MRP-1-1-01-0-18480930-P-0125.xml

|

Nr. 125 Ministerrat, Wien, 30. September 1848 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. fehlt; VS. Wessenberg; BdE. 1. 10. und anw. Latour, Krauß, Bach, Hornbostel, Wessenberg; abw. Doblhoff.

MRZ. 2437 – KZ. –

Protokoll des Ministerrates vom 30. September 1848 unter dem Vorsitze des Conseilspräsidenten etc. Freiherrn v. Wessenberg. Der Kriegsminister übergab folgende Vorträge:

I. Pensionierung Ludwig Georg Thedel Graf Wallmoden-Cimborns

vom 29. September 1848 wegen Pensionierung des GdK. Grafen Wallmoden1;

II. Militärische Pensionierung und Beförderung

vom 26. September 1848 wegen Pensionierung des Obersten Baron Zschok bei Nugent-Infanterie sofort dessen Ersetzung und Besetzung der nachrückungsweise in Erledigung kommenden Posten2;

III. Besetzung von vier Brigadierstellen

vom 29. September 1848 3 über die Pensionierung des GM. Collin und Obersten Bolza und wegen sofortiger Besetzung von vier Brigadierstellen, wozu die Obersten Landwehr, Graf Festetics, Liebler und Graf Kolowrat, zugleich aber die respektiven Vormänner derselben, der Oberst Graf Grünne, Obersthofmeister Sr. k. k. Hoheit des Herrn Erzherzogs Franz Joseph, dann die beiden Ingenieurs-Obersten Teyber und Körber zur Beförderung zu Generalmajoren in ihrer Anstellung in Antrag gebracht werden.

Gegen die Vorträge ad I. und II. ergab sich keine Einwendung. Bezüglich des Antrags sub III. aber bemerkte der Finanzminister , daß es ihm bei der Lage der Finanzen und bei der in Rücksicht derselben im Reichstage derzeit vorherrschenden Stimmung notwendig erscheine, die Anträge auf Beförderung zu Generalsposten streng auf das Bedürfnis des Dienstes zu beschränken. Da nun dieses letztre, nach dem Erkenntnisse des Kriegsminister selbst, gegenwärtig nur die Besetzung von vier Generals- und Brigadiersposten erfordert, so wäre es schwer zu verantworten, das Ärar mit der Auslage für weitere drei Generalstellen zu belasten, welche bloß darum kreiert werden müßten, weil die dazu Vorgeschlagenen zwar an der Tour, aber vermöge ihrer dermaligen Anstellung nicht geeignet sind, eine Brigade zu übernehmen. Zudem dürfte es nicht ausgemacht sein, ob der bei Sr. k. k. Hoheit dem Herrn Erzherzog Franz Joseph || S. 645 PDF || angestellte Oberst Grünne4 nicht zur Übernahme einer Brigade bestimmt und in seiner Hofanstellung durch einen andern Stabsoffizier ersetzt werden könnte. Wäre dies nicht möglich, so würde der Finanzminister der Meinung sein, daß, nach dem Beispiele früherer Fälle, nur die zur Übernahme von Brigaden geeigneten Obersten zu Generalmajoren befördert, dem Grafen Grünne und den beiden Ingenieur-Obersten Teyber und Körber aber ihr Rang bezüglich einer künftigen Beförderung vorbehalten, oder daß ihnen dermal zwar der Generalscharakter, jedoch mit Belassung der Oberstengebühr in ihren Anstellungen verliehen werde.

Der Kriegsminister , obwohl er die Nichtberücksichtigung wohlerworbener Ansprüche auf Beförderung hart und bei dem geringen Unterschiede der Obersten- und Generalsgebühren die Mehrauslage für drei Generale nicht so bedeutend fand, glaubte gleichwohl den – nun auch vom Justizminister als richtig erkannten – Gründen des Finanzministers nachgeben und seinen Antrag dahin modifizieren zu sollen, daß, falls Se. Majestät die Ersetzung des Obersten Grafen Grünne bei der Person des Erzherzogs durch einen andern Stabsoffizier genehmigen, Graf Grünne zum Brigadier ernannt, außerdem aber er, so wie in jedem Falle die beiden Ingenieur-Obersten Teyber und Körber, mit dem Charakter eines Generalmajors in ihrem Range und in ihrer Anstellung, jedoch vorderhand mit Beibehaltung ihrer Oberstengenüsse, bis es möglich sein wird, ihnen die Generalsgebühren anzuweisen, beteilt werden5.

Zwei Vorträge des Justizministers

IV. Beeidigung Adolph Freiherr Pratobevera-Wiesborns und Georg Ritter v. Mitis

vom 28. September 1848 wegen Beeidigung der Räte in seinem Ministerio, Pratobevera und Mitis6, dann

V. Strafrestnachlaß für Lucia Danolich

vom 26. September 1848 wegen Strafrestnachlasses für Lucia Danolich7 geben zu keiner Erinnerung Anlaß.