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Nr. 49a Monatsbericht des Ministers des Inneren über den Fortgang der politischen Organisierung im September 1852 (Beilage zu: MRP-1-3-01-0-18521005-P-0049.xml) - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS. als Beilage zum Originalprotokoll v. 5. 10. 1852.

MRZ. – KZ. –

Nachdem die Ah. Beschlüsse vom 14. September d. J. in betreff der Organisierung der politischen und der Gerichtsbehörden am 19. /21. September d. J. dem Ministerium des Inneren mitgeteilt worden waren, wurden sämtliche Länderchefs, mit Ausnahme jener von Ungarn, der Lombardie und Venedigs, von dem sie betreffenden oder für sie zu wissen nötigen Inhalte der Ah. Entschließung vom 14. September d. J. unter gleichzeitiger Übermittlung einer Anzahl Exemplare der Ah. Bestimmungen über die Einrichtung und Amtswirksamkeit der Bezirksämter, der Kreisbehörden und Statthaltereien, über die Einrichtung der Gerichtsbehörden und über die Gehälter und Diätenklassen der Beamten und Diener bei den politischen und gerichtlichen Behörden in den Kronländern mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, daß bis auf weitere Weisung keine Kundmachung darüber zu veranlassen sei. Zugleich wurden die erwähnten Länderchefs aufgefordert, mit größter Beschleunigung diejenigen Individuen aus dem Stande der politischen Verwaltung in Antrag zu bringen, welche für geeignet erachtet werden, Sr. k. k. apost. Majestät zur Berufung in die Organisierungslandeskommission gegenwärtig gehalten zu werden. Von diesem Erlasse (24. September d. J., Z. 5617) ist unter einem auch das Justizministerium, von dessen Seite die Benennung der gerichtlichen Kommissions­mitglieder gewärtigt wird und mit welchem nach Einlangung der beiderseitigen Besetzungs­vorschläge wegen Erstattung der au. Vorträge an Se. Majestät das Einvernehmen zu pflegen sein wird, verständigt und gleichzeitig das Finanzministerium ersucht worden, die Finanzlandesdirektionen zur schleunigen Benennung der finanziellen Kommissionsmitglieder an die betreffenden Länderchefs anweisen zu wollen. Als das Justizministerium eine Abschrift seines Erlasses, womit die Gerichtspräsidien und respektive die Gerichtseinführungskommissionen zur Erstattung von Vorschlägen für die gerichtlichen Kommissionsmitglieder eingeladen [wurden] und es denselben überlassen wurde, sich diesfalls vorläufig mit dem Landeschef als Vorsitzenden der Kommission in das Einvernehmen zu setzen, anher mitteilte, wurden von Seite des Ministeriums des Inneren die Länderchefs davon nachträglich verständigt (26. September 1852, Z. 5686). Noch im Laufe des Septembers haben die Statthalter von Niederösterreich, Steiermark, Mähren, Böhmen, Kärnten, Krain, Küstenland und Schlesien, der Banus von Kroatien und der Statthalterstellvertreter von Salzburg die abverlangten Vorschläge erstattet, und es werden die übrigen demnächst erwartet, wornach denn sofort die Anträge Sr. Majestät unterbreitet werden.