Mikó erstatteten Rechtfertigung seines Benehmens während der Szekler Nationsversammlung in Agyagfalva im Jahre 18485. Derselbe war Präses dieser vom Siebenbürgischen Gubernium erst untersagten, dann doch erlaubten Versammlung und suchte dieselbe in den Schranken der Mäßigung und Loyalität zu halten. Allein es gelang nicht, die Beschlüsse fielen im Sinne der extremsten magyarischen Partei aus, und Mikó soll das Protokoll nur infolge erhaltener Drohbriefe unterfertigt haben. Weiter wird ihm zur Last gelegt, daß er zur Verpflegung des Székler Aufgebots 15.000 f. aus den benachbarten Salz- und Dreißigstkassen angewiesen hat. Er entschuldigte sich damit, daß er das Geld nur darum angewiesen habe, um weiteres Unglück zu verhüten und die bewaffneten Volksmassen von Plünderung etc. abzuhalten. Die Mehrheit des beim siebenbürgischen Militär- und Zivilgouvernement hierwegen niedergesetzten Purifikationskomitees6 sowie das Komitee des Ministeriums des Inneren und die beigezogenen zwei Räte des Obersten Gerichtshofes erkannten, daß Graf Mikó durch sein obgedachtes Benehmen seinen Posten und den Anspruch auf Pension nicht verwirkt habe. Hiernach erbat sich der diese Meinung teilende Minister des Inneren die Zustimmung der Konferenz zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage, das Gesuch des Grafen Mikó um normalmäßige Versetzung in den Ruhestand in Verhandlung nehmen zu dürfen. Die Konferenz erklärte sich hiermit einverstanden7.

IV. Politische Prozesse im Banat

Aus Anlaß der von dem Minister des Inneren betriebenen Vorlage der Klassifizierungsanträge über die in der Serbischen Woiwodschaft und im Banate in Untersuchung gezogenen politischen Verbrecher hat der dortige Landeschef angezeigt, daß sämtliche in dieser Beziehung anhängig gewesenen Prozesse von dem vormaligen provisorischen Landeschef GM. Mayerhofer aufgelassen worden seien8. Der Minister des Inneren gedächte nunmehr mit Beistimmung der Konferenz den Landeschef aufzufordern, die betreffenden Akten mit dem Gutachten vorzulegen, was in Sachen dennoch zu verfügen wäre, um darnach Sr. Majestät die weiteren Anträge unterbreiten zu können.

V. Begnadigungsgesuche ungarischer Revolutionäre

Der Justizminister referierte über das Begnadigungsgesuch des wegen Teilnahme an der ungrischen Rebellion unterm 5. Juli d. J. im Gnadenwege zu zehnjähriger Festungsstrafe verurteilten Joseph Neumann, Pfarrer in Braske9. Obwohl Neumann nur mit Wort und Schrift für die Revolutionspartei gewirkt hat, mithin bloß von diesem Gesichtspunkte aus auf den ersten Anblick sehr strenge behandelt worden zu sein scheint, so hält ihn der Justizminister und mit ihm die Konferenz dennoch einer Berücksichtigung für unwürdig, weil Neumanns Verhör und Verteidigung selbst nur ein fortgesetztes Beharren in den revolutionären Ideen und Tendenzen beurkundet.

VI. Begnadigungsgesuch ...

Dem Antrag auf Abweisung des Gnadengesuchs des auf neun Jahre Festungsarrest verurteilten Joseph Madaráhsz, Bruder und tätiges Werkzeug des berüchtigten Paul [sic!] Madaráhsz, ward allseitig beigestimmt10.

VII. Begnadigungsgesuch ...

Auch das Begnadigungsgesuch des auf sechs Jahre verurteilten, erst ein Jahr insitzenden Adalbert Putnik, ward einstimmig nach dem Einraten des Justizministers verworfen, weil Putnik sich an der Revolution mit hervorragender Tätigkeit beteiligt, die Romanen im Banate unterdrückt, die Magyaren unterstützt, auch als Präses des Standgerichts in Maria-Theresiopel fungiert hat, von welchem mehrere Gutgesinnte zum Tode kondemniert worden waren11.

