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Nr. 177 Ministerrat, Wien, 1. Oktober 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 2. 10.), Krauß 18.10., Bach 15.10., Gyulai 12.10., Schmerling 15.10., Bruck, Thinnfeld 12.10., Thun, Kulmer 15.10.; abw. Stadion.

MRZ. 3498 – KZ. 3161 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrats gehalten zu Wien am 1. Oktober 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Rückkehr der auf türkisches Gebiet geflüchteten ungarischen aufständischen Soldaten

Der Ministerpräsident teilte eine Meldung des k.k. Konsularagenten in Widin mit, wornach die auf türkisches Gebiet übergetretenen Offiziere und Soldaten der ungrischen Insurgenten den Wunsch geäußert haben, wieder in die k.k. Staaten zurückkehren zu dürfen1. Auch soll ein Offizier die Eröffnung gemacht haben, daß die h[eilige] königlich ungrische Reichskrone samt einiger Summen Gold und Silber bei einem gewissen Renisch in Arad in Verwahrung sich befinde.

In Ansehung der Militärs wurde – nach dem Antrage des Ministerpräsidenten – beschlossen, einen k.k. Stabsoffizier nach Widin abzusenden, um mit denselben über die Wiederaufnahme der Inländer nach den bisher mit den übergetretenen Insurgenten beobachteten Grundsätzen und Vorbehalt der kriegsrecht­lichen Untersuchung der Offiziere das Einvernehmen zu pflegen. Wegen der Reichskrone und der angegebenen Summen wird der Minister des Innern durch einen in die dortige Gegend abgesandten Beamten die nötigen vertraulichen Erhebungen pflegen lassen, um nach deren Resultat das entsprechende verfügen zu können. Der Kriegsminister wurde eingeladen, einen zu obiger Verhandlung geeigneten, der dazu notwendigen Sprachen kundigen Stabsoffizier in Bereitschaft zu stellen2.

II. Modifizierung der Ausziehordnung in Wien

Der Justizminister referierte über seinen an Se. Majestät erstatteten Vortrag vom 30. September 1849 wegen Modifizierung einer Bestimmung der Ausziehordnung für die Stadt Wien, wornach die zwangsweise Räumung der aufgekündigten Mietwohnungen|| S. 726 PDF || an den festgesetzten Tagen statt um 6 Uhr abends schon zur Mittagsstunde zu erfolgen haben soll3; desgleichen

III. Modifizierung der Verordnung wegen Vornahme von Hausdurchsuchungen in Kriminalfällen

über eine durch die Gerichtspraxis und die Natur der Sache gebotene Abänderung der Bestimmung der Ah. Vorschrift vom 22. Mai 1848 in betreff der gerichtlichen Hausdurchsuchungen behufs der Entdeckung von Verbrechen und Verbrechern dahin, daß solche nicht erst über förmlichen Beschluß des Kriminalgerichts, sondern auch von den Sicherheitsbehörden aus eigener Macht unter den gesetzlichen Vorsichten und Beschränkungen sollen stattfinden können4 – endlich

IV. Todesurteil

über das gegen . . . und . . . wegen Mordes geschöpfte Todesurteil mit dem Antrage auf Nachsicht der Todesstrafe5.

Gegen keinen dieser drei vorstehenden Anträge ergab sich eine Erinnerung, und wird der Justizminister über die zwei letztern den Vortrag an Se. Majestät erstatten.

V. Pensionierung Friedrich Freiherrn v. Froon zu Kirchrath, Sigmund Ritters v. Mohsmillern und Heinrich Watteroths

Der Handelsminister übergab seinen Vortrag vom 29. September 1849 wegen zeitweiliger Pensionierung des Hofrats und Vorstands des ehemaligen Hofbaurats, Baron Froon, des Baureferenten Regierungsrats v. Mohsmillern und des Hofkonzipisten Watteroth mit Zugestehung des sogenannten Begünstigungsjahres vom 1. Jänner 1849 an, wogegen ebenfalls nichts zu erinnern befunden wurde6.

