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Nr. 32 Ministerkonferenz, Wien, 31. Juli 1852 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 31. 7.), Bach 3.8., Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner; abw. Thinnfeld, Stadion.

MRZ. – KZ. 3242 – (Prot. Nr. 31/1852) –

Protokoll der zu Wien am 31. Juli 1852 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Außern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Reisen von Staatsbeamten

Der vorsitzende Minister des Außern brachte zur Kenntnis der Konferenz eine Eröffnung des Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät des Kaisers, wornach Allerhöchstdieselben mißfällig ersehen haben, daß Staatsbeamte bei Bereisungen Empfangsfeierlichkeiten von Seite der Bevölkerung entgegennehmen, was gerade itzt, zur Zeit der Ah. Reisen, um so mehr auffalle, wornach also jeder Minister in seinem Bereiche das Nötige zu verfügen habe.

Diese Ah. Weisung wurde zur Kenntnis und Darnachachtung genommen und speziell dem Minister des Inneren, als vorzüglich in dessen Bereich gehörend, mitgeteilt.

II. Auszeichnung für Eugenio Cardani und Quirin Martin

Der Finanzminister erhielt die Beistimmung der Konferenz zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes mit der Krone für den Finanzwach­oberkommissär Eugenio Cardani und des goldenen Verdienstkreuzes für den Sektionsführer Quirin Martin, welche beide nicht nur durch ihre ausgezeichnete Amtstätigkeit, sondern insbesondere auch durch ihre streng loyale Haltung während der Revolution im lombardo-venezianischen Königreiche sich wesentliche Verdienste erworben haben1, desgleichen

III. Auszeichnung für Vincenz Mazzarini

des goldenen Verdienstkreuzes mit der Krone für den Kanzler des Generalkonsulats in Ancona Vincenz Mazzarini in Ansehung der durch längere Zeit mit Erfolg geführten Geschäftsleitung2.

IV. Unterstützung für Pastor Carl Kun

Der Kultusminister referierte über das „ab Imperatore“ herabgelangte Gesuch des Pastors Carl Kun in Jawornik um eine Unterstützung, da er bei einem daselbst stattgehabten Brande einen Schaden von 600 f. erlitten und an den für die Abgebrannten eingegangenen Sammlungsgeldern von 580 f. keinen Anteil in Anspruch genommen hat. Der Kultusminister beantragte für denselben || S. 191 PDF || eine Unterstützung von 200 f., weil Kuns Conduite in jeder Beziehung belobt wird und sein Unglück bei der bekannt geringen Dotation der protestantischen Pastoren wirklich Rücksicht verdient.

Der Finanzminister erklärte sich wie im schriftlichen Wege so auch heute mündlich der Konsequenzen wegen gegen diesen Antrag. Die übrigen Stimmen traten jedoch aus den vom Kultusminister angeführten Gründen dem Antrage dieses letzteren bei3.

Der Justizminister referierte über nachstehende Begnadigungsgesuche:

V. Begnadigungsgesuch für Gotthard Graf Kun

der Gräfin Komis für ihren Vetter, den wegen Teilnahme an der ungrischsiebenbürgischen Revolution zu sechsjährigem Festungsarreste verurteilten Gotthard Grafen Kun4. Da dieser in ziemlich hervorragender Weise sich beteiligt hat, erst seit 7. Oktober 1851, also noch nicht ein volles Jahr, sich in der Strafe befindet und ein ähnliches früheres Gnadengesuch derselben Bittstellerin mit Ah. Entschließung vom 13. April 1852 5, also vor wenigen Monaten, zurückgewiesen worden ist, so erkannte die Konferenz einstimmig, daß gegenwärtig kein Grund vorhanden sei, die Ah. Gnade Sr. Majestät für ihn in Anspruch zu nehmen.

VI. Begnadigungs­gesuch für Joseph v. Komlosy

Joseph v. Komlosy, welcher wegen am 2. Oktober 1848 teils versuchter, teils vollbrachter Verleitung von k. k. Offizieren und Unteroffizieren in Prag zum Übertritte in die ungrische Armee als Falschwerber zu zehnjähriger Schanzarbeit verurteilt wurde, ist mit Einschluß eier Untersuchung bereits fast vier Jahre in Haft6. Da ihm außer diesem sonst mit ein bis zweijähriger Strafzeit belegten Verbrechen nichts zur Last fällt, er daher dasselbe hinlänglich abgebüßt haben dürfte, überdies seine frühere Dienstleistung als Dreißigstrevisor7 sowie die vieljährigen Dienste seines Vaters und Oheims für ihn sprechen, er kränklich ist und strenggenommen sein Verbrechen nur als Verleitung zur Desertion, nicht als eigentliche Falschwerbung anzusehen wäre, da er als Emissär des damals noch legal eingesetzten ungrischen Ministeriums gehandelt hat, so vereinigten sich alle Stimmen mit der Ansicht des Justizministers, für ihn bei Sr. Majestät auf Nachsicht des Strafrestes anzutragen8.

VII. Begnadigungsgesuch für Samuel Stern

Samuel Stern, Produktenhändler aus Bonyhád, welcher wegen Teilnahme an dem Zuge einer Rotte Landstürmlera, Verfolgung zweier Seressaner9 und ihres Wegweisers und an der Tötung des letzteren zu vierjähriger Haft || S. 192 PDF || verurteilt wurde10 und erst seit 5. Mai d. J. in der Strafe sich befindet, verdient nach der übereinstimmenden Ansicht aller Mitglieder der Konferenz keine Berücksichtigung.