VIII. Begnadigungsgesuch ...

Das Gnadengesuch für den im Oktober [sic!] 1851 auf zehn Jahre verurteilten Paul Lusénszky wurde einstimmig keiner Berücksichtigung für wert erkannt, weil derselbe einer der tätigsten und vertrautesten Agenten Kossuths gewesen ist und für die Zwecke der Rebellion über eine Million ärarischer Gelder verausgabt hat12.

IX. Begnadigungsgesuch ...

Finta, wegen seiner Beteiligung als Präses eines revolutionären Standgerichts, wobei eine Person zum Tode verurteilt wurde, zu vierjähriger Festungsstrafe verurteilt, wird sowohl vom III. Armeekommando als vom Justizminister zur Begnadigung auf zwei Jahre in Antrag gebracht, weil derselbe erhobenermaßen sich der Verurteilung jener Person zum Tode standhaft, jedoch vergeblich, widersetzt und es durch seine Einwirkung dahin gebracht hat, daß von etlich 70 vor das Standgericht geschleppten Personen, keine mehr zum Tode verurteilt wurde. Auch hat sich Finta sonst in keiner Weise bei der Revolution tätig bezeigt13.

|| S. 316 PDF || Die Konferenz war daher mit dem Begnadigungsantrage auf zwei Jahre einverstanden14.

X. Unterstützung der Realschule in Preßburg

Für die seit 1841 beschlossene, seit 1851 größtenteils durch Sammlungen etc. von der Stadtgemeinde in Preßburg errichtete Realschule wird das ehemalige Jesuitengebäude daselbst, dann die Besoldung eines Lehrers der Geschichte auf Staatskosten in Anspruch genommen. Dieses vom Unterrichtsminister unterstützte Begehren stieß von Seite des Finanzministerii auf Schwierigkeiten, indem das letztere jenes Gebäu gegen Zins und auf zehn Jahre für die Realschule überlassen und von der Besoldung des Lehrers ab aerario nichts wissen will. In Berücksichtigung der Wichtigkeit einer deutschen Realschule für die Stadt Preßburg und der Geringfügigkeit des Opfers, welches dafür vom Staate verlangt wird, indem der bei weitem größte Teil der Kosten der Erhaltung der Schule der Gemeinde zur Last fällt, glaubte der Unterrichtsminister das in Rede stehende Begehren abermals bevorworten zu sollen. Der Finanzminister erklärte sich unter den obwaltenden Verhältnissen im allgemeinen nicht abgeneigt, seine Zustimmung zu geben, erbat sich jedoch behufs genauerer Information vorläufig die auch sofort zugesagte Mitteilung der Akten im kurzen Wege.

XI. Patent über die Ungültigkeit der von abtrünnigen katholischen Priestern geschlossenen Ehen

Der Kultusminister brachte den im Einvernehmen mit dem Justizminister bearbeiteten Entwurf eines Ah. Patentes für Ungern in betreff der Ungiltigkeitserklärung von Ehen, welche von vom katholischen Glauben abgefallenen Welt- oder Ordensgeistlichen geschlossen werden, mit dem Bemerken in Vortrag, daß zwar in dieser Beziehung das demnächst in Wirksamkeit tretende ABGB. maßgebend sein werde15, daß jedoch schon dermalen eine besondere Verfügung zu erlassen dringend notwendig sei, damit nicht derlei, leider bisher nicht allzu selten vorgekommene Fälle sich etwa bis zum Zeitpunkte der Wirksamkeit des ABGB. in Ungarn wiederholen, dferner weil vorderhand die Einführung des ABGB. in Siebenbürgen noch nicht in Aussicht steht, es aber durchaus notwendig erscheint, von der vorgeschlagenen Maßregel Siebenbürgen nicht ausgeschlossen zu lassend .

Die Konferenz trat dem Antrag und dem Patentsentwurf einhellig bei16.

XII. Auszeichnung für Ignaz Blaschke

Der Kriegsminister erhielt die Zustimmung der Konferenz zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrag auf Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes an den um die Erhaltung, Verpflegung, Transportierung etc. von k. k. Truppen der Südarmee in den Jahren 1848 und 1849 verdienten Dampfschiffahrtsagenten in Sissek Ignaz Blaschke17.

[XIII]. Depositengebührengesetz (= Sammelprotokoll Nr. 63)

Schließlich ward die Beratung über den Entwurf eines Gesetzes über die Verwahrungsgebühr bei den k. k. Depositenämtern begonnen, worüber ein abgesondertes Protokoll ausgearbeitet wird18.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 15. November 1852.