VI. Tarifsmodifikation für telegraphische Privatkorrespondenz

Ebenderselbe Minister referierte über den bedeutenden Unterschied, welcher zwischen dem preußischen (bereits ins Leben getretenen) Tarifsatz für Benützung der Telegraphen zur Privatkorrespondenz und jenem besteht, der von Seite der österreichischen Regierung hiefür festgesetzt worden7. Es entfällt nämlich für eine telegraphische Nachricht, welche nach unserem Tarife 5 fr. kosten würde, nach dem preußischen nur eine Gebühr von 45 Kreuzern. Gleichwohl würde der Minister für die Beibehaltung unseres Grundportosatzes (5 fr. für 25 Worte auf 20 Meilen), wobei die Estafettengebühr zur Basis genommen wurde, stimmen und nur bezüglich der festgesetzten sukzessiven Erhöhung um die Hälfte des Grundporto für je 20 Meilen eine Erleichterung dahin bevorworten, daß diese Erhöhung statt mit der Hälfte – das ist 2 fr. 30 Kreuzer – nur mit 1/5 des Grundporto, also mit 1 fr. angenommen werde. Die mehreren Stimmen vereinigten sich auch mit dieser Proposition, nur der Finanzminister erklärte sich auch bezüglich|| S. 727 PDF || der Erhöhung für den ursprünglichen (mit 2 fr. 30 Kreuzer bestimmten) Satz, weil derselbe ganz richtig nach dem Maßstabe der Estafettengebühr festgesetzt ist8.

VII. Ankauf des Dampfers Bombay

Der Finanzminister erklärte mit Beziehung auf die Ministerratsdeliberation vom 29. September 1849 sub VI. wegen Ankauf des Dampfers Bombay nach Einsicht der ihm vom Kriegsminister mitgeteilten diesfälligen Akten9, daß, nachdem er von dem rechtsgiltigen Abschlusse dieses Geschäfts nicht vollkommen überzeugt ist und die Sache unter den gegenwärtigen friedlichen Verhältnissen nicht mehr so dringend sein dürfte, er den in einer andern Mission auf dem Wege nach London befindlichen Ministersekretär Lackenbacher dahin instruieren werde, sich alldort nach Konsultierung mit englischen Rechtsgelehrten über den eigentlichen Stand der Angelegenheit die vollständige Information zu verschaffen, worauf dann, falls das Geschäft als rechtsgültig abgeschlossen erkannt würde, die Zahlung in einer das Ärar minder beschwerenden Weise durch die Handlungshäuser Hope und Baring vermittelt werden könnte10.

VIII. Kolonisierung Ungarns

Der Minister für Landeskultur brachte unter Beziehung auf sein den übrigen Ministern mitgeteiltes Memoire über die Kolonisierung Ungerns diesen wichtigen Gegenstand mit dem Bemerken zur Sprache, daß, nachdem es vorzugsweise die Aufgabe des Staates sein dürfte, sich bei der Ausführung mittelst seines großen Domänenbesitzes in Ungern – etwa durch Hintangabe größerer Landstriche an Aktiengesellschaften unter der Bedingung der teilweisen Kolonisierung der ersteren – zu beteiligen, die Unterordnung des ungrischen Domänenwesens unter das Ministerium für Landeskultur angezeigt erscheine, welchem die Männer und Hilfsmittel zu Gebote stehen, die erforderlich sind, um ein so umfassendes Projekt in allen Details auszuarbeiten und in Ausführung zu bringen11.

Der Finanzminister erkannte es vollkommen für angemessen, daß in dieser Angelegenheit das Ministerium für Landeskultur die Initiative ergreife. Er erachtete aber der Vermittlung durch Aktiengesellschaften, denen nur an Erzielung eines großen Gewinns und nichts an dem Gedeihen der Kolonien gelegen ist, die Kolonisierung im Kleinen, wie solche unter Maria Theresia und Joseph II. mit gutem Erfolge stattgefunden hat, vorziehen zu sollen, welchem auch der Kriegsminister aus eigener Erfahrung beistimmte. Da indessen der disponible Teil der ungrischen Domänen, die nach dem bisherigen System im Wege der Verpachtung bewirtschaftet werden, derzeit nicht bekannt ist, so müßten vorerst hierüber die nötigen Nachweisungen von den Landesbehörden eingeholt werden. Zu diesem Ende würde er die Bestellung einer Kommission beim|| S. 728 PDF || Ministerium der Landeskultur aus Gliedern desselben und aus Abgeordneten der hiebei nicht minder interessierten Ministerien des Innern und der Finanzen vorschlagen, welche Kommission nebst Einholung der obgedachten Nachweisungen über das vorhandene Materiale mit sorgfältiger Benützung der Vorarbeiten aus früherer Zeit sich mit Ausarbeitung der Vorschläge über die Grundlinien und über den in der Ausführung zu beobachtenden Gang der in Rede stehenden Maßregel zu beschäftigen hätte.

Diesem Antrage gemäß hat der Ministerrat die Bestellung einer solchen Kommission beschlossen, und den Minister für Landeskultur eingeladen, hierwegen die entsprechende Einleitung zu treffen12.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 20. Oktober 1849.