VIII. Begnadigungsgesuch für Max v. Hertelendÿ

referierte der Justizminister über die Frage der Begnadigung des Max v. Hertelendÿ, gewesener Obergespan. Ursprünglich war der Antrag der Kriegsgerichte, die Untersuchung gegen ihn fallenzulassen. Sie ward jedoch in der Folge wieder aufgenommen und v. Hertelendÿ im Gnadenwege auf zwei Jahre kondemniert11. Ein Gnadengesuch seines Bruders, des gewesenen Hofrates, wurde von Sr. Majestät abgewiesen. Auch haben Se. Majestät, wie der Kriegsminister der Konferenz eröffnete, kürzlich in einer von Sr. k. k. Hoheit dem Herrn Erzherzog Albrecht vorgelegten Konsignation über die Allerhöchstdemselben zur Begnadigung empfohlenen Individuen12 diesen Hertelendÿ abermals unberücksichtigt gelassen. Nachdem aber das hier in Rede stehende Begnadigungsgesuch seines Bruders der Ah. Signatur gewürdigt ist, mithin hierüber jedenfalls au. Vortrag erstattet werden muß, so wäre dieses Gesuch nach dem Erachten des Kriegsministers Sr. Majestät unter Darstellung des Sachverhaltes zur Ah. Schlußfassung vorzulegen, wobei, wie der Justizminister und die übrigen Stimmen vermeinten, der frühere Antrag auf Hertelendÿs Begnadigung in Berücksichtigung seines vorgerückten Alters, seiner Kränklichkeit und der Verdienste seiner Familie erneuert werden dürfte13.

IX. Auszeichnung des FML. Graf Johann Coronini

Der Kriegsminister brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß Se. Majestät dem Zivil- und Militärgouverneur der Woiwodina FML. Grafen Coronini den Orden der Eisernen Krone I. Klasse zu verleihen geruht haben.

X. Assekuranz der k. k. Militärkasernen

Die zum Schlosse in Linz gehörige Wirtschaftsrealität war bis zur Übergabe ans Militär im Jahre 1849 um jährlich 1 f. 34 Kreuzer bei der Brandversicherungsgesellschaft assekuriert. Diese Prämie wurde seitdem nicht mehr entrichtet, weil vermöge der Vorschrift vom 1. Mai 1829 die Versicherung von Militärärarialgebäuden bbei Assekuranzgesellschaften in der Regel nicht, sondernb nur mit besonderer Bewilligung der Hofstellen ausnahmsweise stattzufinden hat. Es ist nun, cabgesehen von der Schloßwirtschaftsrealität in Linz, für welche keine besonderen Verhältnisse geltend gemacht werdenc, die Frage zur Sprache gekommen, ob es nicht vorteilhaft wäre, Militärgebäude, insbesondere Kasernen, || S. 193 PDF || welche nicht selten durch Feuersbrünste zerstört werden, assekurieren zu lassen, um durch einen geringen jährlichen Beitrag einer namhaften Unterstützung bei den dim Präliminar nicht vorgesehenen, oftd sehr bedeutenden Wiederherstellungskosten teilhaftig zu werden. eEin Beispiel gibt der Brand der Kaserne in Temesvár 1846.e

Nach der Ansicht des Finanzministers , welcher sofort die übrigen Stimmen beipflichteten, wäre bei der Vorschrift von 1829 zu bleiben, denn der Staat assekuriert sich seine Gebäude selbst, indem er die an eine Versicherungsgesellschaft zu zahlende Prämie für sich behält, welche Prämie in der Regel nur darauf berechnet ist, der Gesellschaft Nutzen zu bringen, und welche in dem Maße erhöht wird, als man eine höhere Versicherungssumme in Anspruch nimmt.

XI. Pensionserhöhung für Carl Villeneuve

Der Minister des Inneren referierte über die in dem Vortrage vom 19. Juli 1852 14 berührte Meinungsdifferenz zwischen ihm und dem Finanzminister in Ansehung der Pension für den Tanzlehrer an der Mailänder Theatertanzschule, Carl Villeneuve. Der Finanzminister erklärte, bei der schriftlichen Verhandlung über den bereits zugestandenen Betrag von 2 Lire täglich der Konsequenzen wegen nicht hinausgehen zu können, wogegen der Minister des Inneren auf dem Antrage, die Pension auf 900 Lire jährlich zu erhöhen, aus den im Vortrage angeführten Gründen um so mehr beharrte, als die Differenz nicht bedeutend ist, und der hochbejahrte Bittsteller kaum mehr lang im Genusse des höheren Bezugs stehen wird.

Die sämtlichenf Stimmen der Konferenz mit Einschluß des Finanzministers traten dem Antrage des Ministers des Inneren bei.

XII. Vereinsgesetz (= Sammelprotokoll Nr. 33)

gSchließlich wurde noch über den Entwurf des Vereinsgesetzes beraten, über welche Beratung gemäß der Geschäftsordnung ein besonderes Protokoll verfaßt wirdg .15

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Ischl, 26. August 1852.