Nr. 640 Ministerrat, Wien, 22. März 1852 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend: Schwarzenberg keine BdE.
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Schwarzenberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Schwarzenberg, BdE.Bestätigung der Einsicht fehlt), Bach 26. 3., Thinnfeld, Thun, Csorich, Krauß, Baumgartner 24. 3.; abw.abwesend Stadion.
MRZ. 872 – KZ. 1051 –
Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 22. März 1852 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.
I. Organisierung der Baubehörden
Nachdem der Minister des Inneren die Allerhöchst abgeforderte Äußerung über die Anträge des Handelsministers wegen Organisierung der Baubehörden erstattet1 und darin in bezug auf die Stellung derselben zu den Statthaltern eine abweichende Ansicht ausgesprochen hat, so wird der Ministerpräsident selbe nunmehr unverweilt Sr. Majestät vorlegen und unter Berufung auf die zwischen den beiden Ministern obwaltende Differenz sich die Ah. Weisung über die Art der Ausgleichung derselben erbitten2.
II. Bosnische Flüchtlinge in Dalmatien
Berichte aus Dalmatien über Anhäufung von Flüchtlingen aus Bosnien bestimmten den Minister des Inneren zu der Anfrage über die hierwegen den dalmatinischen Landesautoritäten zu erteilenden Instruktionen. Auf Einladung des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten wird der Minister des Inneren mit demselben in dieser Angelegenheit in Verhandlung treten3.
III. Einstellung der Publikation der kriegsrechtlichen Urteile durch die Zeitungen
machte der Minister des Inneren auf den widrigen Eindruck aufmerksam, den die periodische Publikation der kriegsrechtlichen Erkenntnisse durch die Zeitung sowohl im In- als im Auslande verursacht4, indem dieselbe besonders im letzteren geeignet ist, die Meinung zu verbreiten, als ob Österreich fortwährend von revolutionären Unternehmungen etc. bedroht wäre – während doch die Mehrzahl der kriegsrechtlichen Aburteilungen nicht politische, sondern gemeine, zu allen Zeiten vorkommende Verbrechen und Vergehen betreffen.|| S. 607 PDF ||
Es wird demnach wegen Abstellung dieser Publikationen eine Verfügung getroffen werden müssen5.
IV. Auswanderungsbewilligung für Kossuths Schwestern Susanna Meszlény und Louise Rutkay
handelt es sich um die Bewilligung zur Auswanderung für die zwei letzten Glieder der noch im Inlande weilenden Kossuthschen Familie, nämlich für Kossuths Schwestern, Madame Meszlény und Madame Rutkay. Wider beide ist zwar noch die kriegsrechtliche Untersuchung anhängig, und nach der vom hiesigen Gouverneur vorgelegten Auskunft des Kriegsgerichts bestehen wider die erstere wenigstens solche Inzichten der Mitwissenschaft und tätigen Mitwirkung an und bei der ungrischen Revolution, daß eine Verurteilung der Inquisitin wegen Hochverrats mit Wahrscheinlichkeit vorausgesehen werden kann.
Der Minister des Inneren findet jedoch diese Voraussetzung so vag, und selbst bei wirklich erfolgender Verurteilung die Parifizierung der Verurteilten mit anderen Teilnehmern so bedenklich, um hier nicht vielmehr der politischen Rücksicht Folge zu geben, welche die baldige Außerlandschaffung dieser Personen wünschenswert macht. Er stellte daher den Antrag, Se. Majestät zu bitten, daß die Untersuchung gegen dieselben aufgelassen und ihnen die Bewilligung zur Auswanderung nach Amerika erteilt werde.
Der Ministerrat war hiermit vollkommen einverstanden6.
V. Bierverzehrungssteuer
Der Finanzminister referierte über die in dem lithographierten Entwurfe beantragten Abänderungen einiger gesetzlicher Bestimmungen über die Verzehrungssteuer vom Biere.
Nach einigen erläuternden Bemerkungen über die Ursachen und den Zweck der angetragenen Änderungen schritt der Finanzminister zum Vortrage des Entwurfs in seinen einzelnen Paragraphen, welcher sofort auch bis inklusive § 17 einstimmig, jedoch mit den nachstehenden Modifikationen zu §§ 5 und 9 angenommen wurde.
Zum § 5 nämlich bemerkte der Justizminister a) daß, wenn sich die hier für das Ascher Gebiet festgesetzte Ausnahme nicht bloß auf diesen Paragraph, sondern auf das ganze Gesetz beziehen soll, was der Finanzminister bestätigte, die Erwähnung dieser Ausnahme auch nicht hier, sondern in der Überschrift stattfinden solle, wornach es dort heißen muß „wirksam für alle Kronländer mit Ausnahme von Dalmatien und des Ascher Gebietes von Böhmen“. b) Erscheine der gleiche Steuersatz für Böhmen und Galizien nicht angemessen; in Böhmen werde der bisherige Tarifsatz aohne Berücksichtigung des 5%igen Einlassesa von 45 Kreuzer per Eimer auf 36 Kreuzer herabgesetzt, während er für Galizien, wo er bisher 30 Kreuzer betrug, auf 36 Kreuzer erhöht würde. In Galizien aber sei es wünschenswert, die Biererzeugung zu begünstigen, um durch Vermehrung der Bierkonsumtion das verderbliche Branntweintrinken wo möglich einzuschränken.|| S. 608 PDF ||
Der Justizminister erachtete daher, es sollte in beiden Ländern bei dem bisherigen Steuersatze verbleiben.
Der Finanzminister suchte zwar die Herabsetzung des Steuersatzes für Böhmen durch den Umstand, daß das Bier für die dortige Bevölkerung ein allgemeines Lebensbedürfnis ist, und die Erhöhung des Tarifs in Galizien damit zu rechtfertigen, daß bdaselbst das Bier nur ein Luxusartikel sei und daßb sonst drei oder vier Tarifsätze angenommen werden müßten.
Der Kriegsminister stimmte auch unbedingt für die Beibehaltung der im § 5 angetragenen Sätze, indem eine etwaige Herabsetzung bei Galizien einen Anspruch gleicher Art bezüglich der Militärgrenze hervorrufen würde.
Aber die Mehrheit des Ministerrates neigte sich zu der Ansicht des Justizministers (Graf Thun übrigens mit der Bemerkung, daß der Antrag des Finanzministers bezüglich Böhmens in dessen besonderen Verhältnissen begründet sei), und so vereinigte sich auch der Finanzminister damit, daß Galizien mit 30 Kreuzern wie bisher, Böhmen mit 38 Kreuzern per Eimer belegt werde.
Im § 9 wurde über Anregung des Justizministers die Alternative wegen Beiziehung der Assistenz beseitigt und auf den „Gemeindevorstand“ beschränkt, um keiner Willkür Spielraum zu lassen7.
Wien, am 22. März 1852.
Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 25. März 1852.